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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Namensrecht - bzw. Vaternamen
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Beitrag begonnen von Globetrotter2015 am 28.01.2020 um 19:11:45

Titel: Namensrecht - bzw. Vaternamen
Beitrag von Globetrotter2015 am 28.01.2020 um 19:11:45
Was uns bisher nicht aufgefallen ist aber jetzt bei der Einbürgerung aufkommt.

Die Einbürgerungsstelle schreibt auf einmal im Anschreiben den Vaternamen als Zweitnamen.

Im AT sowie Usbekischen Pass steht auf der Internationalen Seite nur Vorname Nachname, nur auf der Usbekischen Seite steht der Vatername noch im Pass.

Dann haben wir mal die Ehe Urkunde raus gesucht, da steht auch der Vaternamen drin.

Wie bekommt man diesen denn Weg, denn meine Frau will nach der Einbürgerung nicht "Vorname Vatername Nachname" heißen.

Ich habe nur etwas gefunden, dass man als Deutscher sein Namen ändern kann (wenn es entsprechende Gründe gibt), aber nicht vor der Einbürgerung, ist es wirklich so, dass man erst einen "falschen" Namen annehmen muss um den später wieder richtig zu stellen ?

Titel: Re: Namensrecht - bzw. Vaternamen
Beitrag von Bayraqiano am 28.01.2020 um 20:39:37
Solange sie usbekische Staatsangehörige ist, gilt das dortige Namensrecht. Sollte dies einen Vatersnamen als Bestandteil vorsehen, wäre dies so auch korrekt von der EBH.

Nach erfolgter Einbürgerung könnte der Vatersname dann durch eine Erklärung gem. Art. 47 I Satz 1 Nr. 3 EGBGB abgelegt werden.

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