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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wird der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1575576133 Beitrag begonnen von Rayhana03 am 05.12.2019 um 21:02:13 |
Titel: Wird der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert Beitrag von Rayhana03 am 05.12.2019 um 21:02:13
Guten Abend
Wird der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Familie (Ehepaar und 2 Kinder ) verweigert wenn sie Wohngeld beziehen ? Kein Arbeitslosengeld kein Kinderzuschlag Ausländer nicht aus EU Mfg |
Titel: Re: Wird der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert Beitrag von Bayraqiano am 05.12.2019 um 21:51:54
Nicht zwangsläufig, siehe hier
Etwaige Ansprüche auf Bewilligung von Wohngeld bleiben bei der Berechnung der Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich außen vor (BVerwG, U. v. 29.11.2012 – 10 C 4.12 – BVerwGE 145, 153, Rn. 29). Dies gilt jedenfalls dann, wenn Wohngeld über den SGB-II-Anspruch hinaus gewährt wird. Wohngeld gehört zwar nicht zu den in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten privilegierten öffentlichen Leistungen und ist daher nicht geeignet, eine bestehende Einkommenslücke zu schließen (BVerwG, U. v. 29.11.2012 – 10 C 4.12 – BVerwGE 145, 153, Rn. 29). Auf der anderen Seite schadet der Bezug von Wohngeld aber auch nicht, wenn der Bedarf aus eigenem Einkommen, Vermögen oder aufenthaltsrechtlich unschädlichen öffentlichen Leistungen bereits gedeckt ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.11.2012 – 10 C 4.12 – BVerwGE 145, 153, Rn. 29). Insoweit ist eine Bedarfsberechnung ohne Wohngeld zu erstellen und diese mit dem Einkommen des Wohngeldberechtigten zu vergleichen. Überstreitet das Einkommen den SGB-II-Bedarf, so ist der zusätzliche Bezug von Wohngeld unschädlich. |
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