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Beitrag begonnen von Lewiafan am 08.05.2019 um 21:19:40

Titel: Arbeitsmarktprüfung
Beitrag von Lewiafan am 08.05.2019 um 21:19:40
Hallo liebe Forummitglieder!

Nachstehend möchte ich Ihnen meine derzeitige aufenthaltsrechtliche Situation schildern:

03.03.2011- 24.07.2018 - Aufenthalt zu Studienzwecken  einschließlich Phase der Studienvorbereitung in einem Studienkolleg.
Abschluss: Bachelor of Science,Fachrichtung:Wirtschaftsingenieur
24.07.2018 bis 29.06.2019 - Aufenthalt nach  18 Abs.4,Satz 1 als Trainee in einem produzierenden Unternehmen.Diese Aufenthaltserlaubnis wurde ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt und somit ohne Prüfung von Arbeitsbedingungen gemäß § 39 Aufenthg.
Am 26.06 habe ich einen Termin zur Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde, um meine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen. Nach Rücksprache mit meinem Chef wurde ich versichert, dass ich anschließend an meine Trainee-Tätigkeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag für die Stelle als Key Account Manager erhalten soll.Die Gehaltshöhe  ist mit noch nicht bekannt.Ausgehend von den angeforderten Unterlagen, die ich bei Vorsprache vorlegen soll, wird von der Seite der Ausländerbehörde eine Zustimmungsanfrage an die ZAV übermittelt. Jetzt möchte ich folgendes klären:
1)kann ich in diesem Fall auf § 9 Abs. 1,Satz 3 berufen und uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang (ohne Prüfung der Arbeitsbedingungen) erhalten?
2) Sollte die Gehaltshöhe bei der Prüfung der Arbeitsbedingungen unter dem ortsüblichen Lohn in meinem Region und in der jeweilugen Branche  liegen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden,kann ich zur Aufenthaltserlaubnis nach §18c Aufenthg bis 6 Monate wechseln.
3)Habe ich einen Anspruch auf ALG 1,wenn ich im Besitz der Aufenthlatserlaubnis nach § 18c Aufenthg wäre.
Vielen Dank!


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