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Beitrag begonnen von pani am 21.07.2019 um 14:55:14

Titel: Beantragung des Visums zur Arbeitssuche für chinesischen Staatsbürger
Beitrag von pani am 21.07.2019 um 14:55:14
Hallo,

mein Freund (chinesischer Staatsbürger), der 8 Jahre in Deutschland gelebt und letztes Jahr erfolgreich promoviert hat, ist nun seit einem knappen Jahr wieder in China, da er noch während der Zeit seiner Arbeitssuche direkt nach der Promotion zu einem Vorstellungsgespräch nach China geflogen ist (er hatte sich in China und in Deutschland auf wissenschaftliche Stellen beworben) und danach einige Monate in China übergangsweise bei einem Freund in einem fachfremden Job gearbeitet hat.

Nun möchte er - auch, aber nicht nur aufgrund unserer Beziehung - wieder nach Deutschland zurückkommen und bewirbt sich schon seit etwa einem halben Jahr von China aus in Deutschland, leider jedoch bisher erfolglos. Da wir davon ausgehen, dass seine Bewerbungen vor Ort wesentlich erfolgreicher sind, möchte er nun ein Arbeitssuchenden-Visum beantragen. Er könnte bis zum Finden einer Stelle mietfrei in meiner Zwei-Zimmer-Wohnung mitwohnen.

Uns stellen sich nun folgende Fragen:

1. Sollten wir bei der Einreichung der Antragsunterlagen für das Visum angeben, dass er mietfrei bei mir wohnen kann, oder lieber eine geringfügige Miete (etwa 300 EUR) angeben? Könnte ersteres evtl. negativ ausgelegt werden, weil es zeigt, dass er nicht NUR aufgrund der Arbeitssuche, sondern auch aus persönlichen Gründen nach Deutschland zurück möchte? In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass das Arbeitssuchenden-Visum der ukrainischen Freundin eines Deutschen abgelehnt wurde, wohl weil dieser für sie eine Verpflichtungserklärung ausgestellt hat und die Botschaft daher davon ausging, dass der eigentliche Zweck ihres Aufenthalts in Deutschland nicht die Arbeitssuche sei, sondern die Beziehung... (ggf. spätere Heirat). Da mein Freund jedoch im Gegensatz zu ihr einen deutschen Abschluss hat und ich ihm auch keine Verpflichtungserklärung schreibe (wobei mein Einkommen sowieso nicht für zwei ausreicht), hoffe ich, dass das bei mir nicht so gesehen würde.

2. Aktuell hat mein Freund nur 2.000 bis 2.500 EUR auf seinem chinesischen Konto; ein Freund wird ihm aber leihweise umgerechnet 3.000 EUR überweisen. Könnte ihm dies negativ ausgelegt werden? Da die Botschaft ja verlangt, dass er ca. 4.400 EUR als Unterhalt für seine Zeit in Deutschland nachweisen muss, könnte sie evtl. glauben, dass er sich die 3.000 EUR nur zum Zweck der Visumerteilung überweisen lässt? Er überlegt, um da Komplikationen zu vermeiden, evtl. nur den aktuellen Kontoauszug, nicht aber die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen, wie die Botschaft eigentlich verlangt.

Wir möchten gern im Vorfeld alles so gut wie möglich vorbereiten, damit der Antrag auch angenommen werden wird...

Vielen lieben Dank schonmal für eure Tipps!!

Liebe Grüße, Pani

Titel: Re: Beantragung des Visums zur Arbeitssuche für chinesischen Staatsbürger
Beitrag von Bayraqiano am 21.07.2019 um 16:06:47

pani schrieb am 21.07.2019 um 14:55:14:
Sollten wir bei der Einreichung der Antragsunterlagen für das Visum angeben, dass er mietfrei bei mir wohnen kann, oder lieber eine geringfügige Miete (etwa 300 EUR) angeben?

Er soll und muss die Wahrheit angeben.


pani schrieb am 21.07.2019 um 14:55:14:
önnte ersteres evtl. negativ ausgelegt werden, weil es zeigt, dass er nicht NUR aufgrund der Arbeitssuche, sondern auch aus persönlichen Gründen nach Deutschland zurück möchte?

Nein, sofern glaubhaft ist, dass die Arbeitsplatzssuche weiterhin im Vordergrund steht.


pani schrieb am 21.07.2019 um 14:55:14:
Könnte ihm dies negativ ausgelegt werden?

Er muss die entsprechenden Beträge nachweisen, sofern sie aus legitimen Quellen kommen ist alles in Ordnung.


pani schrieb am 21.07.2019 um 14:55:14:
Er überlegt, um da Komplikationen zu vermeiden, evtl. nur den aktuellen Kontoauszug, nicht aber die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen, wie die Botschaft eigentlich verlangt.

Was verdächtig wäre und das Verfahren dann erst recht unnötig verkompliziert.

Ihr solltet generell nicht von der Prämisse ausgehen, man in der dt. AV wolle nur nach Gründen suchen um abzulehnen und daraus den Schluss ziehen, relevantes unter den Teppich zu kehren. Das könnte zum Schluss genau das Gegenteil von dem bewirken, was ihr wollt.

Titel: Re: Beantragung des Visums zur Arbeitssuche für chinesischen Staatsbürger
Beitrag von pani am 28.07.2019 um 09:07:17
Vielen Dank, das hilft uns sehr weiter!!  :)

Titel: Re: Beantragung des Visums zur Arbeitssuche für chinesischen Staatsbürger
Beitrag von w.morrot am 04.08.2019 um 09:31:13
Hi Fans, wie verhält es sich, wenn das Visum in 4 Wochen ausläuft, aber bisher keine Professor einen Promotionsplatz bestätigt hat und bisher auch kein Arbeitgeber eine Arbeitsplatzzusage vorgelegt hat ?
Kann das Visum trotzdem verlängert werden und wie lange jeweils ?
Danke Will

Titel: Re: Beantragung des Visums zur Arbeitssuche für chinesischen Staatsbürger
Beitrag von Bayraqiano am 04.08.2019 um 11:09:27
Das Visum kann nicht über die Höchstdauer von sechs Monaten hinaus verlängert werden, das ist gesetzlich ausgeschlossen (§18c Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Es besteht nur die Möglichkeit, noch eine kurze Zeit über die Fiktionswirkung (bei einem vor dem Ablauf gestellten Verlängerungsantrag) zu überbrücken. Allerdings wäre dies reine Kulanz seitens der ABH und einen Anspruch hat man nicht darauf, denn auf die Zusage könnte man theoretisch auch im Heimatland warten.

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