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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
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Beitrag begonnen von Dr.Turner am 04.11.2019 um 18:42:29

Titel: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von Dr.Turner am 04.11.2019 um 18:42:29
Guten Tag,

wenn jemand ein Familienzusammenführungsvisum für 3 Jahre bekommt aber auch ein Job im Ausland hat, kann mann DE besuchen wann mann möchte oder müss mann nach jede 6 Monate hier sein? Gibt es andere Möglichkeiten oder § wo mann belibig ein und ausreisen kann?

Danke im Voraus.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von deerhunter am 04.11.2019 um 19:24:56

Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 18:42:29:
Guten Tag,

wenn jemand ein Familienzusammenführungsvisum für 3 Jahre bekommt 


Hallo, ein Visum gilt immer nur für die Einreise...meinst du eine AE? Familienzusammenführung zum Kind oder Ehepratner?


Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 18:42:29:
aber auch ein Job im Ausland hat


schließt sich eigentlich aus, bei einer AE zum Ehepartner (wenn es diese sein sollte), denn man bekommt die AE nicht weil man verheiratet ist, sondern um das eheliche Leben zu leben! Dazu kommt ja noch die Integrations mit den Kursen!


Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 18:42:29:
kann mann DE besuchen wann mann möchte oder müss mann nach jede 6 Monate hier sein? 


man müsste eigentlich dauerhaft im Land bleiben, um die Ehe zu leben! Ist man länger als 6 Monate, aus besonderen Gründen (dazu gehört eher nicht ein Job), im Ausland erlischt die AE automatisch, wenn man keine Genehmigung der ABH hat!


Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 18:42:29:
Gibt es andere Möglichkeiten oder § wo mann belibig ein und ausreisen kann?


Schengenvisum

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von Dr.Turner am 04.11.2019 um 19:52:48
Genau, wie kann mann so eine Genehmigung bekommen?
Was gilt als richtige Grund? AE wegen Frau bekommen. Wegen Job müss ins Ausland oder hier HARTZ IV ziehen?


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von deerhunter am 04.11.2019 um 21:24:15

Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 19:52:48:
Genau, wie kann mann so eine Genehmigung bekommen?


Bei der ABH vorsprechen


Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 19:52:48:
Was gilt als richtige Grund?


Krankheit


Dr.Turner schrieb am 04.11.2019 um 19:52:48:
AE wegen Frau bekommen. Wegen Job müss ins Ausland oder hier HARTZ IV ziehen?


Nein, nicht wegen Frau...wegen ehelichem Zusammenleben mit Frau...was ja dann nicht mehr gemacht wird!

Könnte und wird vermutlich so nicht laufen

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von Dr.Turner am 07.11.2019 um 03:40:02

deerhunter schrieb am 04.11.2019 um 21:24:15:
Bei der ABH vorsprechen


Krankheit


Nein, nicht wegen Frau...wegen ehelichem Zusammenleben mit Frau...was ja dann nicht mehr gemacht wird!

Könnte und wird vermutlich so nicht laufen


was spricht da gegen? Kann mann als Amerikaner nicht in die USA arbeiten weil die Deutsche Frau hier Job hat? Warum müss jmd einen Visum beantragen weil eine Möglichkeit für AE-Famlie gibt. Das verstehe ich nicht. Die USA gibt 5-10 Jahres Multiple-ENTRY Visum ohne kram und hier!!!

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von lottchen am 07.11.2019 um 09:50:49
Du kannst ein sogenanntes unechtes Jahresvisum beantragen. Für 1, 2, 3 max. 5 Jahre. Das erlaubt die Einreise bis zu 3 Monate pro Halbjahr. Ob Du es bekommst - keine Ahnung.

Deine Aufregung über die deutschen Gesetze (und den Vergleich mit den amerikanischen) kannst Du Dir sparen. Wir hier im Forum machen sie nicht.


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von deerhunter am 07.11.2019 um 11:48:21

Dr.Turner schrieb am 07.11.2019 um 03:40:02:
Kann mann als Amerikaner nicht in die USA arbeiten weil die Deutsche Frau hier Job hat? 


Doch, aber dann ohne AE nach §28! Und wenn du Amerikaner(dann dein Profil bitte ändern) bist, brauchst du doch überhaupt kein Visum für Besuche der deutschen Frau...einfach die 90 / 180 Regel befolgen! Wo liegt dein Problem?

Ansonsten Schengenvisum / unechtes Jahresvisum, wie schon in meiner 1. Antwort gesagt

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von HeFi am 07.11.2019 um 12:28:49

deerhunter schrieb am 07.11.2019 um 11:48:21:
Und wenn du Amerikaner(dann dein Profil bitte ändern) bist, brauchst du doch überhaupt kein Visum für Besuche der deutschen Frau...

Seltsam, der selbe schrieb auch hier > http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1484943498/0#0

Dr.Turner schrieb am 20.01.2017 um 21:18:18:
ich habe vor 3 Monaten die EB-Zusicherung bekommen. 
Danach Antrag auf der Entlassung von der alte Staatangehörigkeits gestellt. Vor eine Woche die zusage bekommen ...
... und bis dahin sind Sie Staatenlos!


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von Saxonicus am 07.11.2019 um 15:06:00

Dr.Turner schrieb am 30.01.2017 um 19:27:59:
Ich darf meine Einbürgerungsurkunde abholen.


@ Dr.Turner
Du solltest endlich mal Dein Profil ändern.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von deerhunter am 07.11.2019 um 19:06:30
???? Troll??

Wenn er schon seit Jahren eingebürgert ist, braucht er doch überhaupt kein Visum und kann arbeiten wo er will

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von nixwissen am 07.11.2019 um 23:16:18
Moin,

Ich tippe einfach auf multiple Persönlichkeit, also ein Account, verschiedene Personen.
Was natürlich totaler Mist ist weil maximal verwirrend.
Dr.Turner, das ist absolut schlecht, weil hier viele nach anderen Beiträgen von Dir suchen, wenn Du schon Deine Situation nicht ausführlich genug darstellst. Dann kommt dabei sowas hier raus.

Wie schon ausgeführt: Wenn die Frau in D lebt, gibt es die AE für das Leben mit der Frau zusammen in D. Wenn Du klar befristet für den Job ins Ausland geschickt wirst oder z.B. ein bestimmtes Projekt im Ausland betreust, kann die ABH den längeren Aufenthalt im Ausland genehmigen.
Für alle andereren Fälle gibt es eben das unechte x-Jahresvisum.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von Dr.Turner am 08.11.2019 um 11:09:08
Danke für Antwort.

Warum sucht Ihr die alte Fragen? Ich kann für meine Freunde, bekannte etc pp was nachfragen? 
Also, spielt Ihr nicht als Stalkers sondern hilft Ihr wenn sie es weist oder kennt! Das nennt mann sachlich bleiben.
  ;D :-*

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum: Gültigkeit 3 Jahre mit Auslandaufenthalt
Beitrag von lottchen am 08.11.2019 um 11:41:43

Dr.Turner schrieb am 08.11.2019 um 11:09:08:
Ich kann für meine Freunde, bekannte etc pp was nachfragen? 


Nicht wenn Du in der Ich-Form schreibst.
Wie soll man helfen wenn die angegebenen Fakten völlig widersprüchlich sind? 

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