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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE-Verlängerungen bei § 28 Abs.1 AufenthG
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Beitrag begonnen von Oberfeld am 23.07.2019 um 15:21:19

Titel: AE-Verlängerungen bei § 28 Abs.1 AufenthG
Beitrag von Oberfeld am 23.07.2019 um 15:21:19
Hallo Leute,

wo kann man dazu was finden, dass man die AE-Verlängerungen gem. § 28 Abs.1 AufenthG grunds. ca. 3 Jahre machen soll....
Ich bin mir sicher dazu schon mal vor einigen Jahren irgendwo was gelesen zu haben, aber wo?


Titel: Re: AE-Verlängerungen bei § 28 Abs.1 AufenthG
Beitrag von deerhunter am 23.07.2019 um 16:23:59
Hat denn derjenige der verlängern will den Integrationskurs mit Erfolg abgeschlossen? Die Regelungen findet man in den AVV zum Gesetz

Titel: Re: AE-Verlängerungen bei § 28 Abs.1 AufenthG
Beitrag von T.P.2013 am 23.07.2019 um 19:40:07
Hallo,

die Verlängerung der AE ist im AufenthG, §8 (1), geregelt. Verwaltungsvorschrift dazu ab S. 63.

Verlängerung also wie Erteilung.

Es gilt bzgl. der Verlängerung daher in Deinem Fall die AVwV zum AufenthG, Nr. 28.1.6 und folgende.

Gruß

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