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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
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Beitrag begonnen von Amadeaa am 08.04.2019 um 23:44:53

Titel: Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
Beitrag von Amadeaa am 08.04.2019 um 23:44:53
Hallo,

Ich bin neu hier und weiß nicht, ob der Thread in der richtigen Kategorie ist.
Da ich zu diesem Thema nichts gefunden, bzw nichts aktuelles gefunden habe, dachte ich mir,  dass ich mal frage,  ob mir hier jemand weiterhelfen kann.

Und zwar habe ich folgendes Problem:

Mein Verlobter kommt aus dem Iran und ist seit 4 Jahren als Asylsuchender in Deutschland. Seit Sommer 2018 wollen wir heiraten und haben bereits sämtliche Unterlagen bei unserem Standesbeamten liegen.
Der Bruder meines Verlobten hat im Iran die Ledigkeitsbescheinigung besorgt, inklusive Übersetzung und Stempel vom Justiz- und Außenministerium.

Nun gibt es genau damit ein Problem.
Und zwar will das OLG einen Stempel, das Legalisationsersatzverfahren, von der deutschen Botschaft in Teheran haben.
So weit so einfach....  :-/
Denn Termine werden ausschließlich über das Terminvergabesystem online gemacht. Und ohne Termin kommt man nicht mal durch das Tor.
Allerdings ist es unmöglich online einen Termin zu machen, da keine Termine vorhanden sind und auch nicht erwähnt wird, wann es welche gibt.
Lediglich auf dem Schwarzmarkt kann man Termine teuer kaufen und diese sind dann erst in vielen Monaten.
Da dies aber illegal ist, können wir das dem Bruder meines Verlobten nicht zumuten.

Unser Standesbeamte meint, es wäre gut, Beweise zu haben, dass ein Termin bei der Botschaft, und damit die Legalisation, unmöglich ist. Dann würde das OLG auf die Legalisation verzichten.
Im Internet findet man zwar vieles darüber, allerdings geht es bei den meisten Erfahrungsberichten und Zeitungsartikeln nur um Termine zur Visabeantragung.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht oder kann uns einen Rat geben?

Titel: Re: Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
Beitrag von Saxonicus am 09.04.2019 um 08:57:02
Guckst Du hier:
https://teheran.diplo.de/ir-de/service/-/1906214

Zudem gibt es Anwaltskanzleien, die sich um die Legalisation bei der deutschen Botschaft kümmern, bei denen geht es möglicherweise schneller, kostet aber Geld.

Im Internet ist da einiges zu finden:
https://www.google.de/search?source=hp&ei=10GsXNrxILKcmwW1tKfQCA&q=deutsche+botschaft+teheran+legalisation&oq=deutsche+botschaft+Teheran&gs_l=psy-ab.1.2.0l10.1529.12161..17102...0.0..0.236.2129.26j0j1......0....1..gws-wiz.....0..35i39j0i131.6CC-FqayET8

Titel: Re: Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
Beitrag von Aras am 09.04.2019 um 09:38:18
@ Saxonicus

Das mit den Anwälten wäre mir neu. Dein Link führt da auch nicht weiter. Wo hast du dass denn bitteschön gelesen?

@ Amadeaa

Der Schwarzmarkt-Preis für einen Legalisationstermin beträgt angeblich 1 Mio. Toman also umgerechnet 80 €. Man würde den Termin in 1-2 Tagen auch erhalten. Termine für nationale Visa kosten dagegen angeblich 2500 Euro und man kriegt dann den Termin innerhalb von 6 Wochen. Das ist was gemunkelt wird.

Aber OLGs verzichten normalerweise auf die Legalisationen, wenn man die Ledigkeitsbescheinigungen/Ehefähigkeitsbescheinigung von der iranischen Botschaft/vom iranischen Konsulat in Deutschland beschafft. Schau doch aufs Merkblatt dass dir das Standesamt gegeben hat oder lass es dir erneut aushändigen.

Dazu müsste er sich aber in die Botschaft/Konsulat begeben und dieses Dokument einholen. Das würde ggf. sein Asylverfahren gefährden, da sollte er ggf. mit seinem Anwalt Rücksprache halten und es als nicht UnterSchutzstellung unter dem "Verfolgerstaat" erklären lassen.

Titel: Re: Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
Beitrag von Amadeaa am 09.04.2019 um 11:52:03
Danke für eure Antworten, nur helfen die nicht weiter.
Die Webseite der deutschen Botschaft kenne ich auswendig. Da stehen zwar nette Dinge, nur gehen die an der Realität vorbei. Ohne Termin kommt man nicht in die Botschaft. Und online sind seit Monaten auch keine zu bekommen.

Schwarzmarkt kommt nicht infrage, da dies illegal ist und den Bruder in Gefahr bringen könnte. Es gab bereits Leute, die dafür im Gefängnis gelandet sind. Die iranische Polizei wird da immer aufmerksamer.
Auch die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit letztem Jahr gegen Mitarbeiter der Botschaft in genau dieser Sache mit illegalem Visa- und Terminverkäufen.

Und die Termine auf dem Schwarzmarkt sind keine zeitnahen Termine, die schon in ein paar Tagen stattfinden,  sondern erst in Monaten.

Es gibt zwar Kanzleien, die Legalisationen erledigen,  allerdings kosten die im Durchschnitt 600 Euro. Dieses Geld haben wir nicht.
Und auf Nachfragen bei einer solchen,  bekam ich die Rückmeldung, dass auch diese die Termine nur noch auf dem Schwarzmarkt bekommen und die Bearbeitung des Auftrags Monate dauert. Diese Kanzleien haben auch keine andere Möglichkeit, als über das Terminvergabesystem der Botschaft an Termine zu kommen. Postalisch macht die Botschaft dies nämlich nicht. Oder eben den Weg über den Schwarzmarkt.

Bei der iranischen Botschaft in Deutschland waren wir bereits. Aber um dort die Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen, wollte der Beamte seinen Reisepass in den Iran schicken um ihn dort angeblich legalisieren zu lassen. Außerdem wollten die auch eine Kopie seines Aufenthaltesstatuses haben. Was,  laut inoffizeller Aussage eines anderen Mitarbeiters dort, dazu geführt hätte, dass die Botschaft den Pass einbehält und die  Bescheinigung verweigert hätte, wenn sie erfahren hätten, dass er hier Asyl beantragt hat.

Also blieb uns nur der Weg über Iran. Was mit der Ledigkeitsbescheinigung auch gut geklappt hat, nur nicht die Legislation der deutschen Botschaft.

Titel: Re: Legislation der Ledigkeitsbescheinigung im Iran
Beitrag von Saxonicus am 09.04.2019 um 14:22:31

Aras schrieb am 09.04.2019 um 09:38:18:
Das mit den Anwälten wäre mir neu. Dein Link führt da auch nicht weiter. Wo hast du dass denn bitteschön gelesen?

Auf der verlinkten Seite
https://www.google.de/search?source=hp&ei=10GsXNrxILKcmwW1tKfQCA&q=deutsche+botschaft+teheran+legalisation&oq=deutsche+botschaft+Teheran&gs_l=psy-ab.1.2.0l10.1529.12161..17102...0.0..0.236.2129.26j0j1......0....1..gws-wiz.....0..35i39j0i131.6CC-FqayET8
sind doch Anwaltskanzleien zu finden, die diese Legalisierungen zeitnah veranlassen können. Zum Nulltarif arbeiten die allerdings auch nicht.

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