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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
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Beitrag begonnen von morgane am 16.11.2019 um 17:28:18

Titel: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von morgane am 16.11.2019 um 17:28:18
Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist Drittstaatlerin (Iran). Wir leben beide in der UK, derzeit auf Basis der EU-Freizügigkeit. Meine Frau hat eine Aufenthaltskarte in der UK auf Basis ihrer Beziehung zu einem EU-Staatsbürger.

Wir wollen meine Familie in Deutschland besuchen.

Visametric, der Dienstleister der Deutschen Botschaft in London, hat bereits letztes Jahr sich ein bisschen quer gestellt, weil meine Frau angeblich kein Visum braucht, dann aber den Antrag angenommen (und wurde auch ausgestellt).

Diesmal behaupten sie dass die Anweisung der Deutschen Botschaft wäre, solche Visa werden gar nicht mehr ausgestellt, da nicht nötig. Meine Frau könnte ohne Visum reisen.

Mein Wissensstand war dass wir theoretisch tatsächlich *zusammen* innerhalb der EU Reisen können wegen Freizügigkeit (wenn auch praktisch nicht immer einfach), innerhalb von Deutschland ich aber kein EU Bürger bin, und deshalb deutsches Recht gilt - also ein Visum notwendig ist.

Was ich bislang finden konnte ist z.B. diese Seite (https://www.germany-visa.org/visa-for-spouse-relatives-of-eu-german-nationals/) wo behauptet wird dass ein "EU / Schengen residence permit holder" kein Visum braucht. Das könnte je nach Interpretation auf meine Frau zutreffen (sie hat ja diese Karte hier in der UK) oder vielleicht auch nicht (die Karte wurde nach EU Recht ausgestellt, gilt das dann?).

Ich werde nächste Woche mal direkt die Botschaft kontakatieren, wollte aber auch mal hier fragen ob ich vielleicht nicht auf dem aktuelle Stand bin.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Alacrity am 17.11.2019 um 07:33:55
Sie hat eine Residence card of a family member of a Union citizen nach der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG. Damit braucht sie kein Visum für Deutschland, deine Freizügigkeit nimmst du bei deiner Rückkehr aus dem UK nach Deutschland mit.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 17.11.2019 um 10:05:41
Die vorige Antwort ist völlig korrekt.

Hinzufügen möchte ich, dass mit Rückkehr auch Kurzreisen gemeint sind. Es wäre völlig widersinnig, Deinem theoretischen spanischen Kollegen vom Schreibtisch nebenan mit iranischer Ehefrau eine visumfreie Reise der Ehefrau zu ermöglichen, Dir und Deiner Ehefrau aber nicht.
Jede EU-Aufenthaltskarte für Familienmitglieder entbindet nach der RL 2004/38 das Familienmitglied von der Visumpflicht.


morgane schrieb am 16.11.2019 um 17:28:18:
solche Visa werden gar nicht mehr ausgestellt, da nicht nötig. Meine Frau könnte ohne Visum reisen.

Die Kollegen haben recht, Visum ist nicht erforderlich.

Obwohl natürlich, wie immer, auch schon in Einzelfällen Unwissenheit/Unsicherheit von Fluglinien-Mitarbeitern zu Problemen geführt haben.
Die sollte man aber nicht gleich zum Maß aller Dinge machen...


Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von morgane am 17.11.2019 um 19:52:33

Zitat:
Es wäre völlig widersinnig, Deinem theoretischen spanischen Kollegen vom Schreibtisch nebenan mit iranischer Ehefrau eine visumfreie Reise der Ehefrau zu ermöglichen, Dir und Deiner Ehefrau aber nicht.


Schon, aber ich dachte das wäre eben diese unglückliche Diskriminierung der Staatsbürger, die es ja auch z.b. beim Familiennachzug gibt (z.b. in der UK: Briten müssen für den Familiennachzug ein Mindesteinkommen nachweisen, EU Bürger nicht). Gut dass es hier nicht der Fall ist.

