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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576437694 Beitrag begonnen von tretol am 15.12.2019 um 20:21:34 |
Titel: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von tretol am 15.12.2019 um 20:21:34
Hallo,
ich komme aus Asien und bin in der Endphase meiner Doktorarbeit. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §16. Für die Zeit nach der Doktroarbeit habe ich bereits eine auf 2 Jahre befristete Stelle gefunden. Zu §18 habe ich folgene Fragen: Zitat:
Mein neuer Job wäre auf 2 Jahre befristet. Ist das ausreichend oder bräuchte ich z.B. 2 Jahre und 1 Monat? Zitat:
Für die Doktorarbeit hatte ich eine halbe Stelle. Brauche ich hier dann 48 Monate mit einer halben Stelle? Zitat:
In §9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 steht, dass mein Lebensunterhalt gesichert sein muss. Reicht 400€ Job, ein Konto mit entsprechender Deckung oder die Verpflichtung des Lebenspartners zu helfen? Vielen Dank! |
Titel: Re: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von dim4ik am 16.12.2019 um 10:18:08 tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Weder noch. Zu Zeitpunkt der Beantragung der NE muss Du einen Arbeitsvertrag haben, der mindestens noch ein Jahr gültig ist. tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Nein, es bleibt bei 24 Monaten Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21. tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Nein. tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Eher nicht. |
Titel: Re: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von T.P.2013 am 17.12.2019 um 02:23:17 tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Falls es eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" aus der Zeit vor 01.10.2017 ist, dann reicht das bei ausreichendem Einkommen des Partners, da Bedarfsgemeinschaft. |
Titel: Re: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von HeFi am 17.12.2019 um 10:49:03
Nach Deiner Aussage trifft
§ 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen http://www.buzer.de/gesetz/4752/a176957.htm NICHT auf Dich zu, denn: Du hast nicht Zitat:
tretol schrieb am 15.12.2019 um 20:21:34:
Ebenso hast Du nicht Zitat:
gezahlt. |
Titel: Re: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von tretol am 28.12.2019 um 12:48:26 dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 10:18:08:
ok danke, d.h. ich brauche mindestens einen 3-jahresvertrag und nach 2 Jahren könnte ich eine NE benatragen. dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 10:18:08:
auf die 24 Monate komme ich, jedoch mit §16. Wo steht das denn, dass man während der Beitragszahlung eine Erkaubnius nach §§ 18, 18a, 19a oder § 21 haben musste? (habe dazu nichts gefunden) |
Titel: Re: Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen bekommen? Beitrag von dim4ik am 14.01.2020 um 07:42:41 tretol schrieb am 28.12.2019 um 12:48:26:
Nirgendwo, §18b Nr. 1 AufenthG verlangt aber explizit einen zweijährigen Besitz der besagten AT: Zitat:
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