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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Was versteht ABH unter Erwerbstätigkeit?
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Beitrag begonnen von Maliya am 12.01.2020 um 15:29:41

Titel: Was versteht ABH unter Erwerbstätigkeit?
Beitrag von Maliya am 12.01.2020 um 15:29:41
Das interessiert mich. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis wegen Arbeit ausgestellt werden soll, weil die vorige mit dem Grund "Familie/Heirat mit einem Deutschen" wegfällt, was heißt da "Arbeit"? Zählt auch Arbeit in der Systemgastronomie, wofür man keine Berufsausbildung braucht, dazu? Verdienst liegt bei ca 1250 netto.

LG

Titel: Re: Was versteht ABH unter Erwerbstätigkeit?
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:41:21
Das ist legaldefiniert, § 2 Abs. 2 AufenthG:

Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit, die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und die Tätigkeit als Beamter.

Arbeit in der Systemgastronomie wird sicherlich den Erfordernissen des § 7 Abs. 1 SGB IV entsprechen und somit Erwerbstätigkeit im Sinne des AufenthG sein. Ob die begehrte AE auch erteilt wird ist eine andere Frage, scheint aber so zu sein. 

Titel: Re: Was versteht ABH unter Erwerbstätigkeit?
Beitrag von Maliya am 18.01.2020 um 09:42:35
Ich frage mich das, weil es doch überall steht, dass nur dann eine AE wegen Erwerbstätigkeit gegeben wird, wenn die Arbeit eine abgeschlossene Berufsausbildung/ein Studium voraussetzt. Nach der Logik dürfte dann jo so ziemlich jeder, der keine Sozialleistungen bezieht, dann auch eine AE erhalten...

Titel: Re: Was versteht ABH unter Erwerbstätigkeit?
Beitrag von Bayraqiano am 18.01.2020 um 10:59:09
Pauschal ist weder das eine noch das andere richtig. In der Regel wird eine Ausbildung vorausgesetzt, in bestimmten Fällen gibt es auch für Ungelernte die Möglichkeit, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

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