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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1573814577 Beitrag begonnen von saamasks am 15.11.2019 um 11:42:57 |
Titel: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von saamasks am 15.11.2019 um 11:42:57
Situation
[list bull-blackarrow] Meine Frage [list bull-blackarrow] Schon jetzt vielen Dank dafür, dass Ihr Euer Wissen und Eure Erfahrungen teilt :) LG Sam |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von deerhunter am 15.11.2019 um 15:23:12 saamasks schrieb am 15.11.2019 um 11:42:57:
Heiraten, Klagen, ausreisen...hat sie eine Ausreiseaufforderung bekommmen, wenn sie keine AE bekommen hat? |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von engelchen+ am 15.11.2019 um 16:40:48 saamasks schrieb am 15.11.2019 um 11:42:57:
Es hängt davon ab. Welche Tätigkeit soll die Frau tatsächlich ausüben? Hat sie bereits einen Anerkennungsantrag als Erzieherin gestellt? Wieviel verdient sie? |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von HeFi am 15.11.2019 um 17:52:16 engelchen+ schrieb am 15.11.2019 um 16:40:48:
Berufl. Anerkennung http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ ANABIN-Datenbank http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/anerkennungs-und-beratungsstellen-in-deutschland.html |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von saamasks am 15.11.2019 um 22:21:25 deerhunter schrieb am 15.11.2019 um 15:23:12:
Klagen ohne vernünftigen Grund ist vermutlich nicht sonderlich sinnvoll. Man hat ihr nahegelegt spätestens mit Ende des Visums (in einem Monat) das Land zu verlassen. engelchen+ schrieb am 15.11.2019 um 16:40:48:
zu 1. Sie war bisher beschäftigt als reguläre Erzieherin in einer internationalen (d.h. bilingualen) Kinderkrippe und -garten, in dem sie in englischer Sprache die Kinder betreut. zu 2. Über die KMK? "Der ausländische Abschluss entspricht einem deutschen Reifezeugnis sowie Teilen eines Grundstudiums in frühkindlicher Erziehung." zu 3. 2.800 vor Abzügen HeFi schrieb am 15.11.2019 um 17:52:16:
"Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben können." Soweit ich das überblicken kann, wird mit der Bewertung der KMK der ausländische Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt? :-/ "unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne formale Anerkennung als pädagogische Fachkraft beschäftigt werden. Es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen zur Zulassung von Personen zur pädagogischen Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen, wenn eine gleichwertige Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele sichergestellt ist. Eine solche Genehmigung muss bei dem zuständigen Kreis- oder Stadtjugendamt von der Kindertageseinrichtung beantragt werden, die Interesse an Ihrer Einstellung hat. Dieses Verfahren ist kostenlos." "Beachten Sie: Wenn Sie Angehöriger aus einem Drittstaat sind, brauchen Sie wahrscheinlich eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation für Ihren Aufenthalt in Deutschland!" Letzteres schließt somit die Beschäftigung ohne formale Anerkennung aus? |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von saamasks am 15.11.2019 um 22:40:10
Wann ist es möglich, Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation durch langjährige Berufspraxis auszugleichen? Ist ein Anpassungslehrgang in Deutschland möglich oder muss dieser im Ausland absolviert werden?
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Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von engelchen+ am 15.11.2019 um 23:20:29 saamasks schrieb am 15.11.2019 um 22:21:25:
Die ZAB bewertet nur Schul-und Hochschulabschlüsse, aber Erzieher sind einen Ausbildungsberuf. Die Anerkennung als Erzieher erfolgt durch die Länder. Am besten einen Anerkennungsantrag so bald wie möglich stellen. Ein Bachelor in Early Childhood Education in Verbindung mit Berufserfahrung deckt viel (aber nicht alles) von der Erzieherausbildung ab. Spricht sie Deutsch? Die Anpassungslehrgänge sind auf Deutsch. |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von saamasks am 16.11.2019 um 10:15:28 engelchen+ schrieb am 15.11.2019 um 23:20:29:
Sie hat 8 Jahre Erfahrung im Beruf. Gibt es denn Aussicht auf Erfolg? Laut anerkennung-in-deutschland.de dauert der Antrag um die 4 Monate. Muss sie während dieser Frist vorerst ausreisen? Zitat:
Während der letzten Monate hat sie zwei Deutschkurse besucht. Für ein fließendes Verständnis reicht das natürlich leider noch nicht. Eine Eignungsprüfung kommt nur für EU/EWR/Schweiz in Frage, richtig? |
Titel: Re: Visum für Kita-Erzieherin von den Philippinen Beitrag von reinhard am 16.11.2019 um 12:16:16 saamasks schrieb am 15.11.2019 um 22:40:10:
Guck Dir im Aufenthaltsgesetz mal § 17a und § 18c an. Passt davon was? https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html#BJNR195010004BJNE016603116 saamasks schrieb am 16.11.2019 um 10:15:28:
Das muss sie mit der Ausländerbehörde klären. Wenn sie im nächsten Jahr eine AE bekommen könnte, kann eine freundliche Ausländerbehörde die Zeit mit einer Fiktionsbescheinigung überbrücken. Sonst muss sie eben erst zurück und dann einen neuen Anlauf nehmen. |
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