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Beitrag begonnen von Herzlein am 13.01.2020 um 12:24:57

Titel: Umzug
Beitrag von Herzlein am 13.01.2020 um 12:24:57
Hallo in die Runde,
ich betreue eine Dame aus Syrien, sie ist verheiratet und hat ein kind, der Ehemann hat Aufenthaltserlaubnis genauo sowie das kind, sie hatte in Griechenland Aufenthaltserlaubnis, sie hat nicht gewartet, das sie mit Familienzusammenführung Visum zu kommen. sie ist in Deutschland mit dem Besucher Visum eingereist, danach in Scleswigholstein ein Asylantrag gestellt, was ist als unzulässig abgelehnt. sie war schwanger und wollte überhaupt nicht warten bis sie ein Visum zu bekommen. naja ihre eigne Problem. jetzt der Ehmann ist umgezogen alleine nach Bayern, sie wohnt och immernoch in SH, sie hat einen Antrag auf Umzug  bei der EBH in Sh und in Bayer, wurde es abgelehnt, ausgrund ,dass der Ehemann kein Arbeit hat. was ich gut verstehen kann. der Ehemann besucht im moment I-Kurs.
Umzug wieder nach SH wollen die nicht, denn in Bayern  noch die Große Familie leben. da bekommen die gute Unterstüzung.
was soll sie jetzt machen? soll sie jetzt gegen Ablehnungsbescheid klagen?
danke im Voraus 

Titel: Re: Umzug
Beitrag von reinhard am 13.01.2020 um 18:26:15
Am einfachsten ist, sie lässt sich beraten bezüglich ihres Visumantrages in Griechenland. Das wäre am einfachsten und ginge am schnellsten.

Sie findet in Schleswig-Holstein in jeder Kreishauptstadt und mehreren anderen größeren Städten eine Migrationsberatung.

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