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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung des StaG
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Beitrag begonnen von Aras am 09.10.2019 um 10:41:14

Titel: Änderung des StaG
Beitrag von Aras am 09.10.2019 um 10:41:14
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutscher-pass-kann-aberkannt-werden-1596980

Tja, Polygamisten müssen sich von ihren Frauen scheiden lassen, damit diese eingebürgert werden können. Ob das mit der Achtung von Familie und Ehe vereinbar ist :D

Titel: Re: Änderung des StaG
Beitrag von HeFi am 09.10.2019 um 13:45:49

Aras schrieb am 09.10.2019 um 10:41:14:
Tja, Polygamisten müssen sich von ihren Frauen scheiden lassen, damit diese eingebürgert werden können. Ob das mit der Achtung von Familie und Ehe vereinbar ist 

Das schadet aber auch langfristig der Population; schon jetzt klagt die Rentenversicherung über abnehmende Zahl der Renten-Beitragszahler

Titel: Re: Änderung des StaG
Beitrag von HeFi am 09.10.2019 um 13:52:43
§ 17 StaG https://www.buzer.de/gesetz/4560/a63205.htm

Zitat:
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
...
5.
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),

§ 28 StaG https://www.buzer.de/gesetz/4560/a63215.htm

Zitat:
(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder
2. sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt,
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.

Titel: Re: Änderung des StaG
Beitrag von Bayraqiano am 09.10.2019 um 15:01:56
Ich bin gespannt, wie Behörden und Gerichte nun die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" über die Polygamie hinaus bewerten. Es bleibt ein schwammiger Begriff.

Titel: Re: Änderung des StaG
Beitrag von Toutouk am 30.03.2020 um 22:12:04
Hallo Zusammen,
§35: wird eine bereits eingetretene Verjährung nach §35 Abs. 3 durch die neue Fassung (Verlängerung der Frist auf 10 Jahre) aufgehoben?
Beispiel: Einbürgerung am 31.07.2014-->fünf jährige Verjährung am 31.07.2019? Oder wird die Verjährung durch die neue Fassung erst am 31.07.2024 eintreten?
Gruß
TK

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