i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Antrag auf NE
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1556535226

Beitrag begonnen von Peterx9 am 29.04.2019 um 12:53:46

Titel: Antrag auf NE
Beitrag von Peterx9 am 29.04.2019 um 12:53:46
Guten Tag,

ein irakisches Ehepaar beide derzeitig mit dem AT 25 V AufenthG.
Der Ehemann lebt seid `99 in DE und die Frau seid `04.
Im laufe des Aufenthalts hat der Ehemann 13 Jahre lang gearbeitet und die Ehefrau das Sprachniveau B1 erreicht.
Der Ehemann mittlerweile Empfänger von Grundsicherung+Rente und die Frau ist noch Abhängig von JC Leistungen.
Zwischenzeitlich hatte der Ehemann eine Duldung, weil der irakische Pass abgelaufen war und sich die Verlängerung in die Länge zog.

Der Ehemann stellte mündlich Antrag auf eine NE, jedoch wurde diese Abgelehnt, was könnten die Gründe dafür sein? Er spricht auch ausreichend Deutsch.

Sollte hier nochmal schriftlich Antrag auf eine NE gem.§9 AufenthG gestellt werden oder welche Wege wären noch möglich?

LG

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von Bayraqiano am 29.04.2019 um 13:07:27
Der Lebensunterhalt ist nicht gesichert, was aber eine Voraussetzung für eine NE § 26 IV i.V.m § 9 AufenthG wäre. Nach §§ 26 Abs. 4 Satz 2, 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m Satz 3 AufenthG wird vom Erfordernis abgesehen, wenn der Ausländer den Lebensunterhalt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.

Problematisch ist hier allerdings, dass die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden und die NE nur dann erteilt werden kann, wenn BEIDE den Lebensunterhalt aus den oben genannten Gründen nicht sichern können.

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von Peterx9 am 29.04.2019 um 13:32:20
Der Ehemann ist aber gar nicht mehr Erwerbsfähig, muss er dann trotzdem aus eigenen Mitteln seinen LU sichern?

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von Bayraqiano am 29.04.2019 um 13:45:55
Kommt darauf an, ob die Erwerbsunfähigkeit Folge einer Krankheit (s.o) ober einfach weil er "nur" alt ist. Das spielt aber wie gesagt keine Rolle, solange auch die Frau Leistungen vom JC bezieht. Warum arbeitet sie nicht?

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von Peterx9 am 29.04.2019 um 13:50:05
Das weiß ich noch nicht, werde ich aber mal in Erfahrung bringen.

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von reinhard am 29.04.2019 um 15:13:20
Vermutlich ist es am sinnvollsten, beide zu einer guten Beratungsstelle zu schicken. Wenn sie eine Duldung haben, kommt auch ein Antrag auf eine AE nach 25b in Frage. Gut wäre es aber, wenn beide verstehen, welche Voraussetzungen das ein und das andere hat.

Und sie sollten sich auch dahingehend beraten lassen, dass es sinnvoll ist, jeden Antrag schriftlich zu stellen und eine schriftliche Antwort zu fordern. Dann hat eine Beratungsstelle eine bessere Grundlage.

Titel: Re: Antrag auf NE
Beitrag von Peterx9 am 29.04.2019 um 16:46:56
Sie hatten nur zwischenzeitlich eine Duldung.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.