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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalt verlängern/Einkommen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1573485846 Beitrag begonnen von Nanu 126 am 11.11.2019 um 16:24:06 |
Titel: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 11.11.2019 um 16:24:06
Guten Tag alle
Es geht um meine Bekannten Sie waren im April bei der Ausländerbehörde um ihren Aufenthalt zu verlängern ( 4 Personen: Ehepaar und 2 Kinder), der Aufenthalt würde nur für ein Jahr verlängert gründ dafür dass das Einkommen nicht auchreichen war. Der Mann war danach 2 monate arbeitssuchend angemeldet hatt zwar danach ein neun Job aber viel verdient er auch nicht Wie kann man wissen wie hoch das Einkommen sein muss Wie rechnen Sie das in der Ausländerbehörde? Und warum Rechner Sie das Kindergeld nicht dazu : der Sachbearbeiter hat zu der Frau gesagt : Sie bekommen auch Kindergeld aber das interessiert mich nicht Er bekommt 1650 netto wie kann man wissen ob dass reicht? der nächste Termin bei der Ausländerbehörde muss im März sein Miete 680 warm Wasser 39 Strom 70 Vielen Dank im voraus |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von lottchen am 11.11.2019 um 16:38:23
Dazu nimmt man irgendeinen HartzIV-Rechner aus dem Internet und rechnet durch, ob für die Familie Anspruch auf HartzIV bestehen würde. Dazu braucht man auch noch ein paar mehr Angaben: Alter der Kinder, die Höhe des Kindergeldes, die Kaltmiete incl. Nebenkosten, die Heizkosten, die Information, ob die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten sind ...Das Bruttogehalt wäre auch nicht schlecht (wenigestens zum Vergleich).
z.B. den hier https://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php Das ist zur groben Orientierung, da auch noch Freibeträge angerechnet werden. Wieviel hat denn der Mann vor einem halben Jahr beim Antrag verdient? Und der Frau ist es nicht möglich, auch ein paar Euro über einen Minijob dazuzuverdienen? Alle 4 sind Nicht-EU-Ausländer? |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 11.11.2019 um 17:59:43
Danke für die schnelle Antwort
Nein sie sind nicht EU Ausländer Er hat um die 1600€ netto bekommen dazu 290 Hamburgermoderl HM Die Frau wollte erstmal eine umschlungen oder Ausbildung |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von lottchen am 12.11.2019 um 09:48:33 Rayhana03 schrieb am 11.11.2019 um 17:59:43:
Was ist das? Ich finde nur "Hamburger Modell" und da steht was von "Wiedereingliederung nach Krankheit". Ist es das? Sowas läuft doch nur ein paar Monate, das ist jetzt vorbei? Du musst schon mehr zu der Familie schreiben damit man was raten kann. Seit wann sind sie hier? Sind alle zusammen eingereist? Mit einem Visum? Was für einem? Was hatten sie für einen Aufenthaltstitel vor dieser 1-Jahr-AE? Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE, was ist das Ziel der Familie? Eine NE? Rayhana03 schrieb am 11.11.2019 um 17:59:43:
Und, macht sie es? Wenn sie eine Ausbildung macht verdient sie auch Geld. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 14.11.2019 um 10:06:47 lottchen schrieb am 12.11.2019 um 09:48:33:
Der man war über einem Jahr arbeitssuchend des wegen hatte er das Recht auf HM aber es ist schon seit Monaten vorbei Der Mann hat 7 ABS.1 S.3 Aufenthalt mit 5 Jahre kamm er nach Deutschland .warum er so eine Aufenthalt hat weiß er selber nicht, er hat sich darum auch nicht gekümmert Die Frau hat 25 ABS 5 AufenthG Die Kinder sind hier geboren Alle haben die marokkanische Staatsangehörigkeit Ab nächste Monat bekommt er 1700€ NETTO Reicht das für die Ausländerbehörde nicht? Die Frau will eine umschlungen machen da bekommt man kein Geld Mfg |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 15.11.2019 um 19:21:07
????
