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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
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Beitrag begonnen von REB am 07.09.2019 um 14:23:29

Titel: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von REB am 07.09.2019 um 14:23:29
Meine Frau ist serbische Staatsbuergerin und hat eine noch bis Ende November befristete Aufenthaltserlaubnis ( aus.Sie ist letzte Woche aus familiären Gründen nach Serbien gereist und will morgen nach Deutschland zurückfliegen.Die Fluggesellschaft verweigert nun die Mitnahme da ihr Reisepass nur noch bis zum 22.10.2019 gültig ist. Der neue Reisepass wurde bereits beantragt und liegt bei der serbischen Botschaft in Berlin.
Sollte eine Einreise nicht möglich sein da sie ja einen Aufenthaltstitel und einen noch fast 2 Monats gültigen Reisepass hat.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von Petersburger am 07.09.2019 um 15:51:27
Die Dreimonatsfrist (Pass muss bei geplanter Ausreise noch drei Monate gültig sein) ist nach Art. 6 SGK eine Einreisevoraussetzung für Kurzaufenthalte.

Liegt, wie hier, ein nationaler Aufenthaltstitel vor, ist die nach Abs. 5 a) Durchreise in das Land zu gestatten, das diesen AT ausgestellt hat.

Wenn von Serbien aus ein Direktflug nach DEU geplant ist, wäre die Verweigerung ganz sicher unsinnig.

Nachzulesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32016R0399


Es gibt also keine Rechtsgrundlage für das Verweigern der Beförderung nur wegen des Passablaufs.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von deerhunter am 07.09.2019 um 17:08:28

Petersburger schrieb am 07.09.2019 um 15:51:27:
Es gibt also keine Rechtsgrundlage für das Verweigern der Beförderung nur wegen des Passablau


Nutzt dem Reisenden recht wenig, wenn die Airline stur nach ihrem IATA Regelwerk auf den 3 Monatspass beharrt! Da kann man in Serbien nun streiten, ob es etwas bringt steht in den Sternen!
Ähnlich mit der Freizügigkeit in Richtung UK per Flieger

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von HeFi am 07.09.2019 um 19:33:31

deerhunter schrieb am 07.09.2019 um 17:08:28:
wenn die Airline stur nach ihrem IATA Regelwerk auf den 3 Monatspass beharrt!

Alternativ kommt für Serben aber auch eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte (zumindest auf dem Landweg) in Betracht
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/-/2010784?openAccordionId=item-2075696-9-panel

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von Saxonicus am 07.09.2019 um 20:30:29

REB schrieb am 07.09.2019 um 14:23:29:
Die Fluggesellschaft verweigert nun die Mitnahme da ihr Reisepass nur noch bis zum 22.10.2019 gültig ist. 

Dann sollte sie sich bei der der deutschen Vertretung in Serbien ein entsprechendes Schreiben für die Fluggesellschaft besorgen, welches ihr die erlaubte Einreise nach Deutschland bestätigt.

In früheren Jahren haben wir uns häufig mit einem solchen Schreiben behelfen müssen, weil sich zu dieser Zeit die Angestellten am Flughafen im Herkunftsland meiner Frau, nicht mit den deutschen Aufenthaltstiteln auskannten und immer ein Visum sehen wollten.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von fab87 am 07.09.2019 um 20:52:51

HeFi schrieb am 07.09.2019 um 19:33:31:
Alternativ kommt für Serben aber auch eine visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte (zumindest auf dem Landweg) in Betracht
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/-/2010784?openAccordionId=item-2075696-9-panel


Nein, weil da eine mindestgültigkeit notwendig wäre. Außerdem besteht eine AE.

Auftauchen am Flughafen, Rechtsgrundlage ausdrucken, sollte es auch auf BKS, in dem Fall in der kroatischen Version geben.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von fab87 am 07.09.2019 um 20:53:57

deerhunter schrieb am 07.09.2019 um 17:08:28:
Nutzt dem Reisenden recht wenig, wenn die Airline stur nach ihrem IATA Regelwerk auf den 3 Monatspass beharrt! Da kann man in Serbien nun streiten, ob es etwas bringt steht in den Sternen!
Ähnlich mit der Freizügigkeit in Richtung UK per Flieger


Welches Regelwerk?! Timatic? Ist kein Regelwerk sondern ein Auskunftsservice.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von HeFi am 07.09.2019 um 22:15:46

Saxonicus schrieb am 07.09.2019 um 20:30:29:
Dann sollte sie sich bei der der deutschen Vertretung in Serbien ein entsprechendes Schreiben für die Fluggesellschaft besorgen, welches ihr die erlaubte Einreise nach Deutschland bestätigt.

Die Airline will eine Haftung für die Rückreise vermeiden, falls dem beförderten Passagier am Airport keine Einreise gestattet wird
§ 64 (AufenthG) Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer --> http://www.buzer.de/gesetz/4752/a66004.htm
"(1) Wird ein Ausländer zurückgewiesen, so hat ihn der Beförderungsunternehmer, der ihn an die Grenze befördert hat, unverzüglich außer Landes zu bringen.
(2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht für die Dauer von drei Jahren ... ..."

Titel: Re: Wiedereinreise nach Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis und nur noch 1 Monat gültigem Reisepass
Beitrag von fab87 am 08.09.2019 um 06:42:20

HeFi schrieb am 07.09.2019 um 22:15:46:
Die Airline will eine Haftung für die Rückreise vermeiden, falls dem beförderten Passagier am Airport keine Einreise gestattet wird
§ 64 (AufenthG) Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer --> http://www.buzer.de/gesetz/4752/a66004.htm
"(1) Wird ein Ausländer zurückgewiesen, so hat ihn der Beförderungsunternehmer, der ihn an die Grenze befördert hat, unverzüglich außer Landes zu bringen.
(2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht für die Dauer von drei Jahren ... ..."


Ja, das ist doch sie Eingangsprämise des gesamten Threads. Saxonicus Hinweis behauptet doch nichts gegensätzliches, oder?

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