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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
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Beitrag begonnen von seele89 am 07.09.2019 um 15:15:51

Titel: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 07.09.2019 um 15:15:51
Hallo,


Mutter von A ist 69 und Pflegebedürftig. Sie lebt in Marokko und bezieht eine deutsche Rente.

A ist Krankenpflegerin und besitzt sowohl die deutsche als auch die marokkanische Staatsangehörigkeit.

Mutter von A hat niemanden in Marokko. Sie ist geschieden. Ihr Ehemann ist ebenfalls deutsch/Ma. Und lebt in Deutschland.
Eine Frage : Wenn ich meine Mutter pflegen gehe, hätte ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Oder sie?

Lieben dank

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von deerhunter am 07.09.2019 um 17:14:11

seele89 schrieb am 07.09.2019 um 15:15:51:
Wenn ich meine Mutter pflegen gehe, hätte ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?


Nein, das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert und kann aufgrund von EU Urteilen innerhalb der EU durchgesetzt werden. Du würdest nichts bekommen1


seele89 schrieb am 07.09.2019 um 15:15:51:
Oder sie?


Nein, auch nicht!

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 07.09.2019 um 23:38:15

deerhunter schrieb am 07.09.2019 um 17:14:11:
Nein, das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert und kann aufgrund von EU Urteilen innerhalb der EU durchgesetzt werden. Du würdest nichts bekommen1


Nein, auch nicht!


OK. Das heisst also man müsse alles aufgeben und dort leben oder die Mutter alleine sterben lassen?

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Budweiser am 08.09.2019 um 01:49:39
Na ja- die dritte Möglichkeit ist eine Pflegekraft vor Ort zu bezahlen die sich um die Mutter kümmert!

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Holzer am 08.09.2019 um 10:09:48

seele89 schrieb am 07.09.2019 um 23:38:15:
OK. Das heisst also man müsse alles aufgeben und dort leben oder die Mutter alleine sterben lassen?


Ja was erwartest du? Das man dir einen Auslandsaufenthalt finanziert, um die Mutter zu pflegen? Die Mutter ist aus freien Stücken nach Marokko gegangen und damit raus aus der Pflegeversicherung.

Man könnte ihr aber, wie mein Vorredner schon sagte, eine private Pflegekraft besorgen und bezahlen

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 08.09.2019 um 12:10:32

Holzer schrieb am 08.09.2019 um 10:09:48:
Ja was erwartest du? Das man dir einen Auslandsaufenthalt finanziert, um die Mutter zu pflegen? Die Mutter ist aus freien Stücken nach Marokko gegangen und damit raus aus der Pflegeversicherung.

Man könnte ihr aber, wie mein Vorredner schon sagte, eine private Pflegekraft besorgen und bezahlen


Sowas gibt's dort nicht. Private Pflegekraft. Ist immer noch kein Europa.

Was ich erwarte? Nichts. Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. Krass. Trotzdem danke

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Saxonicus am 08.09.2019 um 13:24:16

seele89 schrieb am 08.09.2019 um 12:10:32:
Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. 

In die deutsche Krankenversicherung zahlt man doch auch jahrelang ein, trotzdem erbringt sie keine Leistungen im (außereuropäischen) Ausland.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 08.09.2019 um 13:28:47

seele89 schrieb am 08.09.2019 um 12:10:32:
Was ich erwarte? Nichts. Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. Krass

Typische Versorgungsmentalität und dazu noch schlecht informiert:
1. gibt's die dt. Pflegeversicherung noch keine 40 Jahre,
2. ist die dt. Pflegeversicherung eine reine Risikoversicherung und kein Sparvertrag

Die Pflegebedürftige könnte ja auch nach Deutschland zurückkommen und hier notwendige Pflegeleistungen empfangen.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Aras am 08.10.2019 um 01:33:44
Was ist mit § 37 Abs. 5 AufenthG? Sie soll einfach mal nicht zu krank darstellen und den Antrag stellen.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von deerhunter am 08.10.2019 um 07:47:27

Aras schrieb am 08.10.2019 um 01:33:44:
Was ist mit § 37 Abs. 5 AufenthG? Sie soll einfach mal nicht zu krank darstellen und den Antrag stellen.


Laut Post des TE will sie ja nicht zurück nach D...sie will / soll nur dort gepflegt werden

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 08.10.2019 um 11:07:32

deerhunter schrieb am 08.10.2019 um 07:47:27:
Laut Post des TE will sie ja nicht zurück nach D...sie will / soll nur dort gepflegt werden

Für DIESE selbst gewählten Risiken soll lt. TE die Solitargemeinschaft aufkommen

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Aras am 08.10.2019 um 19:30:28
Achso, sie will nach Marokko und bezahlt werden.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von deerhunter am 09.10.2019 um 11:50:04

Aras schrieb am 08.10.2019 um 19:30:28:
Achso, sie will nach Marokko und bezahlt werden.

