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Beitrag begonnen von alex1 am 21.04.2019 um 16:12:05

Titel: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von alex1 am 21.04.2019 um 16:12:05
Hallo,

meine Tante hat vor mehreren Jahren ein Asylantrag gestellt. Der Asylantrag wurde abgelehnt. Sie hat aber vor kurzem ein Abschiebungsverbot in Herkunftsland bekommen. Der Gerichtsurteil wurde vor kurzem verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.
ABH hat gleich nach dem Gerichtstermin die Abschiebung angedroht.
Meine Tante hat psychisches Problem und hat Angst vor ABH. Sie geht nicht zur ABH und wohnt seit mehreren Monaten ohne Duldung und ohne Sozialhilfe. Sie wird durch Verwandte versorgt. Die ABH hat mit Strafanzeige gedroht, weil meine Tante die Duldung nicht abholt bzw. sich "illegal" in Deutschland aufhält.
Anwalt und Verwandte haben Vollmacht die Duldung abzuholen. ABH will aber nur meine Tante sehen und will die Duldung an keine andere Person geben. Auf psychische Problem wird kein Rücksicht genommen.
Meine Fragen:
- Kann meine Tante trotzt Abschiebungsverbot abgeschoben werden, weil sie ihr Mitwirkungspflichten verletzt?
- Wann wird der Gerichtsbeschluss rechtskräftig?
- Wann soll meiner Tante ein Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
- Wird vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis der Duldung verlängert?
- Kann meiner Tante trotzt Gerichtsbeschluss abgeschoben werden, weil der Gerichtsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist bzw. noch angefochten werden kann?

Vielen Dank für ihr Hilfe!


Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von reinhard am 21.04.2019 um 16:31:21
Wenn das Gericht ein Abschiebeverbot angeordnet hat, muss sie natürlich Dienstag hingehen (bzw. Montag einen Termin buchen) und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 3 beantragen. Dann bekommt sie in ein paar Wochen ihre Plastikkarte und hat Ruhe.

Oder sie reist aus, wenn sie Angst hat.

Aber wenn sie in Deutschland bleiben will, sollte sie die geltenden Gesetze einhalten. Und falls sie selbst eine Frage dazu hat: Zeig Ihr das Forum, damit sie sich registrieren kann.

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von alex1 am 21.04.2019 um 23:28:37
Hallo,

Wann ist das Gerichtsbeschluss rechtskräftig? Gleich nach der Verkündung oder 1 Monat nach der Anfertigung des schriftlichen Urteils? Wird in der Zwischenzeit einfach Duldung verlängert? Was ist, wenn BAMF gegen den Beschluss klagt? Wird trotzdem Aufenthaltserlaubnis erteilt oder wird Duldung verlängert?

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von deerhunter am 22.04.2019 um 11:34:47

alex1 schrieb am 21.04.2019 um 23:28:37:
Wann ist das Gerichtsbeschluss rechtskräftig?


"wenn keine Rechtsmittel mehr gegen die richterliche Entscheidung vorhanden sind. Eine gesetzliche diesbezügliche Regelung sieht § 705 ZPO vor: „Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.“ Dies bedeutet, dass ein Urteil erst dann als „rechtskräftig“ bezeichnet werden darf, wenn alle Anfechtungsberechtigten ihr Anfechtungsrecht verloren haben,"
https://www.juraforum.de/lexikon/rechtskraft


alex1 schrieb am 21.04.2019 um 23:28:37:
Wird in der Zwischenzeit einfach Duldung verlängert?


sollte so sein


alex1 schrieb am 21.04.2019 um 23:28:37:
Was ist, wenn BAMF gegen den Beschluss klagt? Wird trotzdem Aufenthaltserlaubnis erteilt oder wird Duldung verlängert?


Dann gibt es Duldung bis zur Entscheidung! Eine Ae gibt es dann nicht

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von alex1 am 22.04.2019 um 13:41:16
ABH will die Abschiebung durchführen. Falls BAMF ein Rechtsmittel einlegt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Darf ABH die Abschiebung durchführen, obwohl der Gericht in die Vorinstanz die Abschiebung verboten hat und wir auf eine Entscheidung der Höheren Gerichtlichen Instanz warten?
Falls ja, gibt es die Möglichkeit diese Abschiebung zu stoppen bzw. irgendwelche Rechtsmittel einzulegen?

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von T.P.2013 am 22.04.2019 um 15:09:46
Normalerweise wird, während das gerichtliche Verfahren noch läuft, stillgehalten. Das heißt, es werden nicht durch die ABHen vollendete Tatsachen geschaffen (nja, außer gelegentlich in Gelsenkirchen...). Der Beschluss ist zwar noch nicht rechtskräftig, trotzdem aber "gültig" im Sinne beschlossen.
Daher wird auch nicht abgeschoben.
Ansonsten gäbe es noch den vorläufigen Rechtsschutz in Form der einstweilige Anordnung.

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von alex1 am 06.05.2019 um 01:17:47
Hallo,

ich habe noch folgende Frage. Wann läuft der Rechtsmittelfrist ab? 1 Monat ab Verkündung des Urteils am Tag der mündlichen Verhandlung oder 1 Monat nach Zustellung des Urteils mit der Rechtsmittelbelehrung?

Titel: Re: Abschiebung trotzt Abschiebungsverbot
Beitrag von T.P.2013 am 06.05.2019 um 18:40:02
Wir sprechen von einem Verwaltungsgerichtsurteil und dem Rechtsmittel "Berufung"?
Dann wohl 1 Monat nach Zustellung (s. §124a (2) VwGO: Klick!).

Gruß

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