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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:24:10

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:24:10
Zuerst möchte ich Ihnen ein frohes neues Jahr wünschen und hoffe, dass Sie schöne Weihnachten hatten und gut in das neue Jahr gekommen sind!

Ich habe folgende Frage:

Seit 4 Jahren wohne mit meinem Mann in Deutschland und ich habe die Niederlassungserlaubnis.
Mein Ehemann möchte NE auch beantragen. Dem Antrag werden folgende Unterlagen beigefügt:
-die bestandene B1 Prüfung
- "Leben in Deutschland" (ebenfalls bestanden)
- Mein Arbeitsvertrag (Vollzeit)
Unsere Familie erhält keinerlei Unterstützung.

Also darf mein Mann auch NE beantragen, oder?

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:28:27
Vier Jahre sind nicht ausreichend. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG muss ein fünfjähriger Aufenthalt vorliegen. Eine Vergünstigung - nach drei Jahren -  würde nur vorliegen, wenn deutsche Staatsangehörige wärst.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:30:59
Danke für deine Antwort!
Das heißt in einem Jahr darf mein Mann NE beantragen?

Danke

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:33:00

DinaMuntian schrieb am 12.01.2020 um 15:30:59:
Das heißt in einem Jahr darf mein Mann NE beantragen?

Nach fünfjährigen Aufenthalt und bei Erfüllen der weiteren Voraussetzungen: ja.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:35:56
Welche Voraussetzungen soll er auch erfüllen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:37:20
Die Voraussetzungen werden in § 9 Abs. 2 AufenthG genannt.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:45:23
Danke nochmal für Ihre Hilfe.
Die letzte Frage:
Soll mein Mann unbedingt 60 Monate zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen oder er würde ausreichen, dass ich eine  unbefristete Vollzeitstelle habe?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:51:13
Bei Ehegatten reicht es, wenn einer der beiden diese Voraussetzung erfüllt. Der Ehemann muss nicht selbst 60 Monatsbeiträge entrichtet haben, wenn die Ehefrau dies schon erfüllt (§ 9 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:54:12
Danke nochmal für deine Hilfe  :)

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