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Beitrag begonnen von marsianer am 13.12.2019 um 18:43:15

Titel: Einbürgerung
Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 18:43:15
Hallo zusammen, ich möchte gerne zum folgenden Fall die Rechtslage wissen und ob eine Einbürgerung z.Z. möglich wäre.


Sie
-seit 3,5 Jahren mit ihrem deutschen Ehegatten verheiratet.
-Aufenthalterlaubnis 28 Abs.1 S.1 Nr.1
-Integrationskurs mit Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen.
-Wohnort Kreis Erft

Vielen Dank

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2019 um 18:51:21
Siehe: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Sind die dortigen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Einbürgerung möglich.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 19:49:33
In der Beratungsstelle wurde ihr gesagt, dass sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben muss und den Deutschtest bestehen obwohl sie den Orientierungskurs abgeschlossen hat?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2019 um 20:20:47
Was für eine Beratungsstelle?

Eine Niederlassungserlaubnis ist nicht nötig.

Hat sie jetzt den Integrationskurs (Sprachtest mit B1 + Orientierungskurs, also den Test Leben in Deutsschland) oder nur den Orientierungskurs bestanden? Wenn sie kein B1 hat, muss sie nochmal den Test machen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 21:10:22
Vielen Dank für ihre Antworten.
Einbürgerung Beratungsstelle der Stadt Brühl
Ja, sie hat den Intgrationskurs 600+100Std. bestanden.

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