i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kinderzuschlag entgegen?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1569243361

Beitrag begonnen von Joosjoos am 23.09.2019 um 14:56:01

Titel: Kinderzuschlag entgegen?
Beitrag von Joosjoos am 23.09.2019 um 14:56:01
Guten Tag,,

ich habe eine 2 jährige Sohn.. Mein man Arbeit vollzeit und wir kriegen Kinderzuschlag..keine Wohngeld .. Ich bin seit 7 Jahr in Deutschland davon 4.5 Jahr student..2.5 Jahr Familie Visum.. Ist Kinderzuschlag entgegen für eine Niederlassung Erlaubnis oder Einbürgerung Antrag..

Danke

Titel: Re: Kinderzuschlag entgegen?
Beitrag von T.P.2013 am 23.09.2019 um 20:15:38
Hallo,

der Bezug des Kinderzuschlags führt nicht automatisch zur Annahme der fehlenden Sicherung des Lebensunterhalts, ist also nicht schädlich.
Quelle: Klick mich!
Rechtsgrundlage: §2 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG.

Als bedenklicher sehe ich in Deinem Fall eher die erforderlichen Deutschkenntnisse.

Gruß

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.