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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum Schengen - Deutschland
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Beitrag begonnen von Fisch am 14.11.2019 um 19:51:48

Titel: Besuchsvisum Schengen - Deutschland
Beitrag von Fisch am 14.11.2019 um 19:51:48
Hallo,

ich lebe in Marokko und hatte eine widerrufene Bewährungsstrafe in Deutschland zu verbüssen, bevor diese Widerrufen wurde war ich aber schon in Marokko. Ich habe vom Widerruf und dem Haftbefehl erst in Marokko erfahren, jetzt ist das alles Verjährt.
Kann ich ein Besuchs-Touristen Visum beantragen, oder muss ich mit Hindernissen rechnen ?
Ich wollte meine Mutter in Deutschland Besuchen.
vielen dank im voraus.

Titel: Re: Besuchsvisum Schengen - Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 14.11.2019 um 23:54:32

Aymane schrieb am 14.11.2019 um 19:51:48:
Kann ich ein Besuchs-Touristen Visum beantragen, oder muss ich mit Hindernissen rechnen ?

Beantragen kann/darf man alles. Ob das Visum erteilt wird oder nicht, erfährt man erst nach der Antragstellung.

Titel: Re: Besuchsvisum Schengen - Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 15.11.2019 um 00:18:13
Eine Vollstreckungsverjährung bedeutet nicht zwangsläufig (da abhängig von der Dauer der Freiheitsentziehung), dass die Strafe auch aus dem Bundeszentralregister getilgt (BZR) sein muss.

Das müsstest Du miteinander abgleichen, da nur Du weißt, zu welcher Strafe Du verurteilt worden bist.

Solange eine Strafe im BZR noch vorhanden ist, kann es (muss aber nicht) auch zu Problemen bei der Beantragung eines Visums kommen. Wobei dann aber die Hürde hoch liegt, Stichwort: "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung".

Gruß

Titel: Re: Besuchsvisum Schengen - Deutschland
Beitrag von Fisch am 15.11.2019 um 08:48:51
Kann man eine kzb Abfrage auch vorab beantragen? Oder geht das erst wenn der Antrag bei der Botschaft vorliegt?
Kann die kzb Abfrage nur von einer Behörde gemacht werden oder kann ich das auch vorab selbst?

Titel: Re: Besuchsvisum Schengen - Deutschland
Beitrag von Aras am 15.11.2019 um 10:36:43
Eine BZR-Auskunft kann man nur höchstpersönlich bekommen, d.h. nur du kannst sie sehen - kein Anwalt oder irgendwer anderes. Was du aber machen kannst, ist die BZR-Auskunft mit Einsichtnahme bei der deutschen Botschaft in Marokko zu beantragen.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/2.html

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