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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Niederlassungserlaubnis für Ehefrau (nicht-eu) - Antragstellung
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Beitrag begonnen von kasimirkapuste am 17.02.2020 um 14:57:00

Titel: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau (nicht-eu) - Antragstellung
Beitrag von kasimirkapuste am 17.02.2020 um 14:57:00
Hi, ich haben eine Frage: meine Frau möchte nach 3 Jahren und 4 Monaten in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel zum Familienzusammenführung eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Auf der Internetseite der ABH konnte ich nicht finden, welche Dokumente sie (und evtl ich) zur Antragstellung mitbringen sollte.

Sie hat Deutschkurs B1 u B2, Integrationskurs (dieser "politisch/gesellschaftliche" Test), einen Ausbildungsvertrag als Krankenpflegerin (seit September 2019). Zuvor hat sie meist auf 450-Euro-Basis, teilw. kurzzeitig angestellt gejobbt.

Wir haben zusammen ausreichend Wohnraum. Im Mietvertrag steht neben meinem Namen noch der meiner alten Mitbewohnerin, die aber ausgezogen ist. Könnte das problematisch sein? Die Wohnung hat 3 Zimmer, wäre auch als WG groß genug.

Ich bin selbstständig freiberuflich tätig und über die KSK rentenversichert. Wir haben beide keine Leistungen (alg2 o.ä.) bezogen. Sollte ich selbst Gehaltsnachweise/Steuerbescheide mitbringen (Steuer 2018 steht noch aus...)?
Ich habe gelesen, das 60 Monate in die Rentenkasse gezahlt worden sein müssen - das wären 5 Jahre, was bedeutet das genau?

Wie läuft die Antragstellung ab? Was sollte sie/wir alles mitbringen?

Für Infos wären wir sehr dankbar, da wir die Zeit gerade knapp ist und wir nicht mehrere Tage in der ABH verbringen können.

Liebe Grüße!


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau (nicht-eu) - Antragstellung
Beitrag von Bayraqiano am 17.02.2020 um 15:57:23
Die Voraussetzungen finden sich in §§ 28 Abs. 2, 5 Abs. 1 AufenthG. Wohnraum muss in keiner vorgegebenen Größe nachgewiesen werden, wichtig sind lediglich die Wohnkosten, da sie einen Teil des Lebensunterhaltes darstellen, der für die Niederlassungserlaubnis gesichert sein muss.

Einkommensnachweise sind vorzulegen. Es müssen für eine NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG auch keine 60 Monatsbeiträge vorhanden sein, es reicht ein Nachweis über die eingezahlten Beiträge für die Prognose der Lebensunterhaltssicherung.

Grundsätzlich müsste also das übliche an Dokumenten mitgenommen werden: Pass, Passbild, Sprachzertifikat, Einkommensnachweise sowie Nachweise über die Wohnkosten, Gebühr für die NE. Ansonsten Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau (nicht-eu) - Antragstellung
Beitrag von kasimirkapuste am 17.02.2020 um 23:21:03
@ Bayraqiano:

Dankeschön!

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