Habe nochmal ein bisschen recherchiert, z.b. auch hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_de.htm#residence-card-yes-non-schengen-to-schengen und denke ich verstehe das jetzt.

Danke euch beiden!

Damit es aber keine Missverständnisse gibt: Wenn meine Frau alleine Reisen möchte, dann benötigt sie auf jeden Fall ein Visum, richtig?

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von HeFi am 18.11.2019 um 13:26:28
EU-RL 2004/38/EG deu --->      http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de:PDF
EU-RL 2004/38/EG en --->      http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:en:PDF

Zitat:
Artikel 5
Recht auf Einreise
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der
Visumspflicht.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von morgane am 18.11.2019 um 15:19:51

HeFi schrieb am 18.11.2019 um 13:26:28:
EU-RL 2004/38/EG deu --->      http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de:PDF
EU-RL 2004/38/EG en --->      http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:en:PDF


Ich vermute dass "gültige Aufenthaltskarte" in diesem Satz sich auf eine Aufenthaltskarte des Landes bezieht, das man betreten möchte, denn die Botschaft in London verweist mich auf: https://uk.diplo.de/uk-en/02/visa/do-you-need-a-visa wo im zweiten Punkt steht, wenn das Familienmitglied (also meine Frau) alleine nach Deutschland reisen möchte, braucht sie ein Visum.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 18.11.2019 um 15:55:00
Nein, bezieht es sich nicht. Man kann keine Aufenthaltskarte für ein Land bekommen, in dem man nicht lebt.

Es gibt tatsächlich zwei diametral unterschiedliche Sichtweisen:

Die erste kennst Du: Aufenthaltskarte "ersetzt" das Visum nur bei gemeinsamen Reisen bzw. beim Nachziehen.

Die zweite ist: Aufenthaltskarte "ersetzt" das Visum immer.

Ich selbst vertrete die zweite Auffassung, denn die Aufenthaltskarte bezeugt das Recht auf Einreise und (Dauer-)Aufenthalt - dass ein solches Recht für den Familienangehörigen nur an der Hand des EU-Bürgers oder ihm hinterhechelnd existieren sollte, kann kaum die Intention des EU-Gesetzgebers gewesen sein.
Und an EU=Schengen-Außengrenzen hätten Grenzbeamte viel zu tun, wollten sie jedesmal den Verbleib des Familienmitglieds im Moment des Grenzübertritts prüfen - bei Sichtweise 1 müssten sie das.

Es fehlt interessanterweise gerade in diesem alltäglichen Problem an einer EuGH-Entscheidung; dafür sind sehr spezielle Fälle bereits entschieden worden ...

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 18.11.2019 um 17:47:14
Durch die Beinahe Deckungsgleichheit von EU und Schengen sowie dem baldigen Austritt des einzigen Mitgliedsstaates, das in dieser Hinsicht problematisch war, dürfte es wohl in naher Zukunft nicht vor dem EuGH landen.

Ich bin aber Vertreter der ersten Sichtweise, da m.E. Drittstaatler nur dann in den Anwendungsbereich der Freizügigkeit kommen, wenn sie eben einen EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen. Aus meiner Sicht sprechen bisherige Rspr des EuGH (kann eigene Rechte von Drittstaatlern) sowie systematische Gründe für diese Interpretation.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 18.11.2019 um 18:41:31
Wenn sie ihm nachgezogen sind und sich in einem Mitgliedstaat der EU und Schengen-Vollanwender dauernd aufhalten - anders gäbe es dort i.d.R. keine Aufenthaltskarte - können sie sich frei innerhalb der Schengen-Staaten bewegen. Mit und ohne EU-Bürger.
Niemand käme (glücklicherweise) auf den Gedanken, hier ein Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel zu fordern, weil das eine nicht nachvollziehbare Schlechterstellung gegenüber den Inhabern von normalen Aufenthaltstiteln wäre.

