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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576258995 Beitrag begonnen von marsianer am 13.12.2019 um 18:43:15 |
Titel: Einbürgerung Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 18:43:15
Hallo zusammen, ich möchte gerne zum folgenden Fall die Rechtslage wissen und ob eine Einbürgerung z.Z. möglich wäre.
Sie -seit 3,5 Jahren mit ihrem deutschen Ehegatten verheiratet. -Aufenthalterlaubnis 28 Abs.1 S.1 Nr.1 -Integrationskurs mit Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen. -Wohnort Kreis Erft Vielen Dank |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2019 um 18:51:21
Siehe: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
Sind die dortigen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Einbürgerung möglich. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 19:49:33
In der Beratungsstelle wurde ihr gesagt, dass sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben muss und den Deutschtest bestehen obwohl sie den Orientierungskurs abgeschlossen hat?
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Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Bayraqiano am 13.12.2019 um 20:20:47
Was für eine Beratungsstelle?
Eine Niederlassungserlaubnis ist nicht nötig. Hat sie jetzt den Integrationskurs (Sprachtest mit B1 + Orientierungskurs, also den Test Leben in Deutsschland) oder nur den Orientierungskurs bestanden? Wenn sie kein B1 hat, muss sie nochmal den Test machen. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von marsianer am 13.12.2019 um 21:10:22
Vielen Dank für ihre Antworten.
Einbürgerung Beratungsstelle der Stadt Brühl Ja, sie hat den Intgrationskurs 600+100Std. bestanden. |
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