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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Andreayatu am 08.01.2020 um 11:29:42

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Andreayatu am 08.01.2020 um 11:29:42
Zuerst mal ein gesundes, glückliches Jahr an Euch alle, vor allem an das Team.

Ich habe folgende Frage:

Ehemann (Drittland), 3 Jahre verheiratet mit deutscher Frau, möchte NE beantragen. Dem Antrag wurde die
-bestandene B1 Prüfung
- "Leben in Deutschland" (ebenfalls bestanden)
- Arbeitsvertrag der Ehefrau (Vollzeit, gleiche Firma seit 20 Jahren)
19jähriger Sohn hat 450 Euro Job neben der Schule. (2 Kinder im Haushalt, nicht gemeinsam). Die Familie erhält keinerlei Unterstützung. Mann findet kurzfristig
auch einen Job, Teilzeit 1000 Euro brutto.
Das Ausländeramt sagt, keine NE wäre möglich, da im AV des Mannes eine Probezeit vereinbart ist.

Der Mann ist Lehrer und wartet auf weitere Sprachkurse, um in D irgendwann als Lehrer arbeiten zu können. Auch ohne sein Gehalt sind alle Kosten ausreichend gedeckt.

Ist die Ablehnung rechtens?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 08.01.2020 um 12:16:17
Nein, falls der LU der Bedarfsgemeinschaft gesichert ist. Die ABH würde das dann auch nicht so schriftlich entscheiden.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von lottchen am 08.01.2020 um 12:18:07
Wieviel verdient die Frau denn?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Andreayatu am 08.01.2020 um 13:32:26
über 2000 netto, Kindergeld 4 x und 450 Euro Minijob

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Andreayatu am 08.01.2020 um 13:33:01
Also Gesamteinkommen über 3000 mit Kindergeld

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 08.01.2020 um 13:34:41
Die Daten noch ohne sein Einkommen in einem ALG II aus dem Netz eingeben und schauen, ob was rauskommt. Bei 0 Euro ist der LU gesichert.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Andreayatu am 08.01.2020 um 14:11:39
Vielen Dank für all die schnellen Antworten, ja das Einkommen reicht. Werden wir bei der Ausländerbehörde schriftlich Stellung nehmen.

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