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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Konsequenzen Anzeige wegen Passlosigkeit?
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Beitrag begonnen von melmac am 31.08.2019 um 17:57:52

Titel: Konsequenzen Anzeige wegen Passlosigkeit?
Beitrag von melmac am 31.08.2019 um 17:57:52
Hallo an alle,

was für Konsequenzen kann eine Anzeige wegen "illegalem Aufenthalt ohne Pass/Passersatz" haben?
Mehrere mir bekannte abgelehnte Asylbewerber haben einen Antrag auf AE gestellt, und während der Bearbeitung dieser Anträge wurden sie wegen der früheren passlosen Zeit angezeigt.
In einem Fall handelt es sich nur um 4 Monate, in anderen Fällen sind es schon mehrere Jahre.

Was können die Leute als Strafe erwarten? Im AufenthG §95 steht "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft," und in §98 habe ich von "bis zu dreitausend Euro" gelesen, stimmt das?

Falls sie verurteilt werden, kann das eine Auswirkung auf die beantragte AE haben?

Vielen Dank für eure Antworten!

Titel: Re: Konsequenzen Anzeige wegen Passlosigkeit?
Beitrag von reinhard am 31.08.2019 um 19:47:48
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Es kommt darauf an, wie irgendwelche Verfahren verlaufen sind und wann sie zu was verpflichtet waren und aufgefordert wurden.

Im Prinzip sollten Betroffene immer zu einer guten Beratungsstelle gehen und sich dort beraten lassen – auch immer im Hinblick darauf, ob eine Beratung durch eine Rechtsanwältin zu empfehlen ist.

Titel: Re: Konsequenzen Anzeige wegen Passlosigkeit?
Beitrag von melmac am 31.08.2019 um 21:48:12
OK, danke für die Info.
Es stimmt, die Fälle sind schwer zu vergleichen. Soweit ich weiß, haben die Personen auch jeweils eine/n Anwalt/in.

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