i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576068616

Beitrag begonnen von Havva am 11.12.2019 um 13:50:16

Titel: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 11.12.2019 um 13:50:16
Hallo erst mal, bin ganz neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:))

Ende Oktober wurde ich in Dt. eingebürgert, paar Tage danach in die Türkei ausgewandert.


Habe vor ca. zwei Wochen eine Email erhalten, in der geschildert wird, dass nun der Rücktritt meiner Einbürgerung geprüft wird, mit Begründung, dass wenn man vorher wüsste dass ich meinen Lebensunterhalt ins Ausland verlege keine Einbürgerung erfolgen würde.

Doch meine Sachbearbeiterin, die für die Einbürgerung zuständig war, wusste von Anfang an, dass ich in der Türkei studieren möchte, und sagte, „WÄHREND“ des Prozesses muss man sich im Bundesgebiet aufenthalten etc.“ wir haben viele Emails, die ich dem Herren, der nun den Rücktritt überprüft, weiterleitete. (Der nette Herr hat noch immer nicht geantwortet.) Für ein Studium sich aus Deutschland abzumelden ist natürlich etwas seltsam, doch wer möchte monatlich 190 Euro für eine Krankenkasse zahlen, obwohl man davon nicht profitieren kann.

Die Frage ist nun, ist die Ausbürgerung wirklich möglich? Und was ich noch nicht verstehe ist, auch wenn es nicht fürs Studium wäre, weshalb kann man ausgebürgert werden wegen Auswanderung? Nun besitze ich ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit und somit alle Rechte der Deutschen.

Es gibt Gesetze die die Bürger schützen. In Einzelfällen kann man ausgebürgert werden, doch diese treffen nicht auf mich zu. Kennt sich jemand damit aus? Bin ich nun wirklich gefährdet?

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Viersen am 11.12.2019 um 14:13:10
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine vorherige Staatsangehörigkeit türkisch war. Daher geht es wahrscheinlich um die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die nach der Einbürgerung nicht nachgewiesen wurde. Die Prüfung der Einbürgerung kann sich dann nur auf eine Täuschung bezüglich der Entlassung aus dem türkischen Staatsverband beziehen. Denn im Einbürgerungsantrag und im Auflagenbescheid wird eine Verpflichtung zur Entlassung schriftlich dokumentiert.
Viersen

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 11.12.2019 um 14:39:15
Erstmal möchte ich sagen, dass ich hier nicht wirklich durchblicke😅 ich hoffe ich antworte gerade.

Die Entlassung und der Austritt aus der türkischen Botschaft habe ich der Behörde abgegeben. Mit der Bestätigung erhielt ich die Urkunde. Ich hänge mal das Schreiben das ich bekam an.


Wie jedoch schon erwähnt war von Anfang an schon klar, dass ich in die Türkei wollte. Habe auch Beweise dazu.


Viersen schrieb am 11.12.2019 um 14:13:10:
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine vorherige Staatsangehörigkeit türkisch war. Daher geht es wahrscheinlich um die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die nach der Einbürgerung nicht nachgewiesen wurde. Die Prüfung der Einbürgerung kann sich dann nur auf eine Täuschung bezüglich der Entlassung aus dem türkischen Staatsverband beziehen. Denn im Einbürgerungsantrag und im Auflagenbescheid wird eine Verpflichtung zur Entlassung schriftlich dokumentiert.
Viersen


D96CD3C0-EE94-41D3-B92E-D98D84E0CD1D.jpeg (283 KB | 363 )

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 12.12.2019 um 09:19:15
Habe jetzt erst die Stelle fürs Antworten gesehen.😅  habe die Antwort zitiert.

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von T.P.2013 am 12.12.2019 um 16:15:26
Hallo,

bis zum Beleg des Gegenteils gehe ich davon aus, dass Deine SB recht hat mit ihrer Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung der Lebensmittelpunkt in DEU sein muss.

Was Du ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung machst, ist unerheblich. Ob ein Tag oder ein Jahr nach der Einbürgerung.

Ist wie mit der Voraussetzung der bestehenden ehel. Lebensgemeinschaft bei Einbürgerung nach §9 StAG. Einen Tag nach der Einbürgerung kann man sich trennen.

Solange die Angaben bis zur Einbürgerung wahrheitsgemäß waren und die Voraussetzungen zur Einbürgerung zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorlagen, sehe ich keine Gründe gem. §35 (1) StAG.
Ich würde dem Ganzen gelassen entgegensehen.

