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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
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Beitrag begonnen von blossom am 15.11.2019 um 05:08:43

Titel: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von blossom am 15.11.2019 um 05:08:43
Hallo zusammen,

Unser in DE geborenes Baby hat auf Grund der NE der beiden ausländischen nicht-EU Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt automatisch erworben.

Neulich haben wir - von deutscher Seite aus heimlich - für dieses Baby bei der Botschaft unseres Heimatlandes den Pass nach dem Abstammungsprinzip beantragt und diesen auch sofort bekommen.

Das Baby hat nun dadurch die Doppelstaatsangehörigkeit ohne dass die deutsche Behörde jemals  davon erfährt dass das Baby neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit neulich besitzt.

Bekannte sagen, dass unseres Baby sowieso die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch schon verloren hat, wenn vor dem Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit nicht die Erlaubnis zur Beibehaltung deutscher Staatsangehörigkeit eingeholt worden ist.
Ist das möglich dass das Baby nun die frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat?
Danke!

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von T.P.2013 am 15.11.2019 um 07:31:53

blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
Bekannte sagen, dass unseres Baby sowieso die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch schon verloren hat, wenn vor dem Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit nicht die Erlaubnis zur Beibehaltung deutscher Staatsangehörigkeit eingeholt worden ist.
Ist das möglich dass das Baby nun die frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat?


So ist es. §25 StAG -> Klick mich.
Euer Kind wird es Euch, sofern es hier in DEU aufwächst, später sicherlich danken. Nicht.

Gruß

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von deerhunter am 15.11.2019 um 08:01:31
Da habt ihr eurem Baby keinen Gefallen getan!


blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
ohne dass die deutsche Behörde jemalsdavon erfährt dass das Baby neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit neulich besitzt.


Das erfahren die meist ganz simpel...

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von Petersburger am 15.11.2019 um 08:36:13

T.P.2013 schrieb am 15.11.2019 um 07:31:53:
So ist es. §25 StAG -> Klick mich.

Falsch: So ist es *keinesfalls*.

Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.



Zitat:
§ 19
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden.


Da eine Genehmigung des deutschen Familiengerichts ganz offensichtlich nicht vorliegt:

blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
von deutscher Seite aus heimlich

kann auch bei einem Antragserwerb der anderen StAng die deutsche StAng nicht aufgrund § 25 StAG verloren gehen.


Leider wurde auch bei den vorigen Antworten nicht beachtet, dass es gar nicht um einen Erwerb der anderen StAng geht, sondern nur um eine Passausstellung. Der Geburtserwerb der anderen StAng ist i.d.R. ohnehin bekannt.

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von blossom am 15.11.2019 um 10:57:35
@ T.P und deerhunter: seid ihr ganz sicher dass unser Baby die deutsch StAng verloren hat? Und wie simpel erfahren die deutsche Behörde von der Existenz der anderen StAng?

@Petersburger: bei der Passausstellung haben wir auch die Geburtsurkunde des Heimatlandes für unser Baby beantragt, und diese auch sofort bekommen weil sonst man uns ohne diese nicht den Pass ausstellt. Auf der Geburtsurkunde und auf dem Pass steht der StAng Vermerkt eindeutig zu Heimatstaat.

Irgendetwas von dem Familiengericht haben wir nicht bekommen.

Wir dachten, der Geburtserwerb der anderen StAng ist unausweichlich und automatisch, weil der Heimatstaat nur das Abstammungsprinzip kennt wo die Eltern herkommen. So unausweichlich und unabhängig ob mit oder ohne die Geburtsurkunde des Heimatlandes. Bei der Geburt hat  Kind schon automatisch die StAng der Eltern bekommen unabhängig von dem Geburtsort.

Sollten wir mit dieser Situation wirklich Sorgen machen?

Vielen Dank nochmal!

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von Aras am 15.11.2019 um 11:04:53
Petersburger hat Recht, T.P. 2013 und deerhunter liegen falsch (sowas passiert)

Also musst du dir keine Sorgen machen

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von Petersburger am 15.11.2019 um 11:21:29

blossom schrieb am 15.11.2019 um 10:57:35:
Wir dachten, der Geburtserwerb der anderen StAng ist unausweichlich und automatisch, weil der Heimatstaat nur das Abstammungsprinzip kennt wo die Eltern herkommen. So unausweichlich und unabhängig ob mit oder ohne die Geburtsurkunde des Heimatlandes.

Offenbar richtig gedacht, wenn Dein Heimatrecht das so vorsieht.

Und genau deshalb wäre ein Verlust der deutschen StAng auch völlig indiskutabel, da kein Antragserwerb der anderen StAng vorlag.
Darüber muss man noch nicht einmal nachdenken!


Warum ich dennoch oben auf den (Nicht-)Verlust bei Antragserwerb einging: Es gibt den einen oder anderen Fall geben, bei dem tatsächlich nach der Geburt ein Antragserwerb der anderen StAng stattfindet.
Beispielsweise bei einem ukrainischen Vater und einer russischen Mutter: Bei Geburt in Deutschland (Voraussetzung für den Erwerb der dt. StAng nach § 4 Abs. 3 StAng) gibt es keinen Geburtserwerb der russischen StAng. Die muss durch die Mutter später beantragt werden (vereinfachtes Verfahren).

Nicht jeder begreift in einer solchen Situation sicher, dass er nicht nur einen Pass beantragt hat, sondern unmittelbar davor auch noch die StAng.

Aber auch in diesem Fall bleibt die deutsche StAng erhalten - Gründe siehe oben.

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von blossom am 15.11.2019 um 12:07:54
Vieeeelen  herzlichen Dank an allen!
Aras und Petersburger haben uns die Sorgen abgenommen. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken, dass ihr uns sehr geholfen habt!
Wir haben die Situation mit den Gesetzen nun verstanden!
Tausend Dank nochmal!!

Titel: Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Beitrag von deerhunter am 15.11.2019 um 19:48:45

blossom schrieb am 15.11.2019 um 10:57:35:
@ T.P und deerhunter: seid ihr ganz sicher dass unser Baby die deutsch StAng verloren hat? Und wie simpel erfahren die deutsche Behörde von der Existenz der anderen StAng?


Nun stellt sich die Geschichte etwas anders dar...und deshalb war meine 1. Einschätzung falsch


blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
Neulich haben wir - von deutscher Seite aus heimlich - für dieses Baby bei der Botschaft unseres Heimatlandes den Pass nach dem Abstammungsprinzip beantragt und diesen auch sofort bekommen.


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