Und Ehepartner müssen in einer solchen Konstellation ja noch nicht mal im EU-Staat zusammenleben, gleichzeitiges Wohnen reicht für die Ableitung der EU-Freizügigkeit.

Ich erkenne keinen Sinn, nun ausgerechnet beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen hier einen systematischen Unterschied zu machen.

Hilfst Du mir, den zu erkennen?

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 18.11.2019 um 19:37:44
Ich versuche mich mal an eine systematische und wörtliche Auslegung der entsprechenden Regelung (Art. 5 II S. 2 RL 2004/38/EG):

I. Diese Regelung ist eingebettet in eine Richtlinie, die ein Primärrecht eines Unionsbürgers konkretisiert. Er ist insofern Adressat des Rechts. Das etwaige Recht von Drittstaatlern ist insofern immer ein abgeleitetes, kein eigenes (sRspr des EuGH). Ein Recht auf persönlicher Ebene sieht die RL nur in gesondert normierten Fällen vor (z.B. Art. 12 II). Bei Art. 5 II Satz 2 RL fehlt dieser Hinweis.

II. In Art. 5 II wird darauf verwiesen, dass der Verzicht auf ein Visum [f]ür die Zwecke dieser Richtlinie erfolgt. Zweck dieser RL ist wie bereits erwähnt die Konkretisierung des Rechts des Unionsbürgers auf Freizügigkeit. Weiterhin heißt es in Satz 1 sowie Satz 2 immer wieder Familienangehörige. Diese können aber nach Art. 2 Nr. 1 i.V.m Art. 3 I RL nur Personen sein, die einen Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. Der Status eines Familienangehörigen würde nicht vorliegen, wenn der Staatsangehörige eines Drittstaates ohne Freizügigkeitsfall die Grenze überqueren möchte.

Würde man nun diese Regelung so interpretieren, dass sie auch ohne einen Fall von abgleiteter Freizügigkeit eine visumfreie Einreise erlauben würde, wäre dies m.E. eine unzulässige Erweiterung der Anwendung dieses Artikels über seinen bestimmten Zweck hinaus. Ein "Herausreißen" dieser Regelung aus dem Gesamtwerk ist m.E. nicht geboten.

M.E. hätte man sich auch Art. 2 Nr. 16 SGK sparen können, wenn Familienangehörige auch ohne abgeleitete Freizügigkeit alleine mit einer Aufenthaltskarte die Außengrenze passieren könnten.

Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 18.11.2019 um 21:57:36
Bei wörtlicher Auslegung sind wir uns grundsätzlich einig.

Zwei Dinge stehen der wörtlichen Auslegung in der Praxis jedoch entgegen:

1. Das oben Angeführte. Es ist nicht erkennbar, warum einzig und allein das Überschreiten einer Schengen-Außengrenze nun gerade ohne besondere Erlaubnis - ein "normales" Visum - unzulässig sein sollte, nicht jedoch das Überschreiten einer Binnengrenze oder der Aufenthalt.
Immer: ohne erkennbare Begleitung des Unionsbürgers.

2. (nun gerade nicht auf den Ausgangsfall zu beziehen, weil das UK nicht Schengen ...)
Es wird bei getrennten Auslandsreisen nun der Regelfall sein, dass das eine Familienmitglied reist, das andere zuhause bleibt. Wohl meist: Arbeitet. Dann ist die Rückreise ins Schengen-Gebiet wieder ein Fall von "nachzieht" und damit durchaus abgeleitete Freizügigkeit.
Womit Schengen-Grenzbeamte bei Vorlage einer Aufenthaltskarte durch einen Drittstaater bei der Einreisekontrolle zu ermitteln hätten, wo sich der Unionsbürger aufhält und nach dem zweifelsfreien (!) Ergebnis die visumfreie Einreise zu gestatten hätten oder die Einreise verweigern müssten - die ja dann auch noch zum Daueraufenthalt wäre und daher nicht mit Schengen-Visum oder für Positivstaatern visumfrei erfolgen dürfte.


