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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> syrische Großmutter
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Beitrag begonnen von Sybille am 21.01.2020 um 10:32:44

Titel: syrische Großmutter
Beitrag von Sybille am 21.01.2020 um 10:32:44
Hallo!
Eine 63jährige syrische Frau (keine Berufsausbildung bekannt, keine Deutschkenntnisse) hält sich ohne Aufenthaltstitel in der Türkei auf, derzeit bei entfernten Verwandten. Der Ehemann ist letztes Jahr verstorben.
Ihre 7 Kinder sind seit einigen Jahren als Flüchtlinge in Deutschland, die meisten in NRW, haben Familien und sind erwerbstätig. (z.B. 3 Jahre Festanstellung als Handwerker)

Die Kinder möchten ihre Mutter dauerhaft zu sich holen, würden sich die Kosten aufteilen und auch VEs unterzeichnen. Ist es denkbar bzw erfolgversprechend, VEs zu "bündeln"? Welches Visum wäre erforderlich bzw in welche Richtung müssen sich die Kinder informieren?

Aktuell werden auch über humanitäre Aufnahmeprogramme Syrer aus der Türkei nach Deutschland geholt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ausschließlich das UNHCR die Personen in Flüchtlingslagern auswählt. Hat jemand hier andere Erfahrungen oder Tipps?

Vielen Dank!

Titel: Re: syrische Großmutter
Beitrag von reinhard am 21.01.2020 um 10:49:11
Die Bundesregierung lässt Flüchtlinge einreisen, die UNHCR ausgewählt hat. Das läuft über das BAMF.

Aufnahmeprogramme für Verwandte (Mutter) gibt es von einigen Bundesländern. Ich kenne die Programme von SH und HH, falls dort jemand wohnt. In NW gibt es sowas meines Wissens nicht.

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