i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1561315803

Beitrag begonnen von Amin2014 am 23.06.2019 um 20:50:03

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Amin2014 am 23.06.2019 um 20:50:03
Hallo,

ich lebe seit ca 16 Jahren in D und habe hier mein Studium abgeschlossen und arbeite Vollzeit.
Ich habe seit ca 1,5 Jahren den Antrag auf Einbürgerung gestellt und einen Brief bekommen, dass es Erkenntnisse von der zuständigen Behörde gibt. Seit einem Jahr warte ich auf den Termin für dieses Gesprächs und als ich nachgefragt habe teilte man mir mit, dass es noch lange dauern wird...
Ich bin komplett sauber und nicht vorbestraft.
Ich habe damals eine Moschee besucht und denke deswegen man mich befragen möchte.
Was soll ich jetzt tun?
Kann mir ein Anwalt auch dabei helfen und das ganze beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 23.06.2019 um 22:15:41
"Erkenntnisse" bedeutet ja, dass eine Sicherheitsbehörde, zum Beispiel der Verfassungsschutz, irgend was über Dich hat. Das kann der Besuch einer Moschee oder eine Veranstaltung gewesen sein, die unter Beobachtung stand. Manchmal kann man bei der Beobachtung nicht unterscheiden, wer "mitmacht" und wer "nur guckt".

Du könntest (wenn Du willst) einen einmaligen Beratungstermin mit einer Anwältin oder Anwalt vereinbaren, um Dir deren Meinung dazu anzuhören. Danach kannst Du dann entscheiden, ob Du Dich von der Anwältin vertreten lässt oder es erstmal weiter allein versucht.

Bei solchen "Erkenntnissen" ist es meistens schwer, an echte Informationen ranzukommen, weil da irgend jemand an einen Geheimdienst irgend was berichtet hat, vielleicht weiß nicht einmal die Einbürgerungsbehörde Näheres.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Mick am 28.08.2019 um 21:50:42
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.