Dass die Freizügigkeitsregeln gerade nicht im Grundsatz wörtlich auszulegen sind, sondern grundsätzlich im Sinne einer ungehinderten, freien Bewegungsmöglichkeit, belegt jedes mir bekannte (! - ich kenne sicherlich nicht jedes) EuGH-Urteil zur Personenfreizügigkeit.

In der hier diskutierten Frage erscheint mir eine wörtliche Auslegung nun besonders problematisch.
Sie bedeutet für einen in Deutschland lebenden EU-Bürger mit Drittstaater-Familienmitglied in letzter Konsequenz: "Lasse Dein Familienmitglied nie allein aus einem Drittland zurückkehren. Fliege immer hin und hole es ab. Anderenfalls benötigt es ein nationales Visum (mit ABH-Beteiligung, wie auch sonst?), um an seinen Wohnort, also zum Daueraufenthalt zurückkehren zu können!"

Das entspräche weder dem Sinn der Ableitung von Freizügigkeit, noch könnte ein AT für die unbegleitete Rückreise vor der Ausreise beantragt werden (da unterliegt der Drittstaater ja noch nicht dem AufenthG). Von den finanziellen Aufwendungen und möglicher gesundheitsbedingter Unmöglichkeit einer "Abholung" ganz zu schweigen. Kurzreisen des Drittstaaters z.B. in seine Heimat wären aufgrund der Dauer des Visumverfahrens gänzlich undenkbar.


Daher meine Meinung - meine ganz persönliche -: Die wörtliche Auslegung kann ganz und gar nicht im Sinne der EU-Freizügigkeit sein!

Und danke für den Hinweis:

schrieb am 18.11.2019 um 19:37:44:
M.E. hätte man sich auch Art. 2 Nr. 16 SGK sparen können, wenn Familienangehörige auch ohne abgeleitete Freizügigkeit alleine mit einer Aufenthaltskarte die Außengrenze passieren könnten.

Art. 2 Nr. 16 SGK setzt Aufenthaltskarten Aufenthaltstiteln gleich

Zitat:
16. „Aufenthaltstitel“
a) alle Aufenthaltstitel, die die Mitgliedstaaten nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates ( 3 ) ausstellen, sowie gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellte Aufenthaltskarten;


Damit sind Drittstaater-Familienmitglieder
[list bull-blackball]
  • abgeleitet freizügig und unterliegen nicht den Einreisevoraussetzungen des Art. 6 SGK oder
  • sie sind für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit - Art. 6 Abs. 1:

    Zitat:
    b) Er muss im Besitz eines gültigen Visums sein, falls dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates ( 5 ) vorgeschrieben ist, außer wenn er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt ist.


    Für die Einreise zum Daueraufenthalt besitzen sie einen Aufenthaltstitel im Sinne des Art. 2 Nr. 16 SGK.
    Deine Aussage ist damit meiner Ansicht nach falsch: Man hätte sich diesen Art. 2 Nr. 16 SGK nur dann sparen können, wenn die von uns gründlich diskutierte Frage auch ohne diese Nr. klar wäre. So schafft sie die Klarheit für die Einreisekontrolle.

  • Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Bayraqiano am 18.11.2019 um 22:13:40
    Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass dies ausschließlich für die Überschreitung der Außengrenze gültig ist. Die gemeinsame Einreise eines z.B. nach Frankreich, mit alleiniger Weiterreise des Drittstaatlers nach Deutschland wäre auch unzulässig - da kein Visum vorliegt und eine britische Aufenthaltskarte nun mal nicht zum Aufenthalt berechtigt sofern kein Berührungspunkt mit dem Unionsrecht vorliegt.

    Ansonsten kann ich deinen Ausführung nicht folgen (ich verstehe sie trotz mehrmaligem Lesen nicht): Wenn ein Drittstaatler mit einer Aufenthaltskarte einen nicht-Schengen-Vollanwenders ins Schengengebiet einreisen möchte, ohne dass ein Fall von Freizügigkeit vorliegt. Auf welches Recht nach der RL 2004/38/EG soll er sich berufen? Ja, die Praxis des EuGH ist in Fällen, wo der Unionsbürger *irgendwie* betroffen ist für die Freizügigkeit. Aber es liegt in diesem Fall eben keine Freizügigkeit vor, insofern kann ich dieser Ansicht schlicht nicht folgen.

