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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Amin2014 am 31.01.2020 um 14:38:54

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 31.01.2020 um 14:38:54
Hallo Team,

ich habe seit 2 Jahren einen Einbürgerungsantrag gestellt und die Behörde (Augsburg) wollte eine Sicheheitsbefragung machen. Ich habe den Termin bekommen und wurde von einigen Leuten beraten mit Anwalt hinzugehen, das was ich auch gemacht habe. Zu meiner Person: Akademiker, berufstätig, verheiratet und habe Kinder und nicht vorbestraft.
Der Anwalt ist 10 Min zum Gespräch erschienen als wir angefangen haben. Beteiligte am Gespräch: 2 Mitarbeiter der Behörde und 2 Zivilpolizisten oder Mitarbeiter vom Verfassungsschutz. Als der Anwalt reinkam haben sie versucht ihm zu erklären, dass er nichts sagen darf was er natürlich als mein Vertreter nicht akzeptieren kann, dann haben die das Gespräch beendet. Nun hat der Anwalt nach neuem Termin nachgefragt und ein Schreiben bekommen wo die wieder verlangen, dass er immer noch kommen kann aber nichts sagen darf und dass ich alles alleine beantworten muss.
Das alles kostet mich Geld und ich würde wissen wie ich weiter vorgehen soll?
Falls ich eine Absage bekomme dann werde ich eine Klage im Landesgericht München erheben und wenn nötig auch Bundesweit und Europaweit. Falls ich den Prozess gewinnen sollte, bekomme ich alle meine Aufwendungen zurück?
Ich bin Akademiker und habe an Integrationsprojekte weltweit teilgenommen (Mit Nachweisen) und habe nie Probleme gehabt.
Welche andere Möglichkeit würde es geben um alles zu beschleunigen?
Über nette Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 31.01.2020 um 14:59:35
Warum schreibst Du nicht in Deinem alten Thema weiter? Es ist echt mühseelig, sich alle noch relevanten Informationen aus anderen Threads zusammenzusuchen.


Amin2014 schrieb am 06.02.2017 um 10:21:37:
ich bin Marokkanischer Staatsbürger ...bin auch verheiratet (Marokkanische Staatsbürgerin) und habe ein deutsches Kind.



Amin2014 schrieb am 23.06.2019 um 20:50:03:
Ich habe ...den Antrag auf Einbürgerung gestellt und einen Brief bekommen, dass es Erkenntnisse von der zuständigen Behörde gibt....Ich bin komplett sauber und nicht vorbestraft. Ich habe damals eine Moschee besucht und denke deswegen man mich befragen möchte.


Was hat denn Dein Anwalt dazu gesagt, dass die Befragung nicht stattfindet, wenn er dabei ist und nicht den Mund hält? Er muss doch vorschlagen, wie weiter vorgegangen wird.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 31.01.2020 um 15:25:09
Der Anwalt sagte, dass man ihm nicht verbieten kann zu reden und die Tage hat er auch einen Brief an denen adressiert wo er sie fragt auf welcher Basis sie dieses Gespräch machen möchten und natürlich auch mit relevanten Paragraphen und Gesetzten...
Sorry, ich hatte meine angefangenen Themen nicht mehr gefunden deswegen habe ich ein neues Thema angefangen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 31.01.2020 um 15:36:05

Amin2014 schrieb am 31.01.2020 um 15:25:09:
Sorry, ich hatte meine angefangenen Themen nicht mehr gefunden


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Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 31.01.2020 um 16:48:58
Ok Danke!
würde mich über eine Antwort freuen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 02.02.2020 um 11:58:47
Die Behörde schreibt, dass das Gespräch ist kein muss, wird aber negativ bewertet, wenn man nicht mitmacht!
Darf der Verfassungsschutz solche Gespräche führen und den Anwalt als Vertreter ausschliessen?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Viersen am 03.02.2020 um 13:28:02
Hallo Amin,

wenn die Behörde einschätzen muss, ob eine Gefährdung für die BRD vorliegt, kann sie mit den Angaben deines Rechtsanwaltes nichts anfangen. Sie muss deine Meinung und Gesinnung prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Viersen 

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 03.02.2020 um 14:14:42
Du hast nur die Wahl das Gespräch ohne Deinen Anwalt zu führen oder gar nicht zu führen. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird Dein Einbürgerungsantrag zumindest wenn das Gespräch gar nicht stattfindet dann abgelehnt. Dann hast Du aber wenigstens eine Entscheidung und kannst dagegen klagen.
Es bestehen ja offenbar Bedenken gegen Dich und die könntest Du in einem Gespräch vielleicht ausräumen. Ob es rechtens ist dass verlangt wird, dass bei diesem Gespräch der Anwalt zwar dabeisein aber nichts sagen darf weiß ich nicht. Das müsste der Anwalt aber eigentlich wissen. Habt ihr das schriftlich, dass der Anwalt nichts sagen darf? 

