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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung trotz Arbeitslosengeld 1
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Beitrag begonnen von mohagir am 09.02.2020 um 14:57:10

Titel: Einbürgerung trotz Arbeitslosengeld 1
Beitrag von mohagir am 09.02.2020 um 14:57:10
Hallo.
seit 2016 habe ich die Einbürgerungsantrag gestellt und es wird am 29.02.2020 die Entscheidung von AB getroffen .
ich bin verheiratet mit deutsche ,alle 3 Kinder besitzen deutsche Staatsbürgerschaft.
Leider habe ich meine Arbeit in Dezember 2019 verloren,gekündigt in der Probezeit ,danach habe ich eine Monat Krankengeld bezieht, und ich werde ab 1 Februar das Arbeitslosengeld 1 beziehen.
meine Frau bezieht Momentan Mutterschaftsgeld und ab 1 März kassiert Elterngeld .
ich weiß der Bezug von  Arbeitslosengeld 1 ist unschädlich für die Einbürgerung ,aber ich habe gehört ,könnte ein Gründ für die Ablehnung des Antrag.

ich seit 2009 unterbrochen in Deutschland.
seit 2014 mit deutsche verheiratet.

Miete 650

Arbeitslosengeld 1   1060
Elterngeld 550

meine Frage : darf die Ausländerbehörden unter meine Voraussetzung den Antrag ablehnen.


Vielen Danke im Voraus

Titel: Re: Einbürgerung trotz Arbeitslosengeld 1
Beitrag von Thalia12 am 13.08.2020 um 21:31:17
Auch wenn der Beitrag etwas älter ist - wie du schon selbst richgig gesagt hast, ist ALG I unschädlich. Allerdings wird bei der Sachbearbeitung eine Prognoseentscheidung gemacht (6 Monate), läuft dann das ALG I aus und man hat keine neue Arbeit, würde man ja in ALG II fallen und die Einbürgerung wäre grundsätzlich nicht möglich.

Ist allerdings sehr einzelfallbezogen (Alter, Vorbildung, berufliche Chancen, Krankheit o.Ä.), grundsätzlich ist ALG I aber erstmal nicht so schlimm.

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