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Beitrag begonnen von Herzlein am 12.12.2019 um 13:49:59

Titel: Asylantrag
Beitrag von Herzlein am 12.12.2019 um 13:49:59
Hallo an allen,
ich hab einen Iranische Freund, er ist mit einem gefälschten Visum nachDänemark  geflogen, sein Zeil, das er nach Deutschland zu kommen, in Deutschland leben  alle Familie ,haben Aufenthlattitel und Arbeiten, er ist gerade 18 Jahre geworden.er hat die Fingerabdrücke im Flughafen abgegeben , er ist heute nach Deutschland Illegal eingereist, er möchte einen Asylantrag stellen. aber er hat angast das er nach Dänemark abgeschoben zu werden.
kann er im Ankunftzentrum warten ohne er einen Asylantrag zu stellen damit er nicht abgeschoben werden, bis die 6 Monat überstellungfrist ablaufen.

Danke im Voraus

Titel: Re: Asylantrag
Beitrag von lottchen am 12.12.2019 um 15:30:19
Was will er mit dem Warten erreichen?
Die sechsmonatige Frist beginnt nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin-III-VO grundsätzlich mit der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs durch einen anderen Mitgliedsstaat.

Er ist in Dänemark eingereist, das beweisen seine Fingerabdrücke. Also ist Dänemark für seinen Asylantrag zuständig.

Titel: Re: Asylantrag
Beitrag von Herzlein am 12.12.2019 um 16:31:19
ja mit warten, gewinnt er nur zeit, weil wohrher könnte er abgeschoben werden nach Dänemark aber wenn er 6 Monate warten ohne Asylantrag zu stellen, denn den Überstellungsfrist  ist bereits abgelaufen und Deutschland zuständig für den Asylantrag.

oder versteht er das Falsch? 

Titel: Re: Asylantrag
Beitrag von lottchen am 12.12.2019 um 16:40:36

lottchen schrieb am 12.12.2019 um 15:30:19:
Die sechsmonatige Frist beginnt nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin-III-VO grundsätzlich mit der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs durch einen anderen Mitgliedsstaat.


Kein Gesuch / kein Antrag bedeutet, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Eigentlich auch logisch.

Titel: Re: Asylantrag
Beitrag von Herzlein am 12.12.2019 um 17:08:19
Danke für die Erklärung.

Titel: Re: Asylantrag
Beitrag von reinhard am 13.12.2019 um 12:11:44
Mit dem Warten von sechs Monaten funktioniert es natürlich, viele Iranerinnen und Iraner machen es ja. Die anderen Länder lehnen dann die Rücknahme ab.

Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und bei den "Mitwirkungspflichten" im Asylgesetz die "unverzügliche Antragstellung" als Pflicht ergänzt. Der Trick, die Dublin-Frist verstreichen zu lassen, ist also bekannt. Sanktionen bei dem Warten ist die Kürzung der Leistungen, in der Erstaufnahme betrifft das das Taschengeld.

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