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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1578839050 Beitrag begonnen von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:24:10 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:24:10
Zuerst möchte ich Ihnen ein frohes neues Jahr wünschen und hoffe, dass Sie schöne Weihnachten hatten und gut in das neue Jahr gekommen sind!
Ich habe folgende Frage: Seit 4 Jahren wohne mit meinem Mann in Deutschland und ich habe die Niederlassungserlaubnis. Mein Ehemann möchte NE auch beantragen. Dem Antrag werden folgende Unterlagen beigefügt: -die bestandene B1 Prüfung - "Leben in Deutschland" (ebenfalls bestanden) - Mein Arbeitsvertrag (Vollzeit) Unsere Familie erhält keinerlei Unterstützung. Also darf mein Mann auch NE beantragen, oder? Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:28:27
Vier Jahre sind nicht ausreichend. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG muss ein fünfjähriger Aufenthalt vorliegen. Eine Vergünstigung - nach drei Jahren - würde nur vorliegen, wenn deutsche Staatsangehörige wärst.
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:30:59
Danke für deine Antwort!
Das heißt in einem Jahr darf mein Mann NE beantragen? Danke |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:33:00 DinaMuntian schrieb am 12.01.2020 um 15:30:59:
Nach fünfjährigen Aufenthalt und bei Erfüllen der weiteren Voraussetzungen: ja. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:35:56
Welche Voraussetzungen soll er auch erfüllen?
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:37:20
Die Voraussetzungen werden in § 9 Abs. 2 AufenthG genannt.
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:45:23
Danke nochmal für Ihre Hilfe.
Die letzte Frage: Soll mein Mann unbedingt 60 Monate zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen oder er würde ausreichen, dass ich eine unbefristete Vollzeitstelle habe? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2020 um 15:51:13
Bei Ehegatten reicht es, wenn einer der beiden diese Voraussetzung erfüllt. Der Ehemann muss nicht selbst 60 Monatsbeiträge entrichtet haben, wenn die Ehefrau dies schon erfüllt (§ 9 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DinaMuntian am 12.01.2020 um 15:54:12
Danke nochmal für deine Hilfe :)
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