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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Krankenversicherung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1554718504 Beitrag begonnen von xenia20016 am 08.04.2019 um 12:15:03 |
Titel: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 12:15:03
Guten Morgen!
Ich habe folgendes Anliegen: meine Oma (74) hat im Rahmen der Freizügigkeit die AK bekommen. Nun braucht aber meine Oma (aus Drittstaat) eine Krankenversicherung. Bis jetzt war sie über ADAC versichert. Private Versicherung ist sehr teuer. Gibt es da irgendwelche Lösungen? |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von T.P.2013 am 08.04.2019 um 12:23:11
Hallo,
nein, eine preiswerte Lösung gibt es nicht. Die private KV ist die einzige Möglichkeit. Kann ja auch logischerweise nicht preiswert sein, wenn eine 74-Jährige sich krankenversichern will. Gruß |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Saxonicus am 08.04.2019 um 12:58:59 xenia20016 schrieb am 08.04.2019 um 12:15:03:
Mit der Wohnsitznahme ist die ADAC-Reiseversicherung nicht mehr leistungspflichtig. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Aras am 08.04.2019 um 14:45:37 Aras schrieb am 16.09.2016 um 18:31:19:
Anders kommt man nicht in die deutsche GKV. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von lottchen am 08.04.2019 um 14:50:49
Und in die dänische gesetzliche KV kommt die Oma so ohne weiteres?
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Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Aras am 08.04.2019 um 15:07:15
Scheint so:
https://www.ess-europe.de/krankenversicherung-daenemark/#Eine_Krankenkasse_zwei_Modelle_in_Daenemark Glaub auch Österreich (wobei es 6 monatige Wartezeit gibt) oder Belgien (mutuel oder wie das heißt für 100 € für je drei Monate aber mit massig Zuzahlungen) wären möglich. Andere Staaten sind vielleicht auch möglich. Aber das sollte man selber klären Das einzige was ich jetzt feststellen kann ist, dass der Weg in die deutschen Sozialklassen derzeit verschlossen ist. D.h. Basistarif ist nur möglich, § 193 Abs. 5 Nr. 3 VVG, mit einem Höchstsatz von ca. 703 € oder eben Normaltarif, der wohl bei ca. 1000 € pro Monat liegt. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 15:39:42
wir möchten momentan nicht umziehen.
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Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von lottchen am 08.04.2019 um 15:52:30
Wie fit ist die Oma? Wenn sie für ich glaube 12 Monate für mehr als 450€ arbeitet, also krankenversichert ist, dürfte sie danach zwar auch nicht in die Krankenversicherung der Rentner kommen, aber könnte sich zumindest freiwillig gesetzlich versichern. Ob sich das rechnet müsste man bei der KK erfragen. Und ob die Oma zum Arbeiten in der Lage wäre (und ob sie einen AG kennt, der sie einstellen würde) müsste die TE wissen. Ich kenne über 70-jährige die noch arbeiten (müssen), aber das sind natürlich nicht viele...
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Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Aras am 08.04.2019 um 16:30:37
Hmm.
Ich muss mal zurückrudern. Also der Weg über die Beschäftigung ist eigentlich versperrt, § 6 Abs. 3a S. 1 SGB V. Aber Satz 4 macht da eine Ausnahme. Also vielleicht kann sie sich aber auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 und § 6 Abs. 3a S. 4 SGB V berufen, ohne dass sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müsste. Aber es wäre davon abhängig, ob du, als Unionsbürgerin, arbeitest oder nicht. Wenn du nicht arbeitest, dann ist ihr Aufenthalt gem. § 4 des FreizügG/EU geregelt und sie wäre gem. § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V von der Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgeschlossen. Also mit der Großmutter zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen und einen Antrag auf Aufnahme in die GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen. Dabei auch nachweisen, dass du erwerbstätig bist. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 17:00:52
Meine Oma ist noch für einen Bürojob fit. Und ich bin erwerbstätig.
Ich werde dann diese beiden Varianten (von Aras und lottchen) unter die Lupe nehmen und versuchen. Sie hat Aufenthalt gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Aras am 08.04.2019 um 17:26:02 xenia20016 schrieb am 08.04.2019 um 17:00:52:
Das ist kein Aufenthaltstatus oder so. Das ist nur die Rechtsgrundlage für die Erteilung der Aufenthaltskarte. Du bist erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte, also gilt § 3 FreizügG/EU. Wärst du nicht erwerbstätig, dann gälte § 4 FreizügG/EU. Und letzteres wäre laut § 5 Abs. 11 S. 4 SGB V ein Problem. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 17:30:03
Ich muss korrigieren: meine Omi hat Aufenthalt gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 FreizügG
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Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 17:31:25 Aras schrieb am 08.04.2019 um 17:26:02:
Alles klar. Vielen Dank! |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 17:42:57
§ 5 Abs. 13 SGB V
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten. sind versicherungspflichtig. Also, ist meine Oma quasi versicherungspflichtig und wird in die gesetzliche KK aufgenommen? Verstehe ich richtig den Inhalt? |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von Aras am 08.04.2019 um 17:53:37
Das ist nicht Absatz 13 sondern § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Aber das ist was ich geschrieben habe.
Außerdem wollte ich dir sagen, dass du bei der GKV renitent sein solltest, weil diese bei so einer Konstellation relativ schnell wegschicken. Also schriftlich den Antrag stellen, deine Staatsangehörigkeit mit Reisepass, deine Verwandtschaft per Geburtsurkunden und deine Erwerbstätigkeit per Gehaltsabrechnung oder bei Selbstständigkeit entsprechende Dokumente nachweisen und vorlegen und nicht einfach so wegschicken lassen. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von xenia20016 am 08.04.2019 um 18:22:59
Danke für deinen Rat. Ich werde es so machen.
Und später berichten. |
Titel: Re: Krankenversicherung Beitrag von T.P.2013 am 08.04.2019 um 23:19:19 xenia20016 schrieb am 08.04.2019 um 17:42:57:
Versicherungspflichtig zu sein, heißt nicht, dass die GKV sie aufnehmen muss. In die GKV als Person mit einem Lebensalter von >55 Jahren zu kommen ist praktisch unmöglich. Du kannst ja hier nach Deinen Versuchen, die erteilten Ratschläge umzusetzen, mal berichten, wie die Versuche ausgegangen sind... Gruß |
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