Auch nicht...sie ist bereits in Marokko, will nicht zurück und nun will der TE, dass man ihm einen Aufenthalt zur Pflege in Marokko finanziert

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 10.10.2019 um 11:08:46

deerhunter schrieb am 09.10.2019 um 11:50:04:
Auch nicht...sie ist bereits in Marokko, will nicht zurück und nun will der TE, dass man ihm einen Aufenthalt zur Pflege in Marokko finanziert

Nicht so ganz. So will zurück. Ihr Ehemann will es aber nicht bzw. verweigert die Familienzusammenführung. Er ist deutscher.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von lottchen am 10.10.2019 um 11:35:58
Du musst schon ein bißchen mehr schreiben. Wie lange hat sie in D gelebt? Hatte sie bei Ausreise eine NE?

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 10.10.2019 um 20:14:48

lottchen schrieb am 10.10.2019 um 11:35:58:
Du musst schon ein bißchen mehr schreiben. Wie lange hat sie in D gelebt? Hatte sie bei Ausreise eine NE?


Sie hat circa 25 Jahre oder länger. Weiss nicht mehr so genau, in Deutschland gelebt. Was sie damals hatte weiss ich nicht. Damals wurde ihr Pass und AE von ihrem Ehemann weg genommen. In Marokko lebt sie jetzt auch schon seit fast  20 Jahren und ist alleine.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 10.10.2019 um 21:25:53

seele89 schrieb am 07.09.2019 um 15:15:51:
bezieht eine deutsche Rente.

Was für eine Rente ist das ?
War sie früher in DE erwerbstätig ?

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 11.10.2019 um 20:26:03

HeFi schrieb am 10.10.2019 um 21:25:53:
Was für eine Rente ist das ?
War sie früher in DE erwerbstätig ?


Eine Mischung. Erwerbstätig war sie. Aber die Rente besteht auch aus der Kindererziehung. Wir sind ja hier geboren. 3 Kinder

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 11.10.2019 um 20:40:18
Ist sie jetzt noch verheiratet ?
Wie alt sind die Kinder jetzt ?
Welche Staatsangehörigkeit/en haben die Kinder ?

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 12.10.2019 um 14:15:06

HeFi schrieb am 11.10.2019 um 20:40:18:
Ist sie jetzt noch verheiratet ?
Wie alt sind die Kinder jetzt ?
Welche Staatsangehörigkeit/en haben die Kinder ?


Kinder sind alle volljährig und verheiratet außer ich. Sie sind noch verheiratet ja. Kinder und Vater sind alle deutsche Staatsbürger.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 12.10.2019 um 20:23:33

seele89 schrieb am 12.10.2019 um 14:15:06:
Kinder sind alle volljährig und verheiratet außer ich. Sie sind noch verheiratet ja. Kinder und Vater sind alle deutsche Staatsbürger.

Dann kommt noch ein FzF-Visum gem. § 28 AufenthG in Betracht, falls der Ehemann sie (nach 20 Jahren) noch/wieder haben will.

Aussichtsreicher erscheint mir aber die Anregung von

Aras schrieb am 08.10.2019 um 01:33:44:
37 Abs. 5 AufenthG?

Falls die Rente für ein Leben in Deutschland ausreicht.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von Holzer am 12.10.2019 um 21:38:04

HeFi schrieb am 12.10.2019 um 20:23:33:
Dann kommt noch ein FzF-Visum gem. § 28 AufenthG in Betracht, falls der Ehemann sie (nach 20 Jahren) noch/wieder haben will.

Will er ja wohl eher nicht


seele89 schrieb am 10.10.2019 um 20:14:48:
Damals wurde ihr Pass und AE von ihrem Ehemann weg genommen




Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von seele89 am 13.10.2019 um 23:22:02

Holzer schrieb am 12.10.2019 um 21:38:04:
Will er ja wohl eher nicht


Recht auf Wiederkehr greift wohl nicht mehr ein. Weil zu lange Ausland.

Titel: Re: Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig?
Beitrag von HeFi am 14.10.2019 um 00:11:16

seele89 schrieb am 13.10.2019 um 23:22:02:
Recht auf Wiederkehr greift wohl nicht mehr ein. Weil zu lange Ausland.

Hast Du den § 37 Abs. 5 AufenhG überhaupt gelesen ?
Sind die Antworten und Vorschläge hier sinnlos, nur weil Du sie nicht verarbeiten kannst ?

Zitat:
§ 37 Recht auf Wiederkehr
(5) Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.


Beachte auch
37.5 Wiederkehr von Rentnern in AVwV http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

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