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Beitrag begonnen von schlagsahne am 19.12.2019 um 12:35:18

Titel: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Beitrag von schlagsahne am 19.12.2019 um 12:35:18
Hallo liebe Leute :)

Kann man, wenn man als Ausländer eine feste Stelle in Deu hat auch mit einer Promotion anfangen, ohne seine Stelle aufgeben zu wollen?
Bin Absolventin einer deutschen Hochschule, lebe momentan nicht in Deu, möchte aber sobald ich eine passende Stelle finde wieder nach Deutschland ziehen. Bin Drittländer, werde also eine Aufenthaltserlaubnis bezüglich meiner Arbeitsstelle brauchen. Meine Fragen ;

1) Kann man im Rahmen eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit gleichzeitig auch mit einer Promotion anfangen, ohne aufzuhören vollzeit zu arbeiten? (ich weiss, schwere Sache, aber wenn man zielgerichtet ist, schafft man es. Es gibt schon Vorbilder) Oder interessiert es niemanden, solange der Grund des genehmigten Aufenthaltes noch fortbesteht?

2) Und umgekehrt, kann man wenn man als Promovierter nach Deu zieht, als Absolvent einer deutschen Hochschule gleichzeitig eine Vollzeitstelle beziehen ( die der Studiumsrichtung entspricht) ohne Beschränkungen oder muss man seinen Aufenthaltstitel umstellen lassen? Kann man dabei seine Promotion weiterführen?

Ich danke im Voraus für mögliche Antworten

Titel: Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Beitrag von Petersburger am 19.12.2019 um 12:58:59
Eine Promotion, also die rein wissenschaftliche Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt (analog zu Studenten) und ohne Eingliederung in den Arbeitsbetrieb der Hochschule (dazu gehört auch die Lehre), ist im Normalfall keine Erwerbstätigkeit, die einer Erlaubnis bedürfte.

Daher kann sie ausländerrechtlich auch neben einer Erwerbstätigkeit stattfinden.

Titel: Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Beitrag von schlagsahne am 19.12.2019 um 13:20:57
Vielen Dank

Ich gehe auch davon aus, dass es den Hochschulen egal ist, mit welchem Aufenthaltstitel sich die Person in Deu befindet, so lange es legal ist. Man kann sich dann einschreiben. Oder gibt es da auch etwas was man beachten sollte?

Titel: Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Beitrag von Petersburger am 19.12.2019 um 13:28:26

schlagsahne schrieb am 19.12.2019 um 13:20:57:
Ich gehe auch davon aus, dass es den Hochschulen egal ist, mit welchem Aufenthaltstitel sich die Person in Deu befindet, so lange es legal ist.

So könnte es sein, ist es aber nicht immer.

Wir hatten schon mehr als einen Fall, wo die Hochschule Probleme durch ausländerrechtlich unbegründete Forderungen verursachte.

Titel: Re: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit und Promotion gleichzeitig?
Beitrag von schlagsahne am 19.12.2019 um 13:33:52
Das erfährt man dann wahrscheinlich erst, wenn es so weit ist.
Vielen Dank !

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