    Ja, die Rückreise wäre etwas anderes, da erneut vom Freizügigkeitsrecht abgedeckt.


    Petersburger schrieb am 18.11.2019 um 21:57:36:
    Deine Aussage ist damit meiner Ansicht nach falsch: Man hätte sich diesen Art. 2 Nr. 16 SGK nur dann sparen können, wenn die von uns gründlich diskutierte Frage auch ohne diese Nr. klar wäre. So schafft sie die Klarheit für die Einreisekontrolle.

    Damit meinst du doch nicht etwa britische und irische Aufenthaltskarten? Das müsstest du mir dann noch erklären.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 19.11.2019 um 06:15:36
    Einverstanden, wenn man davon ausgeht, dass abgeleitet Freizügige grundsätzlich erheblich schlechtergestellt sind als "normal Familienzusammengeführte", dass deren Bewegungsfreiheit nach der Einreise auf das EU-Land der Niederlassung beschränkt ist, dann ist Variante 1 natürlich diskussionslos korrekt.

    Es wäre für mich überraschend, Dir den Text eines Rechtsaktes erklären zu müssen. Im Zweifel ist das anders herum wahrscheinlicher (Du mir).

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Bayraqiano am 19.11.2019 um 06:55:42
    Ich sehe keine Schlechterstellung, denn das Schengenrecht stellt Aufenthaltskarten mit nationalen AT von Schengenvollanwendern gleich. Ich verneine in solchen Fällen lediglich die Anwendbarkeit von 2004/38/EG mit der Folge, dass Aufenthaltskarten aus GB und Irland nicht zur visumfreien Einreise berechtigen - und das ansonsten Schengenaufenthalte den "üblichen" Regeln folgen. 

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 19.11.2019 um 07:58:50
    Dann haben wir möglicherweise etwas aneinander vorbei diskutiert:
    Ich bezog mich auf die in meiner Praxis (die von UK weitgehend unberührt ist) oft und oft anzutreffende Verneinung der "unbegleiteten" Einreisemöglichkeit für Inhaber von Aufenthaltskarten oder von Visa mit einem Verweis auf RL 2004/38 EG ins Schengen-Gebiet. Dies ungeachtet der Herkunft der Karte: Schengen-Vollanwender wie auch ROU/BGR.
    Solche Leute schlagen immer wieder bei uns auf.
    Glücklicherweise oft im Vorfeld der Reise per Mail.

    Auch nicht Art. 2 Nr. 16 SGK im Deutschen:
    "alle Aufenthaltstitel, die die Mitgliedstaaten ... ausstellen, sowie gemäß der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellte Aufenthaltskarten;" schränkt die "Aussteller Mitgliedsstaaten" nur in Bezug auf die Aufenthalstitel ein.

    Ebenso im Englischen:
    "all residence permits issued by the Member States according to the uniform format laid down by Council Regulation (EC) No 1030/2002 (23) and residence cards issued in accordance with Directive 2004/38/EC;"

    Systematisch wäre es logisch, die Aufenthaltskarten von Nicht-Schengen-Vollanwendern hier auszuschließen, ich sehe aber nicht, das das getan worden wäre.
    ("alle von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Aufenthalttitel ... sowie ... Aufenthaltskarten" / "... and residence cards issued by the Member States in accordence ..." täte das.)


    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Bayraqiano am 19.11.2019 um 11:52:33
    Streng nach Wortlaut wurden auch nicht die nationalen AT der Nichtvollanwender ausgeschlossen, dieses Argument greift m.E. etwas zu kurz.

