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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal?
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Beitrag begonnen von Peterles am 12.01.2020 um 17:38:13

Titel: Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal?
Beitrag von Peterles am 12.01.2020 um 17:38:13
Meine philippinische Ehefrau möchte hier in Deutschland Rechtsgeschäfte eingehen, bei denen per Postident die Identität nachgewiesen werden muss. Sie trägt nun meinen Nachnamen. Jedoch ist in ihrem Reisepass noch ihr alter Mädchenname eingetragen.
Ist es legal, bei solchen Rechtsgeschäften auch ihren Mädchennamen anzugeben, sodass sie einwandfrei mit ihrem Reisepass identifiziert werden kann?

Wo finde ich eventuell die entsprechenden Rechtsvorschriften dazu?

Titel: Re: Mädchenname bei Rechtsgeschäften legal?
Beitrag von Petersburger am 12.01.2020 um 20:54:59
Für den deutschen Rechtsbereich trägt sie nun einen Ehenamen.

Die Angabe des Mädchennamens in Deutschland ist daher falsch.

In/zu ihrem AUfenthaltstitel sollte es einen Eintrag, ggf. auf Zusatzblatt geben "Die Inhaberin trägt in Deutschland den Ehenamen PETERLES".

Damit ist dann überall alles klar - sie muss diesen Eintrag natürlich überall auch zeigen.

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