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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einladung ohne Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von seci am 26.09.2019 um 22:43:05

Titel: Einladung ohne Verpflichtungserklärung
Beitrag von seci am 26.09.2019 um 22:43:05
Guten Abend,
Ich würde gern meine Cousine nach Deutschland einladen.
Einladen heißt aber keine Verpflichtungserklärung. Weil Sie schon eine guten Arbeit im Ausland hat konnte sie  damit Ihr Rückkehr Bereitschaft nachweisen.
Sie wird für die Zeit bei mir wohnen und essen usw.
Gibt es eine amtliches Dokument dafür, das sie bei der Botschaft mitnehmen kann ?
Ich kann leider für Ihr kein Verpflichtungserklärung abgeben.
Ich suche eine Alternative damit kein Hotel Buchung bei der Botschaft vorzeigen muss.
Vielen Dank

Titel: Re: Einladung ohne Verpflichtungserklärung
Beitrag von Petersburger am 27.09.2019 um 00:32:57
Das nennt sich formlose Einladung.

Ist bei uns absolut üblich und kann auch auf der Website (des externen Dienstleisters) problemlos nachgelesen werden.

Titel: Re: Einladung ohne Verpflichtungserklärung
Beitrag von seci am 27.09.2019 um 13:53:49
Vielen Dank
Welche Auswirkungen hat dann dieses
formlose Einladung ?
Welche Unterschiede mit VE ?
Mein Gast wird bei mir wohnen, essen usw. Ist aber keine Verpflichtung was ich beim Amt abgeben werde.
Welche Nachteile hat dann gegenüber die VE bei der Visumbeantragung ?
Danke


Titel: Re: Einladung ohne Verpflichtungserklärung
Beitrag von erne am 27.09.2019 um 18:31:44

seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Auswirkungen hat dann dieses
formlose Einladung ?


sie weist den Zweck "Besuch" für den Visumsantrag nach.


seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Unterschiede mit VE ?

eine Positive VE ist ein Indiz, dass die finanziellen Mittel zumindest für den geplanten Aufenthalt zur Verfügung stehen. Und nimmt den VE Geber in die Prlicht, wenn er den Besucher einfach im Regen stehen lässt.


seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Nachteile hat dann gegenüber die VE bei der Visumbeantragung ?


Ohne VE muss der Besucher selber nachweisen, dass er genügend finanzielle Mittel für die Reise und Rückreise hat.

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