    Die Argumente können aber so erstmal stehen bleiben.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von T.P.2013 am 25.11.2019 um 21:56:16
    Ich hatte mir diese Thematik, weil kontrovers diskutiert und die Lösung nicht offensichtlich auf der Hand liegt, mal "auf Halde gelegt", um zumindest die Regelung in meiner Behörde dazu zu recherchieren.

    Für meine Behörde gilt offenbar gemäß der verbindlichen Vorschriften zur Aufgabenwahrnehmung (sinngemäße Wiedergabe), im Bereich "Einreise u. Aufenthalt v. Freizügigkeitsberechtigten" (also nicht explizit nur auf die Kontrolle an der (EU-) Außengrenze bezogen) als Grundsatz ohne Unterscheidung nach (EU- / Schengen-) Außengrenze / Binnengrenze:

    Der Besitz einer Aufenthaltskarte befreit von der Visumpflicht.
    Dies gilt auch, wenn die Aufenthaltskarte nicht von einem Schengenstaat ausgestellt wurde.

    Das entspricht, das ergab meine darauf beruhende weitere Recherche, auch dem, was im
    "Anhang des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 [...] über ein Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung von bereits erteilten Visa", "Brüssel, 14.05.2019, C(2019) 3464 final, Annex 1" aufgeführt ist, Seite 105, Nr. 2.3., zweiter Absatz:

    "Der Inhaber von Aufenthaltskarten, die Schengen-Mitgliedsstaaten Familienangehörigen von EU-Bürgern nach Artikel 10 o. 20 der Richtlinie 2004/28/EG ausgestellt haben, sind auch dann von der Visumpflicht nach dem SGK befreit, wenn sie alleine reisen."

    Soll heißen: Die BPOL lässt auch den alleinreisenden Besitzer einer Aufenthaltskarte ohne Visum einreisen bzw. sieht das, bei Antreffen im Inland, als ausreichend für den erlaubten Aufenthalt an.

    Gruß

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Bayraqiano am 25.11.2019 um 22:31:19
    Ich habe das Dokument auf die schnelle nur auf Englisch gefunden, da steht doch sehr klar (S. 98 der englischen Fassung):

    A Slovak citizen resides with his Chinese spouse in Ireland. The Chinese spouse
    holding a residence card, issued by Ireland under Article 10 of the Directive, travels
    alone to France. As she travels alone, she needs to apply for a visa to enter France


    Irgendwie passt das von dir zitiert auch nicht so wirklich. Das hier ist nämlich unstrittig...


    T.P.2013 schrieb am 25.11.2019 um 21:56:16:
    "Der Inhaber von Aufenthaltskarten, die Schengen-Mitgliedsstaaten Familienangehörigen von EU-Bürgern nach Artikel 10 o. 20 der Richtlinie 2004/28/EG ausgestellt haben, sind auch dann von der Visumpflicht nach dem SGK befreit, wenn sie alleine reisen."


    .. kann aber das nicht begründen..


    T.P.2013 schrieb am 25.11.2019 um 21:56:16:
    Dies gilt auch, wenn die Aufenthaltskarte nicht von einem Schengenstaat ausgestellt wurde.


    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von T.P.2013 am 26.11.2019 um 00:12:56
    Hallo Bayraqiano,

    ich habe bewusst auf eine Bewertung verzichtet.
    Den Annex 1 habe ich frei im Netz, obwohl er da vorhanden sein muss, überhaupt nicht gefunden, sondern nur als Verlinkung in unserer BRAS120.

    Zu

    Zitat:
    Der Besitz einer Aufenthaltskarte befreit von der Visumpflicht.

    und

    Zitat:
    Dies gilt auch, wenn die Aufenthaltskarte nicht von einem Schengenstaat ausgestellt wurde.


    Ich sehe den Punkt, dass im Annex 1 von Aufenthaltskarten von Schengenstaaten gesprochen wird, in der Vorschrift BPOL darüber hinaus dann auch davon, dass dies auch für Aufenthaltskarten von Nicht-Schengenstaaten (aber eben EU, z.B. UK) gelten soll.