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Petersburger am 03.02.2020 um 14:32:15

lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:14:42:
Du hast nur die Wahl das Gespräch ohne Deinen Anwalt zu führen oder gar nicht zu führen.

Stimmt nicht: Es gibt auch noch die Option "mit schweigendem Anwalt".

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 03.02.2020 um 14:55:24

Petersburger schrieb am 03.02.2020 um 14:32:15:
Stimmt nicht: Es gibt auch noch die Option "mit schweigendem Anwalt".


Und die bringt was außer Kosten für den TE?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 03.02.2020 um 16:07:21

lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:55:24:
Und die bringt was außer Kosten für den TE?


Wenn es gut läuft: Die Einbürgerung.

Ich würde es auch mit schweigendem Anwalt machen und ggf. eine Unterbrechung (Besprechung im Flur) verlangen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Petersburger am 03.02.2020 um 19:12:22

lottchen schrieb am 03.02.2020 um 14:55:24:
Und die bringt was außer Kosten für den TE?

Das ist irrelevant.

Wenn Du alle Möglichkeiten abschließend aufzählst - "Es gibt nur ..." -, dann sollte das vollständig sein. Den Nutzen kann man zusätzlich bewerten oder es dem Fragenden überlassen.


Mir verschließt sich ohnehin, welchen Sinn die Antworten eines Anwalts anstelle des durch ihn Vertretenen haben sollen.
Es geht, soweit ich das übersehen kann, nicht um irgendeinen Vorwurf, wo man durch falsch formulierte Antworten sich selbst in Schwierigkeiten bringen kann.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 03.02.2020 um 20:04:34

Petersburger schrieb am 03.02.2020 um 19:12:22:
Es geht, soweit ich das übersehen kann, nicht um irgendeinen Vorwurf, wo man durch falsch formulierte Antworten sich selbst in Schwierigkeiten bringen kann. 


Das sehe ich anders.

Amin2014 schrieb am 23.06.2019 um 20:50:03:
Ich habe ...den Antrag auf Einbürgerung gestellt und einen Brief bekommen, dass es Erkenntnisse von der zuständigen Behörde gibt....Ich bin komplett sauber und nicht vorbestraft. Ich habe damals eine Moschee besucht und denke deswegen man mich befragen möchte. 

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Petersburger am 03.02.2020 um 20:15:06
Dann sieh es anders.

Aber trenne Wertungen und Fakten (hier: Aufzählung von Möglichkeiten).

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 04.02.2020 um 09:04:22

Amin2014 schrieb am 31.01.2020 um 14:38:54:
Beteiligte am Gespräch: 2 Mitarbeiter der Behörde und 2 Zivilpolizisten oder Mitarbeiter vom Verfassungsschutz. 

So völlig aus dem hohlen Bauch heraus, wird man sicher nicht diesen Aufwand betreiben. Da liegen bestimmt Erkenntnisse vor, die diese Befragung rechtfertigen.

Es liegt doch nur am Befragten selbst, diesen Verdacht zu entkräften und alles zu erklären, wozu braucht er da einen Anwalt, wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 04.02.2020 um 13:39:55

Saxonicus schrieb am 04.02.2020 um 09:04:22:
wozu braucht er da einen Anwalt, wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind? 

Wozu braucht man überhaupt Anwälte? Wenn man eh unschuldig ist kann man doch gleich ohne Anwalt bei Gericht oder eben so einer wichtigen Befragung aufkreuzen :wand: 

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Petersburger am 04.02.2020 um 14:48:38

Saxonicus schrieb am 04.02.2020 um 09:04:22:
wenn die Vorhaltungen völlig haltlos sind

Welche Vorhaltungen?

Schrieb der TS irgend etwas von Vorhaltungen, die ihm gemacht worden sind oder werden sollen?
Dass er völlig unabhängig von eigenen Anträgen vorgeladen wurde?

Oder geht es vielmehr darum, dass er selbst einen Antrag gestellt hat, und ihm in diesem Zusammenhang Fragen gestellt werden?


Ständiges Mißtrauen gegenüber jedem und allem lähmt und schadet mehr, als es nutzt.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 04.02.2020 um 14:53:35
Moderation:

Bitte konzentriert Euch doch auf die Fragen.

