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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
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Beitrag begonnen von melmac am 23.07.2019 um 22:00:17

Titel: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von melmac am 23.07.2019 um 22:00:17
Hallo an die versammelten (ex)-ABHler!

Unsere ABH hat in mindestens vier Fällen Anzeigen erstattet gegen Asylbewerber oder Geduldete, welche angeblich falsche Angaben bei Namen oder Geburtsdaten gemacht haben sollen. Einmal stand im Strafbefehl, die Betroffenen hätten sich des "Erschleichens von Aufenthaltstiteln gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG" schuldig gemacht. Bei anderen Fällen wurde in der Anzeige §95 Abs 1 Nr 1 AufenthG genannt, was mit der Passpflicht / Mitwirkungspflicht zusammen zu hängen scheint.

Konkret wird z.B. einer Analphabetin aus Afghanistan vorgeworfen, dass ihr Name in allen deutschen Asyldokumenten auf eine andere Art geschrieben wurde, als er dann in der später erhaltenen Taskira stand. Die Unterschiede sind nur verschiedene Transkriptionen (ei vs ai, u vs o...).

Auch falsche Angaben zum Geburtstag wurden mehreren mir bekannten Personen vorgeworfen. In diesen Fällen wurde in der Erstaufnahme der Geburtstag auf den 1.1. festgelegt. Die Personen (wieder Afghanen) kennen ihren Geburtstag nicht, nicht mal ihr genaues Alter. Dann kam nach langem Prozedere eine Taskira, und da steht dann "30 years of xxxx corresponding to yyyy". Damit konnten die Leute ihren Pass beantragen, wobei aber das Konsulat den 1.1. nicht als Geburtstag akzeptiert (außer man hätte das genaue Datum in der Taskira). Man solle sich einfach ein beliebiges Datum aussuchen(!). Wir haben der ABH schon vor Erhalt der Pässe diese Umstände erklärt. Dennoch wurden die Anzeigen erstellt und die Leute müssen sich jetzt mit Polizeivernehmung und evtl. Strafbefehl, Klage dagegen... rumschlagen. Die ABH meint wohl, sie seien verpflichtet in solchen Fällen Anzeige zu erstatten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese hanebüchenen Vorwürfe vor Gericht Bestand haben. Stimmt es wirklich, dass einer ABH da kein Ermessen zugestanden wird?

Achja, es geht um eine ABH in Bayern, vielleicht ist das ja von Bedeutung  :-X

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von fab87 am 24.07.2019 um 09:03:22

melmac schrieb am 23.07.2019 um 22:00:17:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese hanebüchenen Vorwürfe vor Gericht Bestand haben.


Hatten sie scheinbar ja, wenn wirklich ein Strafbefehl erlassen wurde. Es ist dann ja zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen, wenn auch ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Gericht ging also scheinbar von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden allerdings.


Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von melmac am 24.07.2019 um 10:48:29

fab87 schrieb am 24.07.2019 um 09:03:22:
Hatten sie scheinbar ja, wenn wirklich ein Strafbefehl erlassen wurde. Es ist dann ja zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen, wenn auch ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Gericht ging also scheinbar von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden allerdings.


Ja, aber... ;-)
In diesem Fall ist die Beschuldigte erst zu einer Beratungsstelle gegangen, als der Strafbefehl da war, aber immerhin rechtzeitig für den Einspruch. Der Einspruch wurde dann mit Hilfe eines RA verfasst, die Verhandlung hat noch nicht stattgefunden. Der RA hat das so erklärt, dass der Staatsanwalt keine Ahnung von der Materie Ausländerrecht / Namensschreibweise hat und einfach der Anzeige folgt wenn er keine Gegenargumente bekommt, wie in diesem Fall. Das Gericht hat so viel zu tun, das haut auf alles vom Staatsanwalt seinen Stempel. Falls es einen Einspruch gibt, wird richtig draufgeschaut. Wer sich nicht wehrt, ist der Dumme.

Der RA meint, die Erfolgsaussichten des Einspruchs sind bei 99,9%. Dann wird die Strafe gestrichen, dummerweise bleiben dann RA-Kosten in nur etwas geringerer Höhe für die Beschuldigte. Und das alles wegen einer hyperaktiven ABH -- muss das sein?

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von T.P.2013 am 24.07.2019 um 13:37:19
Hallo,

ja, das muss sein.

Nachdem jahrelang willkürlich durch ABHen entschieden wurde, ob und inwieweit man mögliche Straftatbestände an Ermittlungsbehörden meldet, gibt es seit einiger Zeit einen Erlass des BMI, der, soweit mir Einzelheiten bekannt sind, wohl die ABHen verpflichtet, Verdachtsfälle o.g. Art den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.

