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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung- Mindesteinkommen
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Beitrag begonnen von semiramis am 19.01.2020 um 21:35:47

Titel: Familienzusammenführung- Mindesteinkommen
Beitrag von semiramis am 19.01.2020 um 21:35:47
Hallo,
Sorry für den erneuten Thread.
Wenn ein Drittstaatler seine Familie nachholen möchte, wo liegt da die Einkommensgrenze? Ich finde leider im Netz keine konkreten Zahlen. Es geht um die Ehefrau und um ein dreijähriges Kind. Wird das Kindergeld mitangerechnet? Ist eine Änderung der Steuerklasse, die erst nach der FZF stattfindet zu berücksichtigen?
Danke

Titel: Re: Familienzusammenführung- Mindesteinkommen
Beitrag von Bayraqiano am 19.01.2020 um 21:43:16
1028 Euro plus Warmmiete. Kindergeld und neue LSK werden berücksichtigt.

Titel: Re: Familienzusammenführung- Mindesteinkommen
Beitrag von semiramis am 19.01.2020 um 21:52:49

schrieb am 19.01.2020 um 21:43:16:
1028 Euro plus Warmmiete. Kindergeld und neue LSK werden berücksichtigt.

Danke vielmals. Ich bin sooo froh dass es dieses Forum gibt. Es hat mich durch viele Fragen und Nöte begleitet. Ich hoffe dass die anderen dass genauso sehen und mal den ein oder anderen Groschen überweisen ♥️ falls jemand ließt und es interessiert : Paypal Info4alien@gmx.de. Und dir Bayraqiano nochmal besonders Danke

Titel: Re: Familienzusammenführung- Mindesteinkommen
Beitrag von Daddy am 20.01.2020 um 13:35:55
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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