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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kinderzuschlag entgegen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1569243361 Beitrag begonnen von Joosjoos am 23.09.2019 um 14:56:01 |
Titel: Kinderzuschlag entgegen? Beitrag von Joosjoos am 23.09.2019 um 14:56:01
Guten Tag,,
ich habe eine 2 jährige Sohn.. Mein man Arbeit vollzeit und wir kriegen Kinderzuschlag..keine Wohngeld .. Ich bin seit 7 Jahr in Deutschland davon 4.5 Jahr student..2.5 Jahr Familie Visum.. Ist Kinderzuschlag entgegen für eine Niederlassung Erlaubnis oder Einbürgerung Antrag.. Danke |
Titel: Re: Kinderzuschlag entgegen? Beitrag von T.P.2013 am 23.09.2019 um 20:15:38
Hallo,
der Bezug des Kinderzuschlags führt nicht automatisch zur Annahme der fehlenden Sicherung des Lebensunterhalts, ist also nicht schädlich. Quelle: Klick mich! Rechtsgrundlage: §2 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG. Als bedenklicher sehe ich in Deinem Fall eher die erforderlichen Deutschkenntnisse. Gruß |
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