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Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Stuttgarter am 18.11.2019 um 17:19:59 Rayhana03 schrieb am 15.11.2019 um 19:21:07:
Deine Fragen sind beantwortet... lies die Antworten durch und beantworte die Fragen, dann kannst Du gegebenenfalls weitere Antworten erhalten! |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 18.11.2019 um 18:30:12 Stuttgarter schrieb am 18.11.2019 um 17:19:59:
Guten Abend Die Fragen habe ich beantworte: Antwort N4 Aber dazu noch keine Antworten bekommen Mfg |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von reinhard am 19.11.2019 um 14:14:43
Nur zur Erinnerung die Fragen:
(1) Seit wann sind sie hier? (2) Sind alle zusammen eingereist? (3) Mit einem Visum? (4) Was für einem? (5) Was hatten sie für einen Aufenthaltstitel vor dieser 1-Jahr-AE? (6) Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE, (7) was ist das Ziel der Familie? Eine NE? Rayhana03 schrieb am 18.11.2019 um 18:30:12:
Die Antworten kann man im Beitrag 4 leider nicht lesen. Kannst Du sie nochmal schreiben, Punkt für Punkt? |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 19.11.2019 um 18:35:43 (1) Seit wann sind sie hier? Ehemann lebt seit 33 jahre in Deutschland als kleins Kind ist er mit seinen Eltern nach Deutschland ausgewandert Ehefrau: seit 2010 sie hatte eine Duldung (schwanger im Bundesgebiet ohne Aufenthalt) Erlaubnis , 2014 bekam sie 25 Abs 5 AufenthG Die Kinder sind hier geboren (6) Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE, Statt 3 Jahre wie immer haben Sie nur 1jahre bekommen das Lebensunterhalt war nicht ausreichend gesichert nach dem Jahr will die Ausländerbehörde prüfen ob das Lebensunterhalt gesichert oder nicht |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Saxonicus am 19.11.2019 um 19:04:42 Rayhana03 schrieb am 19.11.2019 um 18:35:43:
...und da verfügt er noch nicht einmal über eine Niederlassungserlaubnis, DA-EU oder hat die Möglichkeit einer Einbürgerung in Erwägung gezogen? |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von reinhard am 19.11.2019 um 20:57:58 Saxonicus schrieb am 19.11.2019 um 19:04:42:
Sie hat ja oben geschrieben, er hat irgendwas, weiß nicht warum und hat sich nie darum gekümmert. Ich vermute deshalb, man kann auch nicht helfen, weil er kein Interesse hat, sie kein Interesse hat, sondern »Nanu126« eben fragt. Am besten ist, wenn der Betroffene sich selbst informiert, hier selbst die nötigen Informationen gibt und selbst nach den Punkten fragt, die ihm unklar sind. Ohne die Informationen lässt sich nur spekulieren. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Saxonicus am 19.11.2019 um 21:58:27
@Nanu
Diese Fragen hast Du noch nicht beantwortet: reinhard schrieb am 19.11.2019 um 14:14:43:
reinhard schrieb am 19.11.2019 um 20:57:58:
Bei uns hat man vom Regierungspräsidium mehrfach angerufen und meine Frau zur Einbürgerung animiert. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von lottchen am 20.11.2019 um 10:12:28 Saxonicus schrieb am 19.11.2019 um 21:58:27:
Dir ist schon klar, dass "Dein Fall" ein ganz anderer ist? Deine Frau ist seit 50 Jahren oder so Ehefrau eines Deutschen. Hier geht es um 2 Ausländer und ihre Kinder. Ich fasse mal zusammen: Der Mann ist als Kind mit den Eltern hierhergekommen. Illegal? Seit wann hat er einen Aufenthaltstitel in D? Was hat er jetzt für eine AE? AufenthG §7 wie geschrieben wurde kann nicht sein. Was genau steht in seiner AE? Er ist dann nach Marokko geflogen, hat geheiratet und die Frau ist illegal nach D gekommen (oder mit Visum und das ist abgelaufen?), ist einfach hiergeblieben, hat 2 Kinder bekommen und hat jetzt AufenthG §25. Ist das korrekt? Seit wann hat sie diese AE jetzt? Und bisher haben beide ihre AE immer 3 Jahre verlängert bekommen (nur eben beim letzten Mal nicht)? Wenn