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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Wechsel des Aufenthaltstitel
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Beitrag begonnen von Peterx9 am 25.04.2019 um 16:28:38

Titel: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von Peterx9 am 25.04.2019 um 16:28:38
Hallo,

ein AFG Staatsangehöriger hat einen AT gem. §25 III AufenthG.
Nun ist er seit knapp  2 Jahren (anerkannt) Vater eines deutschen Kindes.
Kann er den Aufenthaltstitel wechseln?
Was sind dafür die Voraussetzungen und eventuelle Hürden

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von Bayraqiano am 25.04.2019 um 16:40:38
Ein Wechsel ist möglich, Voraussetzung ist die Ausübung der Personenfürsorge für das Kind. Für eine AE nach § 28 I 3 AufenthG müssen aber die Regelvoraiussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG mit Ausnahme des gesicherten Lebensunterhaltes erfüllt werden, vor allem die Identität muss geklärt sein und ein Nationalpass oder Passersatz vorliegen.

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von Peterx9 am 25.04.2019 um 17:07:20
Wie wird die Ausübung der Personenfürsorge definiert? Wird es als Ausreichend betrachtet, wenn der Kindesvater das Kind regelmäßig sieht und zeit mit dem Kind verbringt?

LG

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von Bayraqiano am 25.04.2019 um 17:17:43
Das reicht oft aus.

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von lottchen am 25.04.2019 um 17:22:28
Er hat das geteilte Sorgerecht mit der Kindsmutter?

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von Peterx9 am 25.04.2019 um 17:31:47
@Lottchen das weiß ich nicht genau.

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von lottchen am 25.04.2019 um 18:23:19
Üblicherweise erhält heutzutage auch der Vater automatisch Sorgerecht, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Wenn er nicht drauf verzichtet hat (das hätte er meines Wissens beim Notar machen müssen) sollte er Sorgerecht haben. Ich dachte, dass das Voraussetzung wäre um eine AE zur Personenfürsorge zu erhalten.

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von nixwissen am 25.04.2019 um 23:08:02

lottchen schrieb am 25.04.2019 um 18:23:19:
Sorgerecht haben. Ich dachte, dass das Voraussetzung wäre um eine AE zur Personenfürsorge zu erhalten. 


Moin,

Ist es nicht zwingend. Personenfürsorge und Sorgerecht sind nicht identisch, es deckt sich in der Realität aber eben oft.
Sorgerecht wird dem Vater gerichtlich entzogen, weil er sich null kümmert, Gewalt oder sonstwas. Dann auch keine Personenfürsorge.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Wechsel des Aufenthaltstitel
Beitrag von erne am 21.05.2019 um 11:19:46

lottchen schrieb am 25.04.2019 um 18:23:19:
Ich dachte, dass das Voraussetzung wäre um eine AE zur Personenfürsorge zu erhalten. 


Das ist die Voraussetzung, um ein FZF Visum zum Kind zu erhalten.
Für die AE genügt Personenfürsorge (wenn man dann ja schon in D ist und sich bereits ums Kind gekümmert hat)

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