Gruß

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 12.12.2019 um 22:21:14
Oh Gott, das habe ich sehr erfreut gelesen🥰 ich hoffe da passiert nichts, denn habe während alles eingehalten und nichts verheimlicht. Vielen lieben Dank 🙏🏻

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von dim4ik am 15.12.2019 um 09:10:50
Der ist lustig, Dein EBH-Sachbearbeiter. Ein Wegzug aus Deutschland sogar in der nächsten Minute nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (abgesehn vom Fehlen eines deutschen Reisepasses) ist kein Tatbestand für die Rücknahme der Einbürgerung. Auch wenn die EBH letzendlich doch entscheiden soll, Deine bereits erfolgte Einbürgerung zurückzunehmen, wirst Du eine solche Entscheidung einfach mit einem Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland) kippen können.

Also take it easy!

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 16.12.2019 um 10:27:56
Ich bin echt froh dieses Forum hier gefunden zu haben🙏🏻 vielen vielen Dank. Mir wurde von einigen geraten mich in Deutschland erneut anzumelden, aber mir klingt das etwas nach Betrug; sich dort anmelden aber nicht leben.

Ich verlasse mich auf euch und warte jetzt erst mal ab.

🥰 Danke nochmals

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von dim4ik am 16.12.2019 um 11:59:28

Havva schrieb am 16.12.2019 um 10:27:56:
Mir wurde von einigen geraten mich in Deutschland erneut anzumelden, aber mir klingt das etwas nach Betrug

Wenn man in Deutschland nicht mehr lebt, soll man seinen Wohnsitz dort auch abmelden, ansonsten wäre es ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Außerdem würde es Deine Lage sogar verschlechtern, da Dir dann Vortäuschung vorgeworfen werden kann. Ich würde mich an Deiner Stelle vor dem Umzug in die Türkei ganz normal abmelden.

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 16.12.2019 um 12:19:10
Genau so sehe ich das auch und habe es auch so getan :) nur leider kam halt danach das Schreiben😅 naja einfach mal abwarten

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von dim4ik am 16.12.2019 um 13:29:12

Havva schrieb am 16.12.2019 um 12:19:10:
naja einfach mal abwarten

Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 16.12.2019 um 14:49:06

dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 13:29:12:
Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?

Gerne doch😊

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 08.07.2020 um 22:18:12
Wollte mich nochmal melden, habe bis heute nichts erhalten und hoffe das bleibt auch so 😊🙏🏻

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 09.10.2020 um 22:49:12

dim4ik schrieb am 16.12.2019 um 13:29:12:
Richtig. Meldest Dich hier bitte wieder sobald sich die Sache komplett erledigt hat?


Ich wurde ausgebürgert, habe kein Schreiben diesbezüglich bekommen, keine Begründung, einfach garnichts. Gestern bin ich für was ganz anderes ins Bürgerbüro gegangen und dort haben die mir meinen Pass entzogen. Ich bin nun staatenlos.
Und zudem lebe ich sogar seit 3 Monaten wieder in Deutschland, konnte ganz normal einreisen etc, dass ich ausgebürgert bin sei zu der Zeit noch nicht im System aber offiziell bin ich seit keine Ahnung wann staatenlos. 😔

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von T.P.2013 am 10.10.2020 um 02:37:22

Havva schrieb am 09.10.2020 um 22:49:12:
Ich wurde ausgebürgert, habe kein Schreiben diesbezüglich bekommen, keine Begründung, einfach garnichts



dim4ik schrieb am 15.12.2019 um 09:10:50:
Auch wenn die EBH letzendlich doch entscheiden soll, Deine bereits erfolgte Einbürgerung zurückzunehmen, wirst Du eine solche Entscheidung einfach mit einem Widerspruch bzw. Klage (je nach Bundesland) kippen können.


Sehe ich auch so.

Ich sehe keinen haltbaren Ansatzpunkt nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt, dass Dir erfolgreich eine Täuschung oder Falschangaben vorgeworfen werden könnten.

Du solltest jetzt aber tatsächlich einen spezialisierten Anwalt beauftragen.
Allein schon deshalb, weil Dir der Verwaltungsakt offensichtlich nicht eröffnet wurde.

Gruß

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 10.10.2020 um 17:50:41

T.P.2013 schrieb am 10.10.2020 um 02:37:22:
Sehe ich auch so.

Ich sehe keinen haltbaren Ansatzpunkt nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt, dass Dir erfolgreich eine Täuschung oder Falschangaben vorgeworfen werden könnten.

Du solltest jetzt aber tatsächlich einen spezialisierten Anwalt beauftragen.
Allein schon deshalb, weil Dir der Verwaltungsakt offensichtlich nicht eröffnet wurde.