Die Anzeige selbst und das, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts, eingeleitete Ermittlungsverfahren selbst sagt ja noch nichts aus.
Da geht es erst einmal darum, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale (Tatbestandsanzeiger) einer möglichen Straftat verwirklicht sind.
Der StA prüft dann, ob auch ggf. subjektive Tatbestandsmerkmale verwirklicht sind und prüft weiter, ob das Handeln überhaupt schuldhaft war oder ob es z.B. Rechtfertigungsgründe gegeben haben könnte.
Der Strafbefehl wird ja zwecks Erlasses gerichtlich geprüft...

Kurz:
Die ABHen wurden zur Anzeige verpflichtet.
Die Ermittlungsbehörden sind gesetzlich (Legalitätsprinzip) zur Erforschung möglicher Straftaten verpflichtet.

Ob dann am Ende eine Verurteilung steht, steht auf einem anderen Blatt.

Oft wurden ja unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder auch abweichende Geburtsdaten schon bei der Erstregistrierung durch die entsprechenden Behörden verursacht.

Gruß

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von melmac am 24.07.2019 um 23:27:08
Danke für die Infos!
Wenn es so eine BMI-Anweisung gibt, müsste das doch häufiger vorkommen mit diesen Anzeigen - habt ihr das schon öfters erlebt?

Hoffentlich werden dann bald überall die Staatsanwälte geschult, damit sie aus den offensichtlichen Schreib- und Geburtsdatenfehlern keine Strafbefehle mehr machen. Hier ist dieses Wissen wohl noch nicht angekommen, und wie geschrieben, das Gericht hat den Schmarrn auch erstmal abgestempelt.


T.P.2013 schrieb am 24.07.2019 um 13:37:19:
Oft wurden ja unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder auch abweichende Geburtsdaten schon bei der Erstregistrierung durch die entsprechenden Behörden verursacht.

Eben. Und wenn es so unglaublich offensichtlich ist, dass da keine böse Absicht und eigentlich nicht mal ein Fehler dahinter ist (farsi transkription nach EN oder DE... beides ist korrekt), dann regt mich das schon ein bisserl auf.  >:(  :-/

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von T.P.2013 am 25.07.2019 um 12:53:34

melmac schrieb am 24.07.2019 um 23:27:08:
Wenn es so eine BMI-Anweisung gibt, müsste das doch häufiger vorkommen mit diesen Anzeigen - habt ihr das schon öfters erlebt?


In dem Vorgangsbearbeitungssystem meiner Dienststelle kann ich nachverfolgen, dass solche Anzeigen der örtlichen ABH regelmäßig erfolgen, unter Bezugnahme auf den Erlass BMI.
Daher weiß ich davon überhaupt...

Was die StA angeht: Ich muss Dir aber nicht erzählen, dass es auch eine Menge Migranten gibt, die bewusst unrichtige Angaben machen oder dulden, weil sie sich davon Vorteile versprechen (Alter, Herkunft, Schreibweise Namen, etc.). Die StA geht dann erst einmal nach objektiver Aktenlage, unsere unterbesetzten Gerichte verschwenden dafür auch erst einmal keine Energie.
Wer nicht schuldhaft gehandelt hat, kann Rechtsmittel einlegen. Dann erfolgt eine tiefergehende Prüfung.
So läuft das nunmal in unserem Rechtsstaat.
Es ist ja nicht so, dass Mittellosen dadurch Kosten entstehen müssen.

Weniger aufregen, sachliche Aufklärung betreiben. Durch begründete Einsprüche. Ist m.E. sinnvoller.

Gruß

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von melmac am 25.07.2019 um 16:15:40

T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:
In dem Vorgangsbearbeitungssystem meiner Dienststelle kann ich nachverfolgen, dass solche Anzeigen der örtlichen ABH regelmäßig erfolgen, unter Bezugnahme auf den Erlass BMI.
Daher weiß ich davon überhaupt...

Danke für die Info!


T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:
Was die StA angeht: Ich muss Dir aber nicht erzählen, dass es auch eine Menge Migranten gibt, die bewusst unrichtige Angaben machen oder dulden, weil sie sich davon Vorteile versprechen (Alter, Herkunft, Schreibweise Namen, etc.).

Klar, aber um die echt Verdächtigen geht es mir gar nicht. Wenn jemand sich deutlich jünger gemacht hat, soll das auf jeden Fall angeschaut werden. In unserem Fall war es aber in die andere Richtung, also älter. Das gibt rein objektiv keine Vorteile, außer die Frau will ein paar Jahre früher in Rente ;) Auch bei den Namen, wenn jemand plötzlich ganz anders heißt, ist das verdächtig. Aber zwischen Mohammed und Muhammad o.ä. ist objektiv kein Unterschied, das ist der selbe Name!

