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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
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Beitrag begonnen von Peterles am 11.01.2020 um 17:25:06

Titel: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Peterles am 11.01.2020 um 17:25:06
Ich überlege, ein gemeinsames Zweitkonto einzurichten, welches meine philippinische Ehefrau und ich gemeinam nutzen möchten. Bei der Beantragung muss ich nun angeben, ob sie im Ausland steuerpflichtig ist. Sie lebt nun seit ein paar Monaten in Deutschland und wir wollen hier auch bleiben. Sie hat momentan keine Einkünfte auf den Philippinen. Kreuze ich dann an, dass sie NICHT im Ausland steuerpflichtig ist?

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von T.P.2013 am 11.01.2020 um 18:20:12

Peterles schrieb am 11.01.2020 um 17:25:06:
Kreuze ich dann an, dass sie NICHT im Ausland steuerpflichtig ist? 


Ja.

Artikel 15 (abhängig beschäftigt) bzw. 14 (bei Selbständigkeit).

Gruß

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Peterles am 11.01.2020 um 18:31:11
Oh, vielen Dank! Was bedeutet dieser ganze Gesetzestext denn zusammengefasst dann genau? Sie verdient doch weder auf den Philippinen noch in Deutschland Geld.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von T.P.2013 am 12.01.2020 um 00:09:51
Zusammengefasst regelt das Abkommen, ob und inwieweit jemand in Deutschland und den Philippinen Steuer aus welcher Einkommensquelle unter welchen Voraussetzungen zu entrichten hat.

Ein PHL-Staatsbürger, der in Deutschland lebt und ausschließlich hier Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit erzielt, zahlt seine Steuern auf dieses Einkommen dann auch hier.

Das kann mit anderen Staaten anders geregelt sein.

Es ist unerheblich, ob sie zur Zeit etwas verdient.
Falls oder sobald sie ein Einkommen hier erzielt, gilt o.a.

Gruß

PS: Solange sie hier nicht arbeitet, wirkt es sich im Übrigen auch günstig auf Deine Einkommenssteuer aus. Ihr solltet halt nur zusammen veranlagen.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Peterles am 12.01.2020 um 13:48:47
Vielen Dank, aber so 100%ig klar ist mir das immer noch nicht. Wann müsste ich denn akreuzen, dass sie im Ausland steuerpflichtig ist? Wenn sie aus einem anderen Land als den Philippinen käme?
Und wie sollte man sowas als steuerlicher Leihe - ohne ein Forum wie dieses hier  - wissen, was hier angekreuzt werden muss? Und was würde schlimmstenfalls passieren, wenn man hier das falsche ankreuzt?

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von lottchen am 12.01.2020 um 13:57:59

Peterles schrieb am 12.01.2020 um 13:48:47:
Und wie sollte man sowas als steuerlicher Leihe - ohne ein Forum wie dieses hier  - wissen, was hier angekreuzt werden muss?


Sich bei dem dafür zuständigen Fachmann kostenflichtig erkundigen, was in dem Fall wohl der Steuerberater wäre? Wie bei jeder anderen Frage im Leben auch, die man selber nicht beantworten kann. Wozu gibt es sonst Steuerberater, Anwälte, Architekten, Ärzte, Handwerker usw.? Was man nicht selber kann muss man kostenpflichtig andere Leute erledigen lassen.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Melanny am 12.01.2020 um 17:59:00
Ob sie steuerpflichtig auf den Philippinen ist, müsste sie selbst wissen. Ja, wenn sie dort regelmäßig eine Erklärung abgeben muss - mit oder ohne Einkünften, wenn sie nichts abgeben musste, dann - nein.
Wenn sie keine Steuern in anderen Ländern bezahlen muss - dann auch NEIN.

Banken verlangen zur Sicherheit Angaben zur Vermeidung von Geldwäsche bei Vermögen.

Kreuzt du JA an, würde man sicher Bescheide sehen wollen. Kreuzt du Nein an, weil es so ist, dann könnt und müsst ihr auch nichts nachweisen.

Deutschland hat mit den Philippinen ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung - interessant für die Steuererklärung in Deutschland.
Mein Mann muss in seinem Land eine Erklärung abgeben (auch wenn er keine Steuern zahlen müsste, hat aber von dort Einkünfte). Hier muss er auch eine Erklärung abgeben - wir lassen uns gemeinsam veranlagen.

Wir gehen so vor: Er macht seine Erklärung diesen Monat für das Heimatland, erhält Bescheid und wir machen hier die gemeinsame Erklärung mit den Angaben und Nachweisen vom Heimatland.

Wenn deine Frau keine Erklärung im Heimatland machen muss, wird es als beste Lösung nur eine gemeinsame Erklärung hier.

Zum Konto: Warum nicht ein Konto mit "Genehmigung"? Mein mann darf mein Konto mit nutzen, hat seine Karte - Inhaber bin und bleibe ich.
Wer am Anfang erst einmal vorsichtig vertrauen möchte, kann für den Partner eine Aufladkarte beantragen.

Für allgemeine Fragen zur Steuer in Deutschland gibt der kostenlose Bürgerservice telefonisch Auskunft. Dort sagte man mir ebenfalls, dass auch Finanzämter kostenlos dazu Auskunft (das allgemeine "WIE es abläuft") geben sollten.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von T.P.2013 am 12.01.2020 um 18:00:41

Peterles schrieb am 12.01.2020 um 13:48:47:
Wann müsste ich denn akreuzen, dass sie im Ausland steuerpflichtig ist?


Z.B., falls sie Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses auf den Philippinen erzielen würde, könnten diese dort versteuert werden.


Zitat:
Und was würde schlimmstenfalls passieren, wenn man hier das falsche ankreuzt? 


Man könnte vermutlich bei Dir / Deiner Frau seitens der Bank oder des Finanzamts nachfragen.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Peterles am 13.01.2020 um 21:09:12

Melanny schrieb am 12.01.2020 um 17:59:00:
Zum Konto: Warum nicht ein Konto mit "Genehmigung"? Mein mann darf mein Konto mit nutzen, hat seine Karte - Inhaber bin und bleibe ich.
Wer am Anfang erst einmal vorsichtig vertrauen möchte, kann für den Partner eine Aufladkarte beantragen.



Wo kann man sowas denn machen? Auch online? Darum geht es mir eigentlich - meine Frau soll das Konto mit nutzen können, z. B. für Einkäufe etc.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Melanny am 13.01.2020 um 21:30:52
Wir waren persönlich bei unserer Bank (Sparkasse). Er musste sich ja schließlich ausweisen und wir beide eine Unterschrift leisten - er für eine Karte, ich für die Vollmacht.

Titel: Re: Ist meine Ehefrau im Ausland steuerpflichtig?
Beitrag von Peterles am 13.01.2020 um 21:41:53
OK, ich würde aber lieber bei einer reinen Online-Bank ein neues Konto aufmachen für uns beide. Ich werde dann einfach ein gemeinsames Konto eröffnen dort.

Vielen Dank für die Ratschläge!

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