Gruß


Habe mich auch direkt an einen Anwalt gewendet. Vorerst sollen wir auf das Schreiben der EHB warten, das ich dann im Bürgerbüro verlangt habe. Mittlerweile halte ich es für einen Fehler ein Schreiben verlangt zu haben.

Ich denke, ich hätte im Einbürgerungsprozess einfach nicht sagen sollen dass ich in der Türkei studieren möchte, sondern nach der Einbürgerung einfach sagen sollte, dass ich mich spontan dazu entschieden habe. Spontanität zählt ja irgendwie eher als die Wahrheit warum auch immer, so kommen nämlich andere durch.

Die ganzen Gesetze die uns eigentlich schützen sollten, schützen uns nicht. Um seinen Rechten nachgehen zu können braucht man Rechtskräfte die in den jeweiligen Gebieten spezialisiert sind. Als normale Bürger hat man keine Chance.

,, Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ -https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-460580

Also entweder beachten die Behörden sowas nicht, oder die ganzen Gesetze etc sind einfach nur so geschrieben.
Das erlebe ich zumindest...

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Saxonicus am 10.10.2020 um 19:12:12

Havva schrieb am 10.10.2020 um 17:50:41:
,, Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

Stimmt nicht so ganz.


Zitat:
Also entweder beachten die Behörden sowas nicht, oder die ganzen Gesetze etc sind einfach nur so geschrieben. Das erlebe ich zumindest... 

Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

Staatsangehörigkeitsgesetz § 35

(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.

(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.


(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung erfolgen.

(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.

(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von T.P.2013 am 11.10.2020 um 00:49:15

Havva schrieb am 10.10.2020 um 17:50:41:
Habe mich auch direkt an einen Anwalt gewendet. Vorerst sollen wir auf das Schreiben der EHB warten, das ich dann im Bürgerbüro verlangt habe. Mittlerweile halte ich es für einen Fehler ein Schreiben verlangt zu haben.


Hallo,

das halte ich nicht für einen Fehler.
Denn nur was Du schriftlich an Aussagen in der Hand hast, ist dann auch vor z.B. Gericht angreifbar.


Zitat:
Ich denke, ich hätte im Einbürgerungsprozess einfach nicht sagen sollen dass ich in der Türkei studieren möchte, sondern nach der Einbürgerung einfach sagen sollte, dass ich mich spontan dazu entschieden habe.


Ja, es ist grundsätzlich nicht so klug, schlafende Hunde zu wecken. Manchmal ist weniger mehr.

Aber noch einmal:
Für eine zu erfolgende Einbürgerung sind zum Zeitpunkt der Einbürgerung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Sind sie zu diesem Zeitpunkt erfüllt, besteht der Anspruch auf Einbürgerung.

Widerrufen kann diese nur dann werden, wenn über das Bestehen dieser Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt getäuscht wurde. Das ist bei Dir, nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt, nicht der Fall.

Ich weiß, dass Klageverfahren immer nervenaufreibend sind. Aber in Deinem Fall würde ich dem Ganzen jetzt, soweit möglich, relativ entspannt entgegensehen.
Wirklich wichtig ist, dass Dein Anwalt sich mit Aufenthaltsrecht / Einbürgerung und / oder Verwaltungsrecht gut auskennt.

Gruß

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 11.10.2020 um 01:20:19

Saxonicus schrieb am 10.10.2020 um 19:12:12:
Stimmt nicht so ganz


Vorerst bedanke ich mich für Deine Antwort. Doch weder eine Drohung noch eine Täuschung lag vor. Daher trifft das alles garnicht auf mich zu.

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Havva am 11.10.2020 um 01:36:30

T.P.2013 schrieb am 11.10.2020 um 00:49:15:
Ja, es ist grundsätzlich nicht so klug, schlafende Hunde zu wecken. Manchmal ist weniger mehr.

Leider wahr 🙈


Zitat:
Ich weiß, dass Klageverfahren immer nervenaufreibend sind. Aber in Deinem Fall würde ich dem Ganzen jetzt, soweit möglich, relativ entspannt entgegensehen.
Wirklich wichtig ist, dass Dein Anwalt sich mit Aufenthaltsrecht / Einbürgerung und / oder Verwaltungsrecht gut auskennt.


Ich bedanke mich wirklich vielmals, auch vor Monaten war Deine Antwort eine Hoffnung, nun auch.

Ich hoffe der Anwalt zu dem ich gehen werde ist wirklich gut in diesem Gebiet. Etwas anderes außer hoffen kann ich momentan eh nicht mehr. Mir sind die Hände stark gebunden. Ahnung und Orientierung habe ich um ehrlich zu sein auch nicht.

Bei Neuigkeiten werde ich mich wieder melden.

Liebe Grüße

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.