Jetzt wäre noch interessant, ob eine ABH immer einen "Anfangsverdacht" haben muss? Könnte die ABH vielleicht auch die Betroffenen um eine Erklärung bitten und danach entscheiden, ob eine Anzeige nötig ist?


T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:
Es ist ja nicht so, dass Mittellosen dadurch Kosten entstehen müssen.

Müssen nicht, allerdings in dem einen Fall wo ein RA zu Hilfe gezogen wurde, kostet der mehr, als es Prozesskostenhilfe geben wird. Immerhin bleiben dann noch ca 200 Euro weniger als im Strafbefehl...


T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 12:53:34:
Weniger aufregen, sachliche Aufklärung betreiben. Durch begründete Einsprüche. Ist m.E. sinnvoller.

Hast recht und machen wir ja auch. Ich hoffe, dass es sich unter der "Community" herumspricht, damit niemand mehr ohne Beratung zur Vorladung bei der Polizei geht. Wenn dort die Unterschiede gut begründet werden, wird das vermutlich die StA auch verstehen.

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von melmac am 31.08.2019 um 22:15:47

melmac schrieb am 25.07.2019 um 16:15:40:
Jetzt wäre noch interessant, ob eine ABH immer einen "Anfangsverdacht" haben muss? Könnte die ABH vielleicht auch die Betroffenen um eine Erklärung bitten und danach entscheiden, ob eine Anzeige nötig ist?


Nur zur Info: Inzwischen habe ich über eine benachbarte ABH (größere Stadt) gehört, dass dort ein Mitarbeiter sehr erstaunt war als er von dem vorgehen unserer ABH erzählt bekam. "Sowas machen wir nicht" hat der Beamte dort wohl gesagt - also sieht diese ABH wohl einen Ermessensspielraum beim Anfangsverdacht. Leider gibts die Aussage nicht schriftlich... und ich bezweifle, dass die Meinung einer anderen ABH unsere ABH stören würde, weil sie ja wohl nichts unrechtes machen.

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von T.P.2013 am 01.09.2019 um 13:04:41
Das bezweifle ich auch, dass eine subjektive Meinung eines Einzelnen Deine ABH davon abhält, die dort als erforderlich festgelegte Handlungsweise über den Haufen zu werfen.
Es hat im Übrigen schon seinen Grund, weshalb bestimmte Wertungen nur mündlich, aber niemals belegbar vorliegen...

Aber klar ist auch, dass, solange man niemandem in den Kopf hineinschauen kann, das Schöpfen einen Anfangsverdachts bzw. das Nichtschöpfen eines solchen kaum rechtlich vorwerfbar sein wird. Zumindest dann, wenn nicht ganz offensichtlich gegen jede allgemeine Lebenserfahrung gehandelt wird. Insofern gibt es immer Stellschrauben für den Einzelnen.

Nur - was versprichst Du Dir von dieser Erkenntnis?

Titel: Re: ABH macht Anzeigen wegen "falscher Angaben" bei Namen und Geburtsdaten
Beitrag von Saxonicus am 01.09.2019 um 14:27:28

melmac schrieb am 23.07.2019 um 22:00:17:
Unsere ABH hat in mindestens vier Fällen Anzeigen erstattet gegen Asylbewerber oder Geduldete, welche angeblich falsche Angaben bei Namen oder Geburtsdaten gemacht haben sollen. Einmal stand im Strafbefehl, die Betroffenen hätten sich des "Erschleichens von Aufenthaltstiteln gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG" schuldig gemacht. Bei anderen Fällen wurde in der Anzeige §95 Abs 1 Nr 1 AufenthG genannt, was mit der Passpflicht / Mitwirkungspflicht zusammen zu hängen scheint.

Es ist schon ein Phänomen unserer Zeit, dass ein nicht unerheblicher Teil der Einreisenden nicht über Pässe verfügt.

Neben einen Pass verfügt man normalerweise doch auch noch über andere
Dokumente (Kredit-, Bankkarte, Führerschein, Personalausweis u.a.) mit den denen man seine Identität belegen kann, falls der Pass verlorengegangen sein sollte.

Außerdem besitzen die meisten doch auch ein Handy, auf welchen man eine Kopie seiner wichtigsten Dokumente speichern oder sie auf einem E-Mail Konto hinterlegen kann. Dadurch könnte man seine Identität zumindest glaubhaft machen.

Warum werden diese vielen Möglichkeiten nicht genutzt?
 

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