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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Keine Nierentransplantation bei befristetem Aufenthalt
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Beitrag begonnen von traute am 23.01.2020 um 15:25:56

Titel: Keine Nierentransplantation bei befristetem Aufenthalt
Beitrag von traute am 23.01.2020 um 15:25:56
Ein junger Familienvater ist seit Ankunft in DE (2016) dialysepflichtig (3x/Wo). Er hat subs. Schutz und kann nicht für eine Transplantation gelistet werden, da sein Aufenthalt nur befristet ist. Gibt das Ausl. Gesetz eine Möglichkeit her, dass sein Aufenthalt aufgrund der Erkrankung in unbefristet umgewandelt werden kann?

Titel: Re: Keine Nierentransplantation bei befristetem Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 23.01.2020 um 16:24:34
Nein (leider). Ab Ankunft fünf Jahre, dann gibt es eine Niederlassungserlaubnis.

Zu prüfen wäre, ob wirklich ein unbefristeter AT vorliegen muss. Dazu müsste sich jemand anderes äußern, ich verfüge über keine Kenntnisse.

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