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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wer ist für die Verlägerung eines Besuchervisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1554668759 Beitrag begonnen von frankly am 07.04.2019 um 22:25:59 |
Titel: Wer ist für die Verlägerung eines Besuchervisum Beitrag von frankly am 07.04.2019 um 22:25:59
Hallo Zusammen,
ich würde gerne Besuchervisum für Schwiegereltern verlängern, ist das Abh oder Auslandsvertretung. Danke und Gruß |
Titel: Re: Wer ist für die Verlägerung eines Besuchervisum Beitrag von reinhard am 07.04.2019 um 23:09:30
Verlängerung muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn sie hier sind.
Das wird in absoluten Notfällen (z.B. nach einem schweren Unfall) auch genehmigt. Am besten die Bestätigung von der Intensivstation oder was da ist gleich mitnehmen. Die Auslandsvertretung würde ggf. ein neues Visum ausstellen, wenn sie dort sind. |
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