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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
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Beitrag begonnen von uei am 27.09.2019 um 18:31:27

Titel: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 27.09.2019 um 18:31:27
Liebe Experten, ich arbeite in einer Maßnahme zur Integartion für (syrische Flüchtlinge) im Jobcenter.
Ein Teilnehmer (Syrer) hat einen Aufenthaltstitel (§25) und einen abgelaufenen Syrischen Pass. Sein Bruder lebt in Spanien, er würde ihn gerne besuchen. Die ABH sagt er dürfe nicht nach Spanien reisen.
Kann die ABH das untersagen? Besteht keine Freizügigkeit (Reise) mit der Plastikkarte?
Danke und Gruß

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von erne am 27.09.2019 um 18:51:31

uei schrieb am 27.09.2019 um 18:31:27:
Kann die ABH das untersagen?


nein, aber es belibt eine unerlaubte Einreise nach Spanien. Deren Behörden können das untersagen.


uei schrieb am 27.09.2019 um 18:31:27:
Besteht keine Freizügigkeit (Reise) mit der Plastikkarte?


Freizügigkeit geniessen EU-Bürger und deren Famileinangehörige. Syrer nicht.
Eine dt. AE erlaubt aber den Aufenthalt in anderen EU Ländern, allerdings muss ein gülter RP oder Äquivalent mitgeführt werden.

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 27.09.2019 um 19:17:15
vielen Dank!

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 27.09.2019 um 19:19:55
der Syrer hat Angst einen Reisepass in seinem Konsulat zu beantragen, was wäre ein Äquivalent zum RP?

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von Saxonicus am 27.09.2019 um 19:47:42

uei schrieb am 27.09.2019 um 19:19:55:
der Syrer hat Angst einen Reisepass in seinem Konsulat zu beantragen, was wäre ein Äquivalent zum RP?

Ein Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz, der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden kann.

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 27.09.2019 um 20:21:13
wer stellt den aus?  (und Danke für die Antwort)

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 27.09.2019 um 20:22:53
Ein Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von T.P.2013 am 27.09.2019 um 22:13:49

uei schrieb am 27.09.2019 um 20:21:13:
wer stellt den aus?(und Danke für die Antwort) 


Die zuständige ABH.


Zitat:
Ein Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz 


Eben.

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von fab87 am 28.09.2019 um 09:57:35

uei schrieb am 27.09.2019 um 19:19:55:
der Syrer hat Angst einen Reisepass in seinem Konsulat zu beantragen, was wäre ein Äquivalent zum RP?


Es besteht allerdings Passpflicht. Es ist halt die Frage, ob Angst an sich, ausreicht, um das von Saxonicus bereits genannte Kriterium der Unzumutbarkeit zu erfüllen.

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von ninnschen am 29.09.2019 um 16:19:20

erne schrieb am 27.09.2019 um 18:51:31:
es belibt eine unerlaubte Einreise nach Spanien.


und unerlaubte Wiedereinreise nach DEU, siehe § 13 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von uei am 29.09.2019 um 16:44:25
vielen Dank zunächst bis hier. Die Angst ist der politischen Verfolgung geschuldet, das hilft mir zu argumentieren. Gruß

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von T.P.2013 am 29.09.2019 um 16:50:43

ninnschen schrieb am 29.09.2019 um 16:19:20:
und unerlaubte Wiedereinreise nach DEU, siehe § 13 Abs. 1 Satz 2 AufenthG


Nein. Ist es nicht.

Es gibt keine "unerlaubte Wiedereinreise", sondern bestenfalls eine "unerlaubte Einreise" als Stratat. -> §95 AufenthG.

Ein Verstoß gegen den genannten §13 Absatz 1 Satz 2 AufenthG jedoch stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. -> § 98 (2) AufenthG.

Wird im Bereich meiner Inspektion regelmäßig mittels mündlicher Verwarnung geahndet...

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von reinhard am 29.09.2019 um 18:17:21

uei schrieb am 29.09.2019 um 16:44:25:
vielen Dank zunächst bis hier. Die Angst ist der politischen Verfolgung geschuldet, das hilft mir zu argumentieren. Gruß


Problem: Nach dem Bescheid des BAMF gibt es für ihn keine politische Verfolgung. Deshalb die Ablehnung des Antrages und Zuerkennung des "subsidiären Schutzes" (subsidiär: ergänzen bei politisch nicht Verfolgten aus einem Kriegsland).

Die Ausländerbehörde ist an die Feststellung des BAMF, dass der Kandidat nicht politisch verfolgt ist, gebunden.

Titel: Re: AT mit Arbeitsgenehmigung, § 25 sub, Schutz
Beitrag von HeFi am 29.09.2019 um 19:24:39

uei schrieb am 27.09.2019 um 19:19:55:
der Syrer hat Angst einen Reisepass in seinem Konsulat zu beantragen,


reinhard schrieb am 29.09.2019 um 18:17:21:
Problem: Nach dem Bescheid des BAMF gibt es für ihn keine politische Verfolgung.

Dann ist die "Angst" offenbar nur subjektiv bzw vorgeschoben und es ist ihm zumutbar, einen regulären Pass bei der syrischen AV zu beantragen, ohne eine Verfolgung befürchten zu müssen.
Falls doch unerwartet eine politische Verfolgung aufgrund seines PassAntrages eintreten sollte, wäre dies ein beweisbarer + guter Grund für einen Asyl-Folgeantrag (Ziel erreicht).

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