er früher 3 Jahre verlängert bekommen hat, dann war doch damals der LU gesichert. Warum hat er dann damals keine NE beantragt? Waren die anderen Voraussetzungen nicht gegeben? Was haben die Kinder für eine AE? Die Familie sollte daran interessiert sein, "bessere" Aufenthaltstitel zu bekommen. Nur darum müssen sich die beiden selber kümmern. Und um zu sehen was vielleicht möglich ist, braucht man für beide Ewachsene alle kokreten Daten und Fakten der bisherigen Aufenthaltshistorie. Jahreszahlen, Paragrafen. Wenn der Vater bei der Geburt der Kindern z.B. mindestens 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in D hatte und die Kinder nach 2000 geboren sind hätten die Kinder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Und dann hätten die Eltern unabhängig vom Einkommen auch keine Probleme mit dem Aufenthalt in D bis die Kinder volljährig sind. Aber ob dieser Fall hier zutreffen könnte kann man nicht beurteilen, da dazu alle Fakten fehlen. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Petersburger am 20.11.2019 um 10:35:15
Kleiner Einwurf am Rande:
Diese beiden Aussagen sind falsch: lottchen schrieb am 20.11.2019 um 10:12:28:
Doch, das kann sein. Und gerade die explizite Angabe "§ 7 Abs. 1 S. 3" lässt vermuten, dass aus dem AT korrekt(!) abgeschrieben wurde. lottchen schrieb am 20.11.2019 um 10:12:28:
Wenn der Vater immer noch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, ist der Gedanke völlig abwegig. Selbst wenn er eines gehabt hätte, wäre die Aussage falsch. Dann hätten die Kinder "kein Recht auf", sondern sie hätten die deutsche StAng. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Saxonicus am 20.11.2019 um 11:45:55
Es ist nach meiner Auffassung schon sehr eigenartig, dass jemand nach 33jährigen Aufenthalt in Deutschland noch nicht über einen stabilen Aufenthaltstitel verfügt.
Wenn der TS @Nanu allerdings nicht bereit ist, die Fragen umfassend zu beantworten, kann man über die Gründe nur spekulieren und keine zielführenden Antworten geben. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 20.11.2019 um 20:51:36
Ich habe schon gesagt dass der Ehemann als kind nach Deutschland gereist (Familiennachzug) genauer war er 5 Jahre , er ist in Deutschland aufgewachsen :Schule Ausbildung......., in seinem Heimatland war er das letzten mal vor 19 Jahre, innerhalb die letzten 20 Jahren hat er Deutschland für nur 3 Tage verlassen
Die Ehefrau war als Aupair in Österreich 1 monate vor dem visum ablauf ist sie nach Deutschland gereist, sie war denn illegal hat ihn kennengelernt denn die Schwangerschaft standesamtlich sind Sie auch in Deutschland verheiratet Seine Aufenthalt wie ich schon erwähnt habe ist "§ 7 Abs. 1 S. 3 ihr Ziel war nur die Aufenthalte wie immer zu verlängern aber denn kam das Problem mit dem Lebensunterhalt Er arbeitet von 7 Uhr Bis 17 Uhr mehr als 2200 brutto wird er nicht bekommen Die Ehefrau möchte eine umschlungen machen das heißt keine Vergütung ::) ::) |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Saxonicus am 21.11.2019 um 01:21:27
Das beantwortet leider immer noch nicht die Frage, weshalb er nicht über einen stabilen Aufenthaltstitel verfügt und weshalb er nicht die Chance der Einbürgerung wahrgenommen hat?
Mit Sicherheit wurde dieses Thema bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis irgendwann einmal angesprochen. |
Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Petersburger am 21.11.2019 um 04:48:35
Wobei die Frage nach der ggf. verpassten Möglichkeit nun so gar keine Rolle für die Frage des TS spielt ... :-X
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Titel: Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen Beitrag von Nanu 126 am 22.11.2019 um 14:08:38 Saxonicus schrieb am 21.11.2019 um 01:21:27:
Es geht aber nicht darum |
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