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Beitrag begonnen von karambol am 02.06.2019 um 01:02:48

Titel: Wohnberechtigunsschein für weniger Zimmer als benötigt
Beitrag von karambol am 02.06.2019 um 01:02:48
Hallo zusammen,

Meine Frau ist zu mir vor Kurzem nach Deutschland gekommen und eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bekommen.

Ich habe dann einen Wohnberechtigungsschein per Post beantragt und dann hat in einer Woche ein Schreiben bekommen, dass ich eine Gebühr i.H.v. 18 € überweisen soll und dann uns ein Wohnberechtigungsschein geschickt wird. Das habe ich gemacht und  uns wurde ein Berechtigungsschein nach § 16 HmbWoFG und §5 HambWoBindG “zum Bezug einer Wohnung mit bis zu 2 Wohnräumen” geschickt.

Da steht noch “Sie sind berechtigt, eine Wohnung zu beziehen, die Ehepaaren/Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftgesetz mit der Absicht der Familiengründung im gemeinsamen Haushalt, Familien/Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) sowie alleinstehenden Elternteilen mit Kind(ern) vorbehalten ist (WSH-Bindung)”. Danach steht “ja” und “nein” und leider ist “nein” angekreuzt. Danach steht noch “Die Bescheinigung berechtigt nur zum Bezug der Wohnung”, was ich gar nicht nachvollziehen kann.

Meine Frage ist, wie kann man denn beweisen, dass man die Absicht hat, ein Kind sehr bald zu haben, und man somit eine Wohnung mit mindestens 3 Wohnräumen bräuchte? Nur indem man schwanger wird? Es wäre doch auf der anderen Seite riskant, schwanger zu werden, wenn es noch keine passende Wohnung gibt.

Im Antragsformular gab’s kein Feld dazu, ob man ein Kind plant und ich dachte, dass man einfach nur einen Berechtigungsschein bekommen würde und wusste nicht, dass es da noch Grenzen zu der Zahl der Wohnräume gibt. Im Schreiben zur Gebühranforderung stand dazu auch nichts. Sonst hätte ich nichts bezahlt, denn dieser Berechtigungsschein für höchstens nur zwei Zimmer keinen Sinn für uns macht. Erstmal eine Zwei-Zimmer-Wohnung zu beziehen und dann in einem halben Jahr oder so wenn meine Frau schwanger ist, eine neue Wohnung zu suchen wäre nichts anderes als verrückt. Kann man zumindest die Gebühr zurückbekommen?

Danke

Titel: Re: Wohnberechtigunsschein für weniger Zimmer als benötigt
Beitrag von nixwissen am 02.06.2019 um 12:00:13
Moin,

Wie stellst Du Dir das denn vor? Man gibt einfach an, daß man ein Kind bekommen möchte und dann bekommt man ne grössere Wohnung? Was, wenn Deine Frau einfach nicht schwanger wird? Zieht Ihr dann wieder aus? Soll die Behörde das dann halbjährlich kontrollieren?
Nee, so kann das nicht funktionieren.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Wohnberechtigunsschein für weniger Zimmer als benötigt
Beitrag von reinhard am 02.06.2019 um 12:58:59
Das funktioniert. Du musst nur die Geburtsurkunde vorlegen, dann bekommst Du einen Wohnberechtigungsschein für eine größere Wohnung.

Oder Ihr bezahlt eine größere Wohnung aus Euren Einkommen, ohne den WBS zu benutzen. Er ist ja nur eine Möglichkeit, keine Pflicht, und berechtigt Dich sowieso nicht zum Bezug einer Wohnung, wie Du weißt. Wenn es eine Zwei-Zimmer-Wohnung (nur mit WBS) gibt, und es besichtigen drei Leute mit WBS, dann werden zwei abgelehnt.

Titel: Re: Wohnberechtigunsschein für weniger Zimmer als benötigt
Beitrag von nixwissen am 03.06.2019 um 01:50:58

reinhard schrieb am 02.06.2019 um 12:58:59:
Das funktioniert. Du musst nur die Geburtsurkunde vorlegen




karambol schrieb am 02.06.2019 um 01:02:48:
Meine Frage ist, wie kann man denn beweisen, dass man die Absicht hat, ein Kind sehr bald zu haben


Das passt so nicht zusammen. Sie ist ja noch nichtmal schwanger.
Es gibt ja auch keine FZF zum "geplanten" deutschen Kind ;-)

Gruß,
Norbert

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