Zum Anwalt hatte der Themenstarter keine Frage, deshalb ist es auch überflüssig, dazu Antworten zu geben.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 09.02.2020 um 09:25:07
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die ganzen Einträge.
Ich werde hier in Bezug auf alle Einträge antworten.
Ich kann den deutschen Staat verstehen, wenn er solche Massnahmen macht, aber ich bin Akademiker und lebe seit fast 18 Jahren problemlos in der BRD. Es geht mir auch darum, dass bei manchen Leuten, die auch dieses Gespräch ohne Anwalt hatten viele unzulässige Fragen bekommen haben über Palästina/Israel, Erdogan... auch wenn die nicht aus diesen Ländern kommen.
Und wir haben es auch schriftlich, dass der Anwalt nichts sagen darf und dass ich mit ihm nichts besprechen kann...
Der Anwalt hat natürlich auch ein Gegenschreiben geschickt wo er sich fragt auf welcher Basis das wäre...
Er hat auch eine Seite voller Gesetze geschickt und bis jetzt noch keine Antwort von der Behörde.
Das komische als ich beim Termin bei der Behörde war und die nichts gewusst hatten von dem Anwalt, weil er 10 Min später gekommen ist, hat man mit vor seiner Ankunft gesagt dass die nur eine Sicherheitsbefragung machen werden und danach machen wir einen neuen Termin um die Aussagen zu lesen und unterschreiben, aber als die gewusst hatten dass der Anwalt kommt musste ich vor der Tür warten und dann sagte die Mitarbeiterin zu mir, dass wir wahrscheinlich einen zusätzlichen Termin benötigen werden...
Danach hat man dem Anwalt mitgeteilt, dass er nichts sagen kann und als er sich dagegen beschwert hat, hat man das Gespräch beendet.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 24.07.2020 um 23:10:15
Hallo Zusammen,

ich hatte das letzte mal geschrieben, dass die AB ein Gespräch haben wollte und als der Anwalt ankam hat man das Gespräch abgebrochen, da man ihm zum Schweigen bringen wollte. Wir haben eine Untätigkeitsklage erhoben, da der Anwalt dies nicht in Ordnung fand und diese läuft noch. Heute habe ich eine Ablehnung der Einbürgerung bekommen mit der Begründung, dass ich Kontakte zum slawistischen Umfeld hatte (Besuch einer Moschee) und dass ich kein Interesse mehr an dem Gespräch hatte wo der Anwalt nur zuschauen darf. Der Anwalt will eine Klage erheben. Was denkt ihr?
Wie ist der Prozess? Falls die Klage scheitern sollte, muss man eine landesklage machen oder Bundesklage?
Danke für eure Antworten

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 24.07.2020 um 23:41:11

Amin2014 schrieb am 24.07.2020 um 23:10:15:
Falls die Klage scheitern sollte, muss man eine landesklage machen oder Bundesklage?

Jetzt gibt es eine Fahrt mit dem Instanzenzug. VG Augsburg - VGH München - BVerwG (also wenn man soweit kommt).

Vor Gericht dürften dann wieder die selben Frage gestellt werden, diesmal vom Richter.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von T.P.2013 am 25.07.2020 um 05:29:03
Du solltest möglicherweise auch bewerten, inwieweit hier bei diesen Schilderungen das verletzte Ego des Anwalts und eine falsch verstandene oder unsachgemäß angewandte Prinzipienreiterei des Anwalts eine Rolle gespielt haben könnte und ggf. über einen Wechsel des Anwalts nachdenken.

Denn im Ergebnis steht fest, dass das schlechteste denkbare Ergebnis herausgekommen ist. Die Ablehnung des Antrags.
Das hätte man auch ohne Anwalt oder mit schweigendem Anwalt haben können.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von HeFi am 25.07.2020 um 14:08:48

Amin2014 schrieb am 24.07.2020 um 23:10:15:
Wir haben eine Untätigkeitsklage erhoben,

Eine Untätigkeitsklage erscheint mir in diesem Fall vorhersehbar aussichtslos, weil überflüssig (und nützt nur dem Anwalt wg Honorar), denn Zitat aus:
§ 75 - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) http://www.buzer.de/s1.htm?a=75&g=VwGO&kurz=PStG&ag=7606

"1Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, ..."

Die Behörde war (nach Aussage des TE) aber nicht untätig und hat/hatte offenbar auch "zureichende Gründe" bisher nicht zu entscheiden.


T.P.2013 schrieb am 25.07.2020 um 05:29:03:
Denn im Ergebnis steht fest, dass das schlechteste denkbare Ergebnis herausgekommen ist. Die Ablehnung des Antrags.
Das hätte man auch ohne Anwalt oder mit schweigendem Anwalt haben können.

