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Beitrag begonnen von Dani am 01.10.2019 um 09:21:26

Titel: Arbeitserlaubnisse
Beitrag von Dani am 01.10.2019 um 09:21:26
Ich habe eine Frage zu den Modalitäten der Erteilung von Arbeitserlaubnissen bzw. den entsprechenden Rechtsgrundlagen in zwei unterschiedlichen Fällen:
1. US-Amerikaner überschreitet seinen visumsfreien Aufenthalt (3 Mon.) und findet dann Arbeit. Ist auch dann noch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis möglich?
2. Ukrainer arbeitet fest in einem Sicherheitsunternehmen. Sein Asylantrag wird abgelehnt. Arbeitgeber und er wollen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Welche Kriterien gelten hier? Nachrangiger Arbeitsmarktzugang? Vorabzustimmung vor Rückkehr in Ukraine? Rechtsgrundlage für die Entscheidung?

Titel: Re: Arbeitserlaubnisse
Beitrag von dim4ik am 01.10.2019 um 12:07:53

Dani schrieb am 01.10.2019 um 09:21:26:
1. US-Amerikaner überschreitet seinen visumsfreien Aufenthalt (3 Mon.) und findet dann Arbeit. Ist auch dann noch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis möglich?

Hat er auch seine ABH in Kenntnis über seinen länger dauernden Aufenthalt gesetzt oder lässt er alles einfach so laufen?


Dani schrieb am 01.10.2019 um 09:21:26:
2. Ukrainer arbeitet fest in einem Sicherheitsunternehmen. Sein Asylantrag wird abgelehnt. Arbeitgeber und er wollen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Welche Kriterien gelten hier? Nachrangiger Arbeitsmarktzugang?

Ja.


Dani schrieb am 01.10.2019 um 09:21:26:
Vorabzustimmung vor Rückkehr in Ukraine?

Wird wohl keine geben.


Dani schrieb am 01.10.2019 um 09:21:26:
Rechtsgrundlage für die Entscheidung?

Kein Mangelberuf, Vorrangsprüfung fällt negativ aus => Arbeitserlaubnis abgelehnt => Antrag auf AE abgelehnt
§18 AufenthG

Titel: Re: Arbeitserlaubnisse
Beitrag von T.P.2013 am 02.10.2019 um 00:44:42

Dani schrieb am 01.10.2019 um 09:21:26:
1. US-Amerikaner überschreitet seinen visumsfreien Aufenthalt (3 Mon.) und findet dann Arbeit. Ist auch dann noch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis möglich?


So wie ich das sehe:
Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis setzt grundsätzlich einen erlaubten Aufenthalt voraus.

Dagegen ist der US-Amerikaner, sofern er einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten verwirklicht haben sollte, ohne zwischendurch belegbar ausgereist zu sein, mittlerweile unerlaubt aufhältig und damit ausreisepflichtig.

Kurzform der Antwort auf Deine Frage dann: Nein.

Lösung: Ausreise, anschließende Wiedereinreise unter Inanspruchnahme Privileg § 16 / § 41 AufenthV, Beantragung AE mit Arbeitserlaubnis.

Gruß

Titel: Re: Arbeitserlaubnisse
Beitrag von Dani am 17.10.2019 um 15:58:36
Ich danke für die Antworten soweit.
Zusatzfrage: Ist für den Amerikaner überhaupt eine Arbeitserlaubnis als Leiharbeitnehmer möglich?

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