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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis - Einkommensnachweise
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Beitrag begonnen von mukama am 05.12.2019 um 23:49:18

Titel: Niederlassungserlaubnis - Einkommensnachweise
Beitrag von mukama am 05.12.2019 um 23:49:18
Hallo,
ich bin auf der Suche nach brauchbaren Informationen bzgl Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Leider bin ich nicht richtig fündig geworden. Daher bitte ich kurz um Schilderung meiner Fall

Meine Schwerster, nicht verheiratet , hat aber ein deutsche Kind, das Kind geht zur Schule und lebt bei ihr und gerade 6 geworden.
Meine Schwerster hat nie Sozialhilfe bezogen.

Sie hat Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gestellt. Der Sachbearbeiter hat uns unter anderem gesagt, dass sie ein Nachweis über Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
braucht. Sie arbeitet aber seit nur 6 Monate. Aber sie bekommt seit 13 Monate Mieteinnahme ( nachweislich ) ca. 600 Euro monatlich , weil sie eine Mietwohnung hat . Die Wohnung ist Schulde frei plus 204 Euro Kindergeld

Meine Fragen, ich möchte wiesen, ob man meiner Schwester die Niederlassungserlaubnis nicht erteilen muss anhand der Informationen wie oben? oder muss sie unbedingt die 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen? Zählt nur Einnahme durch abhängige Arbeit?

Ich bedanke mich im voraus

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - Einkommensnachweise
Beitrag von ninnschen am 06.12.2019 um 07:06:49

mukama schrieb am 05.12.2019 um 23:49:18:
Meine Schwerster hat nie Sozialhilfe bezogen.


Das ist nicht ausschlaggebend. Es geht nicht darum, ob jemand Leistungen bekommt oder nicht, es wird ausgerechnet, ob jemand Anspruch auf Leistungen (z.B. vom Jobcenter) hätte.

Regelleistung ist ab 432 € + Miete = Bedarf.


mukama schrieb am 05.12.2019 um 23:49:18:
Aber sie bekommt seit 13 Monate Mieteinnahme ( nachweislich ) ca. 600 Euro monatlich


Die Schwester muss nachweisen, dass Sie aktuell ihren Lebensunterhalt sichern und dies auch zukünftig kann. Es wird also eine Prognose erstellt. Wenn sie jetzt erst seit 6 Monaten arbeitet, legt sie eben nur für 6 Monate die Gehaltsabrechnungen vor. Die Mieteinnahmen von 600 € werden nicht reichen um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es kommt darauf an, was sie in ihrer Arbeit verdient. Das Kindergeld ist ja für das Kind gedacht und für die Berechnung nicht relevant. Die Schwester muss auch nur für sich den Lebensunterhalt sichern können, nicht für das Kind, da es deutsch ist.

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