    Beide Zitate, fast unmittelbar im entsprechenden Text der Vorschrift aufeinanderfolgend und sich daher m.E. eindeutig aufeinander beziehend, sind aus der BRAS120 übernommen.

    Wie die BPOL nun zu dieser Schlussfolgerung kommt, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Die Sichtweise BPOL würde sich allerdings mit den Angaben der deutschen AV in UK decken.

    Aber wie gesagt - nur zur zur reinen Kenntnis für die Interessierten, ohne Wertung meinerseits.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Bayraqiano am 30.06.2020 um 12:36:00
    In dieser Hinsicht folgender Nachtrag:

    Der EuGH hat in der Rs. C-754/18 entschieden, dass der Besitz einer Dauerufenthaltskarte einen Nicht-Schengen-Mitgliedstaates die visumfreie Einreise erlaubt und dass diese auch ein ausreichender Nachweis dafür ist, dass es sich bei dem betroffenen Drittstaatler auch um einen Familienangehörigen handelt. Das Urteil scheint daher Rechtsauffassung zu stützen, dass ein Familienangehöriger auch ohne Begleitung oder Nachzug Visumfreiheit genießt.

    Inwiefern das den in Art. 5 Abs. 2 RL geforderten Zwecken  dieser Richtlinie dient vermag der EuGH allerdings nicht zu erklären. Im Ergebnis nicht wirklich überzeugend.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von T.P.2013 am 30.06.2020 um 15:39:46
    Danke für den Nachtrag.

    Gruß

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Beppo am 01.07.2020 um 08:37:32

    T.P.2013 schrieb am 25.11.2019 um 21:56:16:
    Soll heißen: Die BPOL lässt auch den alleinreisenden Besitzer einer Aufenthaltskarte ohne Visum einreisen bzw. sieht das, bei Antreffen im Inland, als ausreichend für den erlaubten Aufenthalt an.


    Leider nicht. Zu prüfen ist zunächst, ob der Drittstaatsangehörige als Familienangehöriger eines EU-Bürgers mit Aufenthaltskarte ein "Adressat der Unionsrichtline 2004/38/EG" ist.

    So auch der Durchführungsbeschluss der Kommission C (2019) 3464 im Teil III Seite 98 ff. Es ist zu prüfen, ob der Familienangehörige den Stammberechtigten begleitet oder ihm nachzieht.

    Das Recht auf Aufenthalt für einen Familienangehörigen, der nicht selbst Unionsbürger ist, im Aufnahmemitgliedstaat ergibt sich aus Art. 6 (2) der RL/2004/38/EG. Hieraus ergibt sich, dass der Familienangehörige den Unionsbürger begleitet oder ihm nachzieht. Umgesetzt im Freizügigkeitsgesetz im § 3 (1) FreizügG/EU.

    Sollte der Drittstaatsangehörige als Familienangehöriger eines EU-Bürgers also alleinreisend im Aufnahmemitgliedstaat sein, hat er kein Recht auf Aufenthalt nach Art. 6 (2) der RL/2004/38/EG bzw. nach § 2 (1) (2) FreizügG/EU i.V.m. § 3 FreizügG/EU.

    Auch ein Aufenthaltsrecht nach Art. 21 SDÜ wäre nicht erfüllt, da es sich bei der britischen Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte nicht um einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates des SDÜ handelt.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von T.P.2013 am 01.07.2020 um 15:33:12
    Das habe ich, wie oben aufgeführt, mit Stand der BRAS120 vom 26.11.2019, anders gelesen.
    Es scheint, darauf weist der Beitrag von Bayraquiano von gestern hin, auch Lesart des EuGH zu sein.

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Beppo am 01.07.2020 um 20:13:53

    T.P.2013 schrieb am 25.11.2019 um 21:56:16:
    Der Besitz einer Aufenthaltskarte befreit von der Visumpflicht.
    Dies gilt auch, wenn die Aufenthaltskarte nicht von einem Schengenstaat ausgestellt wurde.

