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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Freizügigkeit für Privatier - was sind "ausreichende Existenzmittel"?
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Beitrag begonnen von Dan73 am 15.08.2019 um 20:15:30

Titel: EU-Freizügigkeit für Privatier - was sind "ausreichende Existenzmittel"?
Beitrag von Dan73 am 15.08.2019 um 20:15:30
Wenn man z.B. als Deutscher nach Österreich auswandert, muss man sich dort nach 3-4 Monaten anmelden und so was wie Aufenthaltsgenehmigung beantragen... Eigentlich reine Formsache für EU-Bürger, dort wird Geburtsurkunde, Krankenversicherung und eben ausreichende Existenzmittel vorgelegt, die letzteren normalerweise als Arbeitsvertrag. Wie sieht es aus, wenn man gerade Sabbatical macht? Reichen z.B. 20.000 Euro auf dem Konto? Oder ist das ähnlich wie bei Einbürgerung - nur regelmäßige Einkünfte zählen, Eigenkapital nicht, wegen Nachhaltigkeit?

Titel: Re: EU-Freizügigkeit für Privatier - was sind "ausreichende Existenzmittel"?
Beitrag von T.P.2013 am 16.08.2019 um 03:56:42
Hallo,

Du sprichst nicht von einer Aufenthaltsgenehmigung, sondern von einer Aufenthaltskarte.

Grundsätzlich reicht es aus, wenn Du im Gastland nicht dem Staat auf der Tasche liegst. Wenn Du Dein Leben dort ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen lebst, ist es egal, woraus sich Deine Mittel speisen.

Gruß

Titel: Re: EU-Freizügigkeit für Privatier - was sind "ausreichende Existenzmittel"?
Beitrag von erne am 26.08.2019 um 22:15:13

T.P.2013 schrieb am 16.08.2019 um 03:56:42:
sondern von einer Aufenthaltskarte.



und diese wird in der Regel an EU Bürger nicht mehr ausgegeben (zumindest in D), nur an Nicht EU Bürger (abgeleitete Freizügigkeit).
EU Bürger brauchen die Aufenthaltskarte als Nachweis der Freizügigkeit nicht, diese gilt von Gesetzes wegen bzw. aufgrund der EU Richtlinie (an die sich auch die Österreicher halten müssen, ob es ihnen passt oder nicht)

Titel: Re: EU-Freizügigkeit für Privatier - was sind "ausreichende Existenzmittel"?
Beitrag von fab87 am 26.08.2019 um 22:44:09
Österreich kennt allerdings eine Meldepflicht für Eu Bürger (hier ist nicht die gewöhnliche Meldung des Wohnortd beim Magistrat gemeint). Wenn man das nicht Tür, wird die Freizügigkeit nickt verloren gehen aber es könnten Verwaltungsstrafen verhängt werden. Also bei den 48ern oder vergleichbaren Behörden an anderen Orten vorsprechen. Da gibts dann den Meldezettel für Eu Bürger.

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