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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von seci am 04.06.2019 um 23:35:44

Titel: Verpflichtungserklärung
Beitrag von seci am 04.06.2019 um 23:35:44
Hallo Zusammen,
Ich bin überfragt!
Wenn man eine Verpflichtungserklärung in Deutschland
Abgibt, ist das auch in allen Länder der EU gültig ?
Zum Beispiel, wenn der Ausländer sich in Holland aufhält und Asyl beantragt ?

Vielen Dank



Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von T.P.2013 am 05.06.2019 um 11:11:46
Hallo,

nein, die Verpflichtung bezieht sich auf alle ggf. in Deutschland entstehende Kosten.

Zur Info aber: Hat er aufgrund dieser VE ein Visum einer deutschen AV erhalten, lässt sich das im VIS nachvollziehen.
Ein Asylantrag in NED würde dann im Regelfall dazu führen, dass DEU als zuständig für das Asylverfahren bestimmt wird. Der Ausländer wird zu diesem Zweck gem. DÜ von NED an DEU überstellt.
Der VE-Geber ist dann voll im Boot.

Gruß

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von seci am 05.06.2019 um 19:46:47
Logik , vielen Dank !

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