    Das entspricht, das ergab meine darauf beruhende weitere Recherche, auch dem, was im
    "Anhang des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 [...] über ein Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung von bereits erteilten Visa", "Brüssel, 14.05.2019, C(2019) 3464 final, Annex 1" aufgeführt ist, Seite 105, Nr. 2.3., zweiter Absatz:

    "Der Inhaber von Aufenthaltskarten, die Schengen-Mitgliedsstaaten Familienangehörigen von EU-Bürgern nach Artikel 10 o. 20 der Richtlinie 2004/28/EG ausgestellt haben, sind auch dann von der Visumpflicht nach dem SGK befreit, wenn sie alleine reisen."


    Laut dem Annex 1 unter Pkt. 2.3 auf Seite 105 des o.g. Durchführungsbeschluss geht es um Befreiungen von der Visumspflicht nach Art. 6 (1) b SGK.

    Eine Person mit Recht auf freien Personenverkehr nach Art. 2 Nr. 5 SGK (Familienangehöriger eines EU/EWR-Staaters, eines Schweizers oder eines Briten) wäre kein Drittstaatsangehöriger i.S.d. Art. 2 Nr. 6 SGK.

    Somit wäre auch Art. 6 (1) b SGK für ihn nicht einschlägig. Freizügigkeitsberechtigte würden einer Kontrolle nach Art. 8 (2) SGK unterzogen.
    Daher ist festzustellen, ob die Person das Recht auf freien Personenverkehr genießt.

    Dieses regelt u.a. der Teil III des Annex 1 unter Pkt. 1 "Anwendungsbereich der Richtlinie". Unter Frage 3 wird auf das Begleiten und Nachziehen in einen anderen Mitgliedstaat eingegangen. Voraussetzung, dass der Familienangehörige als Drittstaatsangehöriger unter die Richtlinie fällt, ist das er den Stammberechtigten begleitet oder nachzieht. Dieses entspricht auch den Regelungen des Art. 6 (2) der RL/2004/38/EG.
    Siehe dazu auch das Beispiel auf Seite 105 "unten" des Annex 1

     Ein slowakischer Staatsbürger wohnt mit seiner chinesischen Ehegattin in Irland. Die
    chinesische Ehegattin, die im Besitz einer von Irland nach Artikel 10 der Richtlinie
    ausgestellten Aufenthaltskarte ist, reist allein nach Frankreich. Da sie allein reist,
    muss sie ein Visum für die Einreise nach Frankreich beantragen.


    Alleinreisende mit Aufenthaltskarten eines Schengenvollanwenders sind trotzdem von der Visumspflicht nach Art. 6 (1) b SGK befreit, da diese einen Schengenaufenthaltstitel darstellen. Dieses gilt jedoch nicht für Irland, das Vereinigte Königreich und die Teilanwenderstaaten.

    In dem EuGH-Urteil C-754/18 ging es um die Auslegung des Artikel 5 (2) der "Unionsrichtlinie" und die Überprüfungsmöglichkeiten des Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Einreisedokumente. Es ist daher nicht auf Art. 6 der RL anzuwenden.

    In Bezug auf die BRAS 120 schaue ich Morgen nach.

    Schönen Abend an Alle! - Pause

    Titel: Re: Frau eines Deutschen Staatsbürgers lebt in der UK, braucht angeblich kein Visum nach Deutschland
    Beitrag von Beppo am 02.07.2020 um 06:28:24

    T.P.2013 schrieb am 01.07.2020 um 15:33:12:
    Das habe ich, wie oben aufgeführt, mit Stand der BRAS120 vom 26.11.2019, anders gelesen.


    Schau mal in die BRAS 120 Abschnitt 5 Ziffer 2.4 (egal ob neue oder alte Fassung)!

    Leider kann ich hier die BRAS 120 nicht zitieren - Weisungslage!

    Wäre mir aber neu, dass die Grenzbehörde es anders regelt als von mir geschildert :)

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