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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
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Beitrag begonnen von RonnyD am 27.08.2019 um 11:34:10

Titel: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von RonnyD am 27.08.2019 um 11:34:10
Ich habe in 3/2012 meine thailändische Freundin in D geheiratet und lebe seit dem mit ihr in Deutschland. Wir haben danach 2 gemeinsame Kinder bekommen. Eine Tochter aus ihrer früheren Beziehung lebt seit Mitte 2012 bei uns in D. Nach Abschluss des Integrationskurses A1 bis B1 im Jahr 2018 und dem bestehen des Kursteiles Politik (wohl wichtig für mögliche Einbürgerung) arbeitet sie sv-pflichtig. Seit einiger Zeit spricht sie immer wieder das thema Einbürgerung für sich an. Ich bin aber der Meinung das dies probleme in Thailand geben dürfte - meine Frau sagt die Thailänder würden das " im Moment nicht beanstanden" - Was wäre der Vorteil einer Einbürgerung in Deutschland für meine Frau gegenüber dem jetzigen Stand - wie verhält sich Thailand tatsächlich - ist es ok...oder " wo kein Kläger da kein Richter" - einfach nur hoffen dass es in thailand niemand erfährt wäre doch wohl nicht sonderlich klug.  Vielen Dank.

Titel: Re: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von deerhunter am 27.08.2019 um 11:49:29
Sie müsste ja die Ausbürgerung in Thailand beantragen, was normalerweise kein Problem ist!


RonnyD schrieb am 27.08.2019 um 11:34:10:
Was wäre der Vorteil einer Einbürgerung in Deutschland für meine Frau gegenüber dem jetzigen Stand


Vorteile sind einfacheres Reisen in der Welt, besserer diplomatischer Schutz im Notfall, länger im Ausland bleiben ohne Probleme und auch ohne dich (Scheidung, Tod), Wahlrecht usw.

Titel: Re: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von RonnyD am 27.08.2019 um 14:36:26
Danke, aber die Ausbürgerung aus Thailand will sie nun gerade nicht - lieber das beste aus beiden Welten. Wird denn die Doppelstaatlichkeit seitens Thailand geduldet bzw. akzeptiert ???

Titel: Re: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von reinhard am 27.08.2019 um 14:42:49
Von Deutschland aus ist die Regel: nein

Fragen zu thailändischem Recht lieber an Deine Frau oder in einem thailändischen Forum.

Titel: Re: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von lottchen am 27.08.2019 um 14:45:34

RonnyD schrieb am 27.08.2019 um 14:36:26:
Wird denn die Doppelstaatlichkeit seitens Thailand geduldet bzw. akzeptiert ???


Falsche Frage. Deutschland erlaubt keine Einbürgerung ohne vorherige Ausbürgerung. Ausnahme: "Einbürgerung unter Hinnahme von  Mehrstaatigkeit" (mal googeln). Das geht wenn das Heimatland prinzipiell nicht ausbürgert oder wenn der Neu-Deutsche im Falle der Ausbürgerung große Nachteile in seiner alten Heimat hat (er verliert ein großes Erbe oder ähnliches) bzw. die Ausbürgerungsbedingungen unzumutbar sind (z.B. nicht stemmbare Kosten für die Ausbürgerung). 

Titel: Re: Einbürgerung als Deutsche und Thailand aufgeben ?
Beitrag von fab87 am 27.08.2019 um 15:03:42
Thailand bürgert scheinbar erst aus, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt wurde. Die Einbürgerungsurkunde muss wohl den thailändischen Vertretungsbehörden vorgelegt werden. Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird dann mit der Auflage vergeben, dass sich um die Entlassung der aus der ausländischen Staatsangehörigkeit bemüht werden muss. Thailand stellt sich da, so meine Recherchen nach, aber gerne mal quer. Es kommt daher in der PRaxis regelmäßig zu einer Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft.

Siehe auch folgendes Rundschreiben: Anlage zu dem BMI-Rdschr. vom 2. Juni 2015 an die für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörden

"Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014."

https://www.dortmund.de/media/p/ordnungsamt/pdf_ordnungsamt/Allgemeine_Verwaltungsvorschrift_zum_Staatsangehoerigkeitsrecht.pdf

Da stellt, dass BMI auch, dass faktisch nicht aus der Thai Staatsangehörigkeit entlassen wird.

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