Ich fürchte auch, dass Du nicht sachgerecht anwaltlich vertreten bist.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 25.07.2020 um 15:25:49
Hallo, ich muss ehrlich sagen, dass der Anwalt mir versichert hat, dass wenn wir die Untätigkeitsklage verlieren sollten ich sein Honorar nicht zahlen muss, ich hab bis jetzt nur die Gerichtskosten bezahlt.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 25.07.2020 um 15:26:37

HeFi schrieb am 25.07.2020 um 14:08:48:
Die Behörde war (nach Aussage des TE) aber nicht untätig und hat/hatte offenbar auch "zureichende Gründe" bisher nicht zu entscheiden.

Das spielt keine Rolle mehr, denn die Behörde hat den Antrag mittlerweile abgelehnt. Der Bescheid ist also in die Klage einzubeziehen und die bereits erhobene Untätigkeitsklage nunmehr mit dem Ziel zu führen, den Bescheid aufzuheben und den Ast einzubürgern.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 25.07.2020 um 15:27:45
Ich hatte damals dem Anwalt vorgeschlagen mich als Zeuge zu begleiten, aber er meinte man kann einen Anwalt nicht zum Schweigen bringen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 25.07.2020 um 15:38:20

Amin2014 schrieb am 25.07.2020 um 15:27:45:
Ich hatte damals dem Anwalt vorgeschlagen mich als Zeuge zu begleiten, aber er meinte man kann einen Anwalt nicht zum Schweigen bringen.


Klingt nach jemandem, der etwas übermotiviert ist. Er hätte deinen Wunsch jedenfalls respektieren sollen. Hätte sich das Gespräch unangenehm entwickelt, wäre ein Einschreiten immer noch möglich gewesen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 26.07.2020 um 11:45:19

Was meinst du mit wenn man soweit kommt?
Die Ablehnung muss aber begründet werden?
Reicht der Verdacht als Begründung?
Was ist mit meinen Ehrenamtlichen Projekten?
Werden die betrachtet? Der Sachbearbeiter damals wollte die nicht haben in der Akte, er meinte die verlangten Unterlagen sollten reichen.

(jetzt gibt es eine Fahrt mit dem Instanzenzug. VG Augsburg - VGH München - BVerwG (also wenn man soweit kommt).

Vor Gericht dürften dann wieder die selben Frage gestellt werden, diesmal vom Richter.)

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 26.07.2020 um 11:48:41
Das Gericht muss alles nochmal betrachten.

Konzentrier Dich also jetzt auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung. Zuerst wird eine Stellungnahme zur Ablehnung eingereicht: Du begründest (Dein Anwalt begründet), warum die Entscheidung falsch ist und warum Du eingebürgert werden musst.

Du schreibst also alles, was Du zum Verdacht zu sagen hast,
dann beschreibst Du alles, was für Dich spricht (ehrenamtliche Projekte). Du kannst das aufschreiben und Deinem Anwalt geben. Oder, wenn Du genug Geld hast, lässt Du Deinen Anwalt schreiben.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 26.07.2020 um 12:06:52
Ich würde eherenamtlichen Tätigkeiten keinen besonderen Wert beimessen. Die Einbürgerung wurde nach § 11 StAG abgelehnt, sprich nach Auffassung der Behörde gibt es tatsächliche Anhaltspunkte die die Annahme rechtfertigen, dass hier eine verfassungsfeindliche Gesinnung vorliegt. Es geht hier also mehr als nur um einen bloßen Verdacht.

Der TS muss also im Klageverfahren schlüssig darlegen, dass diese Annahme unzutreffend ist. Hier wird der Kern Sache liegen und traditionell wird man auch in der Verhandlung darauf eingehen.

Das Urteil wird natürlich begründet.

Die Aussage, ob man es bis dahin schafft war auf das Bundesverwaltungsgericht bezogen. Dort enden nur sehr wenige Fälle, in denen es an sich nur noch um ungeklärte Rechtsfragen geht. Die erste Instanz ist das Verwaltungsgericht, die nächsthöhere ist der BayVGH. Danach ist in den allermeisten Fällen Schluss.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 28.07.2020 um 11:00:11
Würde es die Möglichkeit hier geben das Schreiben der Behörde per email zu schicken und ihr mir eure Meinungen sagt?
Will es aber nicht hier posten...

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2020 um 10:58:29

Amin2014 schrieb am 28.07.2020 um 11:00:11:
Würde es die Möglichkeit hier geben das Schreiben der Behörde per email zu schicken und ihr mir eure Meinungen sagt?

So eine "Ferndiagnose" alleine anhand des Bescheides halte ich nicht für sinnvoll. Du hast einen Anwalt, der den Fall kennt und hoffentlich auch schon Akteneinsicht genommen hat und daher einen kompletten Überblick besitzt.

Da das Klageverfahren bereits läuft gilt es sich mit den Anwalt zusammenzusetzen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Solltest das Gefühl haben, dass es nicht mit ihm funktionieren wird, solltest du dich an einen anderen wenden.

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