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Beitrag begonnen von Shana0117 am 19.07.2019 um 10:56:23

Titel: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von Shana0117 am 19.07.2019 um 10:56:23
Hallo,

Ich frage für einen Freund, Inder, der sein Studium hier in Deutschland kürzlich beendet hat und jetzt einen Job gefunden hat. Jetzt hat er im Zeitdruck des anstehenden Umzugs in die neue Stadt ein WG-Zimmer mit 7qm gefunden, dass er als Übergangslösung nehmen würde. Allerdings fragen wir uns, ob es bei der Beantragung des Arbeitsvisums bei der ja auch der Mietvertrag vorgelegt werden muss, ein Problem geben könnte da eine bestimmte Mindestanzahl an Quadratmetern erfoderlich sein könnte?

Bisher konnte ich nur herausfinden, dass es wohl Mindeststandards gibt, die sich an Sozialhilfe orientieren und je nach Region verschieden sind (ich habe einige Bundesländer gefunden wo es anscheinend um die 9-10 qm sind), ich konnte aber nichts zum konkreten Fall (Erfurt/Thüringen) finden.

Es wäre sehr nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte, ob für Erfurt ein so kleines Zimmer für ein Arbeitsvisum erlaubt ist.

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von nixwissen am 19.07.2019 um 13:44:29
Moin,

Das ist ja eine WG, also hat er doch Anteile am gemeinschaftlichen Teil der Wohnung.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von Shana0117 am 19.07.2019 um 14:22:23
Vielen Dank für die Antwort. Es würden also Küche/Bad/Wohnzimmer zu seiner Wohnfläche dazu zählen und damit sollte es den Anforderungen entsprechen?

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von lottchen am 19.07.2019 um 14:43:25
Um welche Stadt geht es? Manche Städte wie Berlin haben da eigene (geringere) Anforderungen.

Prinzipiell: Das Wohnzimmer kann nicht angerechnet werden, da es andere Personen mitbenutzen. Küche/Bad/WC müssen mitbenutzt werden können, die Fläche wird meines Wissens aber nicht anteilig eingerechnet.

Mir erscheinen 7m² zwar ein bißchen wenig. Andererseits möchte er kein Visum sondern nur den Paragrafen seiner AE ändern. Er ist ja schon hier. Er sollte mit der ABH reden, ob sie das akzeptieren.

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von Shana0117 am 19.07.2019 um 15:31:16
Es geht um Erfurt.
Also sind es doch nur die 7qm die er alleine bewohnt, die bei der ABH zählen?
Ja, momentan hat er ein Studentenvisum, und lebt in einem größeren Zimmer in einer anderen Stadt. Das Gehalt wird für eine Bluecard reichen (falls das eine Rolle spielt, weil die andere Vorschriften hat o.ä.)
Ich werde ihm dann einfach sagen dass er bei der ABH in Erfurt nachfragen soll.

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von lottchen am 19.07.2019 um 17:37:15
Interessiert bei einer Bluecard überhaupt die Wohnfläche seiner Unterkunft? 
Er könnte auch einfach mal bei der BAMF anrufen: +49 30-1815-1111

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von nixwissen am 19.07.2019 um 17:55:50
Moin,

Lottchen hat wohl tatsächlich Recht mit der Anrechnung:
https://www.familiennachzug-visum.de/sozialleistungen/wohnung
Allerdings stehen da beispielhaft die Bedingungen für Berlin und da würde es reichen.

Ob das bei einer BC überhaupt nötig ist, ist auch ne berechtigte Frage.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Mindestwohnfläche für Arbeitsvisum
Beitrag von Shana0117 am 30.07.2019 um 22:10:09
Vielen Dank für eure Hilfe, er hat sich jetzt doch für ein etwas größeres Zimmer entschieden. Bei 7 qm vielleicht eh besser.

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